Newsletter Ausgabe 6-2026 vom
30. Juni 2026
Inhalt:
MAGAZIN
MESSE
Editorial: 25 Jahre GDPdU
In wenigen Tagen, am 16. Juli, ist es ein Vierteljahrhundert her, dass die GDPdU, die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen veröffentlicht wurden. Anlass für das BMF-Schreiben war seinerzeit, dass ab dem kommenden Jahreswechsel elektronische Rechnungen außerhalb des EDI-Verfahrens zum Vorsteuerabzug zugelassen waren. Es ging dabei nicht um elektronische Rechnungen aus strukturierten Daten im heutigen Sinn, sondern um PDF-Rechnungen mit einer – inzwischen längst nicht mehr geforderten – qualifizierten elektronischen Signatur.
Datenzugriff und Prüfbarkeit ändern sich im Laufe der Zeit, so wie aus den GDPdU inzwischen die GoBD geworden sind. Wer kann heute noch Daten auf CD brennen zur Überlassung an den Betriebsprüfer? Heute liegen die Daten in der Cloud. Neue Themen wie die elektronischen Kassen traten in den Vordergrund. Und künftig wird es ein fiskalisches Meldesystem für Rechnungen und den verstärkten Einsatz von KI-Tools zur Datenprüfung geben. Doch es gibt über die Jahrzehnte auch Dauerbrenner mit praktisch unveränderten Anforderungen wie die an revisionssichere Archivierung und steuerliche Verfahrensdokumentation.
Das Themenfeld der elektronischen Steuerprüfung verspricht auch in den nächsten Jahren spannend zu bleiben.
Ihr Gerhard Schmidt
Aus dem BMF: Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht
Die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 mit den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben stehen auf den Seiten des BMF seit Kurzem zum Download zur Verfügung. Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Richtsätze sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden.
Aus dem BMF: Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 2027
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 08. Juni 2026 ein neues Verzeichnis der Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen veröffentlicht. Dies gilt ab dem 1. Januar 2027.
Rechtsprechung: Schätzung von Umsätzen und Gewinnen eines Buffetrestaurants
Das Finanzgericht Köln bestätigte grundsätzlich die Befugnis des Finanzamts, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Ausschlaggebend waren u. a. fehlende Kasseneinzelaufzeichnungen, nicht mehr vorhandene Kassensysteme, Hinweise auf manipulierte Kassensoftware sowie nachweislich nicht erfasste Umsätze.
Rechtsprechung: Hinzuschätzungen bei einem Restaurantbetrieb
Das Finanzgericht Hamburg stellt klar, dass eine Zuschätzung zwar zulässig sein kann, wenn die Voraussetzungen für eine Schätzung nach § 162 AO vorliegen (z. B. wegen erheblicher Mängel in der Kassenführung). Allerdings muss jede Zuschätzung nachvollziehbar, plausibel und auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum bezogen begründet werden.
Veranstaltungen: E-Rechnungs-Gipfel 2026: Der Rahmen steht, jetzt entscheidet die Umsetzung (Gerhard Schmidt)
„Der Rahmen steht, jetzt entscheidet die Umsetzung. E-Rechnung ist Teamsport: Softwareanbieter, IT-Dienstleister, sowie Wirtschaft und Verwaltung müssen gemeinsam performen." so verortete Ivo Moszynski, Vorstandsvorsitzender des Verband elektronische Rechnung (VeR) sowie des Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD), in seiner den E-Rechnungs-Gipfel 2026 eröffnenden Keynote den aktuellen Stand der E-Rechnung in Deutschland.
Literatur: Mitteilungsverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme (Gerd Achilles, Thomas Geberzahn)
Durch das Mitteilungsverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme, wie etwa Kassen, stehen Unternehmen vor neuen Fristen, Prozessen und vielen Detailfragen. Wer die Anforderungen kennt und richtig umsetzt, schafft Sicherheit und vermeidet unnötige Risiken. Das Buch führt kompakt und verständlich durch die gesetzlichen Grundlagen des § 146a Abs. 4 AO i. V. m. der Kassensicherungsverordnung. Zudem erläutert es die mit dem Mitteilungsverfahren in Zusammenhang stehenden BMF-Schreiben. Es zeigt praxisnah, was das elektronische Mitteilungsverfahren bedeutet und wie Unternehmen die Anforderungen korrekt umsetzen.
Pressespiegel / Linktipps
* Ohne Fahrtenbuch werden Chef-Autos zur Steuerfalle (handwerk.com, 19.06.26)
* KI-Buchhaltung in fünf Minuten? Die Betriebsprüfung sieht das anders... (e-commerce magazin, 08.06.26)
* Die neue Betriebsprüfung wird keine Steuerprüfung mehr sein (Fibu Magazin, 31.05.26)
Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate
* 08.07. Webinar: Die E‑Rechnung kompakt: Grundlagen, Mehrwerte und KI‑Chancen (Mittelstand-Digital Zentrum Augsburg)
* 26.10.-28.10. Frankfurt: E-Rechnungs-Gipfel Umsetzungstage (Vereon)
Caseware: KI in Audit & Accounting: Warum die eigentliche Transformation jetzt erst beginnt
Künstliche Intelligenz hat die Phase des Experimentierens hinter sich gelassen. Zumindest in Audit und Accounting. Während vor wenigen Jahren noch diskutiert wurde, ob KI überhaupt einen Platz in der Wirtschaftsprüfung und im Finanz- und Rechnungswesen haben wird, beschäftigen sich Kanzleien und Unternehmen heute mit einer ganz anderen Frage: Wie lässt sich KI produktiv, sicher und verantwortungsvoll in bestehende Prozesse integrieren? Gemeinsam mit dem Handelsblatt haben wir uns in unserem Webinar „KI in Audit & Accounting: Vom Effizienzhebel zur Steuerungsinstanz“ genau dieser Frage gewidmet.
DATEV: Gut vorbereitet für die Betriebsprüfung: Verfahrensdokumentation in der Praxis
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Mandantschaft bei der Erstellung und Pflege von Verfahrensdokumentationen unterstützen können und so den Anforderungen in Betriebsprüfungen sicher begegnen. Die Verfahrensdokumentation bleibt ein Dauerbrenner in Betriebsprüfungen. Viele wissen, dass sie erforderlich ist. In der Praxis zeigt sich jedoch im Rahmen von Betriebsprüfungen, dass Prozesse nicht immer durchgängig dokumentiert, aktuell gehalten oder klar zugeordnet sind. Dies kann zu Rückfragen und erhöhtem Prüfungsaufwand führen. Hier ergeben sich Ansatzpunkte für eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandantschaft.