08.03.2023
|
Aufzeichnungspflichten für Versicherer und BevollmächtigteSeit 1. Januar 2005 gelten Vorschriften für die versicherungsteuerlichen und feuerschutzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten für Versicherer und Bevollmächtigte (§ 10 Abs.1 VersStG bzw. § 9 Abs.1 FeuerschStG). Veröffentlicht sind die Vorschriften in einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen sowie in gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder. Die Schreiben nehmen explizit Bezug auf die GDPdU.
© Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorial20 Jahre „Forum Elektronische Steuerprüfung“ RechtsprechungBeitrittsaufforderung des BFH an das BMF: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage Verfahrens- dokumentation-CommunityWarum tun wir uns mit dem Begriff Verfahrensdokumentation so schwer? (IT-)ManagementIT-Grundschutz-Kompendium Edition 2023 erschienen Aus der FinanzverwaltungBremen will anonymes Hinweisgeberprotal für Steuerbetrug einrichten LiteraturEinzelfragen der Betriebsprüfung (Thomas Kaligin) RechtsprechungBFH zur Erweiterung einer Anschlussprüfung LiteraturVerrechnungspreisdokumentation (Michael Puls, Sven Kluge) LiteraturAls Steuerfahnderin auf der Spur des Geldes (Birgit E. Orths) RegelungsvorhabenEU-Kommission schlägt Meldesystem für grenzüberschreitende Umsätze vor RechtsprechungVoraussetzungen für den Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau Partner-PortalVeranstalter |
08.03.2023