28.03.2024
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Aufzeichnungspflichten von MarktbeschickernUrteil des Finanzgerichts Hamburg vom 16.03.2017 (2 V 55/17)06.06.2017 Auch bei einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG muss die vollständige Erfassung der (baren) Betriebseinnahmen nachvollziehbar dokumentiert und überprüfbar sein. Werden die Bareinnahmen mittels offener Ladenkasse oder in ähnlicher Form erfasst, setzt dies ordnungsmäßige Kassenberichte oder vergleichbare Aufzeichnungen voraus.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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