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Begründung des Entscheidungsermessens bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 05.12.2012 - 2 K 9/12 -

18.04.2013

Das Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 5. Dezember 2012 behandelt die Frage des Erfordernisses der Darlegung von Ermessenserwägungen bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes von 2.500 €. Der Klage eines Unternehmens gegen das Finanzamt wurde dabei stattgegeben. Die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes lagen
zwar unstreitig vor, jedoch wurde das Entschließungsermessen weder im Festsetzungsbescheid vom noch in der Einspruchsentscheidung ausreichend begründet.

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Finanzgericht Schleswig-Holstein: Begründung des Entscheidungsermessens bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

02.10.2024

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