08.03.2023
|
Finanzgericht Nürnberg zum Ort der AußenprüfungUrteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 05.08.2009 (4 K 709/2009)28.01.2010 Grundsätzlich findet eine Außenprüfung in einem zur Prüfung geeigneten Geschäftsraum des Steuerpflichtigen statt, den dieser zur Verfügung zu stellen hat. Fehlt ein solcher Geschäftsraum, kann die Prüfung in der Wohnung des Steuerpflichtigen oder an Amtsstelle durchgeführt werden. Der Steuerpflichtige kann jedoch auch um Akteneinsicht im Büro des Steuerberaters bitten. Darauf muss sich das Finanzamt aber nicht einlassen. Die Wahl des Prüfungsortes liege im Ermessen der Finanzverwaltung. Es gebe keinen Anspruch auf Prüfung beim Steuerberater stellte das Finanzgericht Nürnberg klar. Der Fiskus müsse zwar abwägen. Doch einer Prüfung in der Kanzlei müsse er nur zustimmen, wenn dem keine Verwaltungsinteressen entgegenstünden.
© Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorial20 Jahre „Forum Elektronische Steuerprüfung“ RechtsprechungBeitrittsaufforderung des BFH an das BMF: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage Verfahrens- dokumentation-CommunityWarum tun wir uns mit dem Begriff Verfahrensdokumentation so schwer? (IT-)ManagementIT-Grundschutz-Kompendium Edition 2023 erschienen Aus der FinanzverwaltungBremen will anonymes Hinweisgeberprotal für Steuerbetrug einrichten LiteraturEinzelfragen der Betriebsprüfung (Thomas Kaligin) RechtsprechungBFH zur Erweiterung einer Anschlussprüfung LiteraturVerrechnungspreisdokumentation (Michael Puls, Sven Kluge) LiteraturAls Steuerfahnderin auf der Spur des Geldes (Birgit E. Orths) RegelungsvorhabenEU-Kommission schlägt Meldesystem für grenzüberschreitende Umsätze vor RechtsprechungVoraussetzungen für den Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau Partner-PortalVeranstalter |
08.03.2023