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Hinzuschätzung von Einnahmen und Umsätzen bei einem Döner Imbiss

FG Hamburg 6. Senat, Beschluss vom 07.02.2019, 6 V 240/18

29.04.2019

Das Finanzgericht Hamburg beschloss: Eine Schätzungsbefugnis des Finanzamts besteht bei überwiegenden Bargeschäften, wenn keine Einzelaufzeichnungen vorgelegt werden und die Tagesendsummenbons keine Stornierungen ausweisen. Die Schätzung kann auf einen externen Betriebsvergleich gestützt werden, wenn das Speisenangebot sehr vielfältig ist, die Relevanz der einzelnen Warengruppen schwer ermittelbar ist und die fehlenden Überprüfungsmöglichkeiten von der Antragstellerin zu vertreten sind.

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28.03.2024

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