BFH zu Anforderungen an die zur Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug erforderliche Rechnung
Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 2020, XI B 105/19
26.07.2020
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied: Mit einer Rechnung, die keine ausreichende Leistungsbeschreibung enthält, kann ein möglicherweise bestehendes Recht auf Vorsteuerabzug nicht ausgeübt werden.