Zeitpunkt der Bildung einer Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern
Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.08.2012 - X R 23/10 -
10.10.2012
Eine Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern kann erst zu dem Bilanzstichtag gebildet werden, zu dem der Steuerpflichtige mit der Aufdeckung der Steuerhinterziehung rechnen musste. So der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 22.08.2012.