16.05.2025
|
Datenzugriff auf gescannte RechnungenEntscheidung des Finanzgerichtes Düsseldorf Datenzugriff vom 05. Februar 2007 (16 V 3454/06 A [AO])In einem Eilverfahren hat das Finanzgericht Düsseldorf zur Berechtigung des Finanzamtes, im Zuge einer Betriebsprüfung auf digitalisierte Daten zuzugreifen, Stellung genommen. Im entschiedenen Falle hatte ein Unternehmen zunächst in Papierform vorliegende Eingangs- und Ausgangsrechnungen eingescannt (als tif- oder pdf-Datei) und sodann die Originale vernichtet. Die Betriebsprüfung verlangte nunmehr unmittelbaren Datenzugriff auf diese die Jahre 2001 bis 2003 betreffenden Belege, was das Unternehmen verweigerte und statt dessen den Ausdruck der Urkunden anbot. Diesem Ansinnen ist das Finanzgericht Düsseldorf mit einer höchst umfangreich begründeten Eilverfügung nicht gefolgt und hat das Unternehmen vorläufig verpflichtet, den Datenzugriff zu gewähren. © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus der FinanzverwaltungBundesrechnungshof konstatiert Schäden durch Steuerbetrug in zweistelliger Milliardenhöhe Aus der FinanzverwaltungAnonymes Hinweisgeberportal zur Bekämpfung von Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein errichtet VerbändeUmfrage zur Evaluierung des Kassengesetzes und der Kassensicherungs-verordnung Elektronische RechnungenSteuerberaterverband fordert Klarstellung bei E-Rechnungen von Kleinunternehmern LiteraturTax Compliance und Risikomanagement im digitalen Zeitalter (Michael Lang und Robert Risse (Hrsg.)) Aus der EUEU-Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ beschlossen LiteraturGeschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Partner-PortalVeranstalter |
16.05.2025