04.06.2026
|
|
Zwang zur Anschaffung von Hardware für Elster unzumutbarEntscheidung des Finanzgerichtes Hamburg vom 10.03.2005 (Az.: II 51/05)Interessant für Unternehmen, die von Hard- und Softwareinvestitionen für den (un)mittelbaren Datenzugriff nach GDPdU betroffen sind, ist eine Eilentscheidung des Hamburger Finanzgerichtes vom 10.03.2005 (Az.: II 51/05). Danach können Unternehmer nicht ohne weiteres zur elektronischen Steueranmeldung ("Elster"-Verfahren) über das Internet gezwungen werden. Es sei einem Unternehmer nicht zuzumuten, sich für die Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt eigens die erforderliche Hardware sowie einen Internetanschluss anzuschaffen, heißt es in der vorläufigen Entscheidung des Oberen Landesgerichts.© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialEnd- und Zwischenspurt bei der E-Rechnung VeranstaltungenE-Rechnungs-Gipfel 2026 in Berlin: Lösungen für die erfolgreiche Umsetzung der E-Rechnungs-Pflicht LiteraturDie E-Rechnung (Gregor Danielmeyer, Dirk J. Lamprecht) RechtlichesZeitgleiche Lohnsteuer- Außenprüfung und Betriebsprüfung RechtsprechungLiteraturIm Fadenkreuz des Fiskus (Jörg Burkhard) Aus dem BMFEinordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 2027 Elektronische RechnungenNeuer FAQ-Katalog der BStBK zur E-Rechnung Verfahrens- dokumentation-CommunityWie skizzenhaft darf eine (muss eine?) Verfahrens-dokumentation sein? Partner-Portal |
04.06.2026