18.03.2024
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BFH zur Erweiterung einer AnschlussprüfungBeschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 03. August 2022 - XI R 32/1910.10.2023 Der Bundesfinanzhof hat beschlossen: Die Erweiterung einer nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000 zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre bedarf keiner besonderen Begründung. Für die gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen sind auch bei Prüfungsanordnungen die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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