07.02.2025
|
Datenzugriff auf gescannte RechnungenEntscheidung des Finanzgerichtes Düsseldorf Datenzugriff vom 05. Februar 2007 (16 V 3454/06 A [AO])In einem Eilverfahren hat das Finanzgericht Düsseldorf zur Berechtigung des Finanzamtes, im Zuge einer Betriebsprüfung auf digitalisierte Daten zuzugreifen, Stellung genommen. Im entschiedenen Falle hatte ein Unternehmen zunächst in Papierform vorliegende Eingangs- und Ausgangsrechnungen eingescannt (als tif- oder pdf-Datei) und sodann die Originale vernichtet. Die Betriebsprüfung verlangte nunmehr unmittelbaren Datenzugriff auf diese die Jahre 2001 bis 2003 betreffenden Belege, was das Unternehmen verweigerte und statt dessen den Ausdruck der Urkunden anbot. Diesem Ansinnen ist das Finanzgericht Düsseldorf mit einer höchst umfangreich begründeten Eilverfügung nicht gefolgt und hat das Unternehmen vorläufig verpflichtet, den Datenzugriff zu gewähren. © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialRechtlichesPositionspapier der BStBK zum Einsatz von Tax CMS in Betriebsprüfungen Aus dem BMFPauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2025 RechtsprechungAuftragsprüfung bei einem Steuerberater LiteraturE-Rechnungen für Dummies (Jochen Treuz) LiteraturDigitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen (Johannes Riepolt / Stephan Greulich) Aus dem BMFFragen und Antworten zum Kassengesetz LiteraturAus der FinanzverwaltungAufbau des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen DigitalisierungLeitfaden Digitalisierungsroadmap Geschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Partner-PortalVeranstalter |
07.02.2025