12.04.2025
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Aufzeichnungspflicht von Barumsätzen bei EinnahmenüberschussrechnungUrteil des Finanzgerichts Hamburg vom 01.08.2016 (2 V 115/16)21.11.2016 Auch bei der Einnahmenüberschussrechnung müssen Geschäftsvorfälle fortlaufend, vollständig und richtig verzeichnet werden. Im bargeldintensiven Bereich ist dafür regelmäßig die Führung von Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenbuch oder einem Kassenbericht notwendig. Eine veränderbare Excel-Tabelle genügt diesen Anforderungen regelmäßig nicht. So entschied das Finanzgericht Hamburg.
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