05.08.2022
|
BFH zur Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer RegistrierkasseBeschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8.8.2019 - X B 117/1818.09.2019 Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied: Werden Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse erfasst, erfordert dies auch im Fall der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung die tägliche Erstellung eines Z-Bons. Weisen die Z-Bons technisch bedingt keine Stornierungen aus, liegt ein schwerer formeller Fehler der Kassenaufzeichnungen vor, der die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nötig macht. Die Richtsatzschätzung ist eine anerkannte Schätzungsmethode. Soweit die grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung der Richtsatzschätzung in einem Revisionsverfahren überprüft werden soll, bedarf es daher im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auch der (umfassenden) Darlegung kritischer Literaturansichten.© Copyright Compario 2022, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialWie steht es um Ihre Cybersicherheitsagenda? IT-SicherheitBundesinnenministerin stellt ihre Cybersicherheitsagenda vor IT-SicherheitRoutenplaner Cyber-Sicherheit im Handwerk Aus dem BMFEntwurf einer Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 146a Aus der FinanzverwaltungSteuerfahndung Baden-Württemberg bekommt eigene Technik zur Telekommunikations-überwachung RechtsprechungAnordnung einer Anschlussprüfung bei freiberuflichen Kleinstbetrieben VeranstaltungenAus der FinanzverwaltungOffizielle Kassen-Prüfsoftware "Amadeus Verify" Aus dem BMFMerkblatt zur Internationalen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen neu gefasst Aus dem BMFStandard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen Partner-PortalVeranstalter |
05.08.2022