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Steuer-IKS

BStBK-Hinweise für ein steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem

23.07.2018

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) veröffentlichte Hinweise für Steuerberater zum Einsatz eines steuerlichen innerbetrieblichen Kontrollsystems – Steuer-IKS. Diese enthalten u. a. anschauliche Fallbeispiele und wichtige Hilfestellungen zum Aufbau eines solchen Systems in Unternehmen. Die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems soll der ordnungsgemäßen Abwicklung von Steuerprozessen dienen und kann damit den Vorwurf der Steuerhinterziehung entkräften.

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