05.04.2021
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Jahressteuergesetz 2009: Verlagerung der Buchführung ins Ausland soll erlaubt werdenIm am 18.06.2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Jahressteuergesetz 2009 soll die Verlagerung der Buchführung ins Ausland erlaubt werden. Die Begründung: Immer mehr Unternehmen sind weltweit tätig. Häufig wäre es da von Vorteil, Buchführungsaufgaben ins Ausland zu verlagern. Dies ist bisher rein rechtlich gesehen nicht möglich. Um Bürokratiekosten zu senken, soll diese Beschränkung aufgehoben und zumindest die Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung erlaubt werden.
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