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Lesezugriff auf ein betriebliches DokumentenmanagementsystemUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 09.02.2011 - I B 151/10 -12.11.2010 Der Bundesfinanzhof hat die Revision des Urteils des Finanzgerichts Münster vom 1. Juli 2010 als unbegründet zurückgewiesen. Strittig war hier, ob im Rahmen einer Außenprüfung eine Verpflichtung besteht, einen Lesezugriff auf ein betriebliches Dokumentenmanagementsystem einzuräumen, um dort digitalisierte Eingangsrechnungen einsehen zu können.© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
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