03.07.2026
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Keine Bilanzänderung zum Ausgleich außerbilanzieller GewinnerhöhungenUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23.01.2008 - I R 40/07 -1. Eine Bilanz kann nicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG geändert ("berichtigt") werden, wenn sie nach dem Maßstab des Erkenntnisstands im Zeitpunkt ihrer Erstellung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht (Bestätigung des Senatsurteils vom 5. Juni 2007 I R 47/06, BFHE 218, 221, BStBl II 2007, 818).
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