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Newsletter Ausgabe 12-2025 vom
30. Dezember 2025

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Wie breit macht sich 2026 KI im Steuerbereich?

 

Steuerzahler, Steuerberater, Steuerprüfer – für alle wird KI gravierende Veränderungen bringen, ob sie das wollen oder nicht. Da gibt es die, die sagen: Wir wollen es genau wissen, was mit KI – heute schon und in Zukunft – alles möglich ist und wie wir davon profitieren können. Zu finden sind diese im Internet etwa in der „Tax-KI Community" oder bei „Taxpunk". Dann gibt es die Skeptiker gegenüber einer KI-Euphorie, die der Ansicht sind, dass in vielen Fällen die KI den Menschen nicht wird ersetzen können. Und schließlich gibt es die, die nicht wahrhaben wollen, wie KI ihr Leben verändert, denn das würde ihnen nur Angst machen.

Nicht richtig einordnen konnte ich jüngst die Meldung, dass der Job-Futuromat (ein Online-Tool unter dem Dach der Bundesanstalt für Arbeit, das für einzelne Berufe angibt, wie stark diese von denkbaren Automatisierungen betroffen sind) den Beruf des Steuerfachangestellten (auf Betreiben der Bundessteuerberaterkammer) von 100% automatisierbar auf 50% geändert hat. Unter anderem, weil die drei Kerntätigkeiten des Steuerfachangestellten Betriebswirtschaftslehre, Bilanzpolitik und Steuerberatung (im Gegensatz zum Steuerrecht) nicht automatisierbar sind. Sein Chef dagegen, der Steuerberater hat nach dem Job-Futuromat schlechtere Karten, da dessen Tätigkeiten zu 62% automatisierbar sind, ohne die Kerntätigkeit Nachlasspflegschaft sogar zu 67%. Sehr merkwürdig.

Wenn Digitalisierungspotenziale vorhanden sind, sei es durch die Automatisierung regelbasierter Tätigkeiten, sei es durch KI, werden diese über kurz oder lang auch ausgeschöpft. Wie schnell das geht und wie stark welche Berufsprofile davon betroffen sind, lässt sich nur schätzen. Vermutlich werden wir Ende 2026 überrascht sein, was sich und wo etwas sich im Steuerbereich bewegt hat.

Ihr Gerhard Schmidt

Aus der Finanzverwaltung: Thüringenweiter Aktionstag Kassen-Nachschau

Premiere der besonderen Art: Im Rahmen eines thüringenweiten Aktionstags haben die Finanzbehörden am 15. Dezember 2025 in 103 Städten mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, aber auch vereinzelt in kleineren Ortschaften, insgesamt 2.499 Kassen-Nachschauen durchgeführt.

Verfahrensdokumentation-Community: Wie skizzenhaft darf eine (muss eine?) Verfahrensdokumentation sein?

Nehmen wir einmal an, es gilt, ein Gemälde zu beschreiben, beispielsweise das „Abendmahl" von Leonardo da Vinci. Der Leser wäre ein sachverständiger Dritter, im Fall eines Gemäldes also ein Kunsthistoriker. Diesem genügen nur wenige Angaben, damit er sich eine Vorstellung von dem Bild machen kann: der Name des Künstlers, das dargestellte Motiv, die Größe, der Ort, für den es erschaffen wurde und zwei Entwurfsskizzen, von denen eine Personengruppen zeigt, die andere den Raum mit Zentralperspektive.

Aus dem BMF:  Elektronische, digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen und -belege

Mit der schrittweisen Einführung der E-Rechnung fallen auch immer mehr elektronische, digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen und -belege an. In einem Schreiben informiert das BMF, wie in diesen Fällen die erforderlichen Nachweise über Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen zu führen sind.

Rechtsprechung: Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine finanzgerichtliche Klage auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO gegen eine Finanzbehörde unzulässig ist, wenn der Anspruch nicht zuvor bei der Behörde geltend gemacht und von dieser abgelehnt wurde, da es andernfalls an der für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt. Der BFH hat sich damit erstmals zu den Voraussetzungen eines solchen Schadensersatzanspruchs geäußert und klargestellt, dass Betroffene bei Datenschutzverstößen durch Finanzämter diesen Weg einhalten müssen, bevor eine Klage zulässig ist.

Rechtsprechung: Unrichtiger Steuerausweis - Berichtigung der Rechnung durch einen mit der Prüfung beauftragten Dritten - Zeitpunkt der Berichtigung

Der BFH hat klargestellt, dass eine Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG bzw. Art. 203 MwStSystRL nicht entsteht, wenn eine Gefährdung des Steueraufkommens vollständig ausgeschlossen ist. Zugleich präzisiert er, dass eine Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises ab dem Zeitpunkt der Beseitigung der Gefährdung wirkt und nicht zwingend durch den Rechnungsaussteller selbst erfolgen muss, sondern auch wirksam durch beauftragte Dritte vorgenommen werden kann.

Pressespiegel / Linktipps

* GoBD 2025: Die erste Inventur unter verschärften Regeln (Ad-hoc-news.de, 26.12.25)
* Frieden mit dem Finanzamt – immer weniger Steuerprozesse (Deutsche Handwerks Zeitung, 22.12.25)
* Nutzungsdauer etc. im Fokus der Betriebsprüfung (BC, 12.12.25)
* Betriebsprüfung in der Arztpraxis: Was gilt 2025? (Medical Tribune, 29.11.25)
* Cybersicherheit 2025: Risiken abwägen und Prioritäten setzen (Computer Weekly , 21.11.25)

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 22.06.-24.06. Berlin: E-Rechnungs-Gipfel 2026 (Vereon)

DATEV: Prozess und Dokumentation der Jahresabschlusserstellung effizient gestalten

Die Dokumentation der Jahresabschlusserstellung kostet häufig viel Zeit: verschiedene Programme, manuelle Schritte – und oft bleibt die Unsicherheit, ob alle Informationen vollständig erfasst und alle erforderlichen Schritte berücksichtigt wurden. Genau hier entlastet das Zusatzmodul „Dokumentation Abschlusserstellung". Es bündelt die Arbeitsschritte, reduziert Risiken wie Dokumentationslücken und Übertragungsfehler und sorgt für ein durchgängig strukturiertes, verlässliches Arbeiten – für mehr Effizienz und Sicherheit in Ihrer Kanzlei.

Caseware: LkSG-Risiken frühzeitig erkennen: Zoll- & Importdaten wirkungsvoll nutzen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, entlang ihrer gesamten Lieferkette menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren, zu bewerten und kontinuierlich zu überwachen. Gerade Zollabteilungen verfügen über Daten, die frühzeitig auf potenzielle Risiken hinweisen können. Mit datenbasierten Analysewerkzeugen wie Caseware IDEA oder Caseware Extractly können Unternehmen diese Herausforderungen meistern, Risiken automatisiert sichtbar machen und ein effektives, revisionssicheres Risikomanagement etablieren.

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30.12.2025

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