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Analyse der E-Rechnungs-Verordnung aus Sicht der Praxis

Von Stefan Groß und Jakob Hamburg

12.09.2017

Stefan Groß

Stefan Groß
Stefan Groß, Steuerberater und Certified Informations Systems Auditor (CISA) ist Partner von Peters Schönberger & Partner GbR, einer renommierten Kanzlei von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten in München. Er beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit den steuerrechtlichen und verfahrenstechnischen Umfeld der elektronischen Steuerprüfung. Er ist Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR).

Wenngleich noch Details in der Umsetzung zu regeln sein werden, so ist die nun in der E-Rechnungs-Verordnung erfolgte Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben durchweg positiv hervorzuheben. Dazu besteht die durchaus berechtigte Hoffnung, dass die XRechnung zugleich eine „Blaupause" für den B2B-Bereich darstellen könnte, da Unternehmen, die an die öffentliche Verwaltung fakturieren, dieses Format zugleich für ihre unternehmerischen Kunden nutzen könnten. Die beschlossene Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung ist über die Verwaltungsgrenze insoweit geeignet, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und den digitalen Reifegrad der deutschen Wirtschaft insgesamt zu fördern.

Gesamtberurteilung

Wenngleich noch Details in der Umsetzung zu regeln sein werden, so ist die nun erfolgte Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben durchweg positiv hervorzuheben. Insbesondere der Vorstoß des Gesetzgebers, den elektronischen Rechnungsversand verpflichtend festzuschreiben, ist u. E. zu begrüßen. Dadurch eröffnet die Rechtsverordnung die Möglichkeit, das Aufkommen elektronischer Rechnungen insgesamt zu vergrößern und damit den elektronischen Rechnungsversand als notwendigen Baustein der Financial Supply Chain flächendeckend in der deutschen Wirtschaft zu etablieren. Dies belegen nicht zuletzt auch die Erfahrungen in anderen Ländern der Europäischen Union. Dazu besteht die durchaus berechtigte Hoffnung, dass die XRechnung zugleich eine „Blaupause" für den B2B-Bereich darstellen könnte, da Unternehmen, die an die öffentliche Verwaltung fakturieren, dieses Format zugleich für ihre unternehmerischen Kunden nutzen könnten. Die beschlossene Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung ist über die Verwaltungsgrenze insoweit geeignet, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und den digitalen Reifegrad der deutschen Wirtschaft insgesamt zu fördern.

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Stefan Groß und Jakob Hamburg: Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen beschlossen

06.11.2024

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