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Rückstellbarkeit der Kosten für eine zukünftige Betriebsprüfung bei einem Großbetrieb

Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14.10.2010 (3 K 2555/09)

09.12.2010

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14. Oktober 2010 ist bei einem sogenannten Großbetrieb, der die hierfür von der Finanzverwaltung aufgestellten Kriterien erfüllt, in der Steuerbilanz eine (steuermindernde) Rückstellung zu bilden, die geeignet ist, die Kosten einer künftig zu erwartenden Betriebsprüfung für Veranlagungszeiträume bis zum Bilanzstichtag abzudecken. Dies hat der Senat damit begründet, dass bei Großbetrieben - anders als bei Betrieben anderer Größenklassen - nach Abschluss einer Außenprüfung im Regelfall auch die nachfolgenden Veranlagungszeiträume einer sogenannten Anschlussprüfung unterzogen werden.

Wie der Senat ausführt, liegt nach den statistischen Angaben des Bundesministeriums für Finanzen seit etlichen Jahren die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Großbetrieb ein bestimmtes Veranlagungsjahr geprüft wird, bei etwa 80%.

Der Senat hat gegen seine Entscheidung die Revision zugelassen.


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Finanggericht Baden-Württemberg: Zulässigkeit der Rückstellung für die Kosten einer zukünftigen Betriebsprüfung bei einem Großbetrieb

02.10.2024

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