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Newsletter Ausgabe 8-2025 vom
30. September 2025

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: E-Mails & Co. als Geschäftsbriefe

 

Erstaunt nahm ich zur Kenntnis, dass es eines BFH-Beschlusses bedurfte, um klarzustellen, dass auch E-Mails aufbewahrungs- und ggf. vorlagepflichtige Geschäftsbriefe sein können. Hängt es doch vom Inhalt ab und nicht vom Medium, was einen Geschäftsbrief qualifiziert. Neben dem Medium E-Mail gibt es dann ja auch noch soziale Medien, über die heutzutage Geschäfte angebahnt und abgeschlossen werden können. Da können sich dann die Dokumente Angebot und Auftrag auf eine längere Reihe von ineinander verschränkte WhatsApp-Nachrichten verteilen. Und diese sind dann aufbewahrungspflichtig. Separiert von den nicht-geschäftlichen Nachrichten zwischen den Kommunikationspartnern. Kann diese Qualifikation für Jahre rückwirkend funktionieren, wenn der Betriebsprüfer das plötzlich fordert? Es darauf ankommen zu lassen und ggf. bis vor den BFH zu gehen, könnte ins Auge gehen.

Ihr Gerhard Schmidt

Rechtsprechung: E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

Handels- und Geschäftsbriefe können auch E-Mails sein. Die Finanzverwaltung ist im Rahmen der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. Mangels Rechtsgrundlage ist es der Finanzverwaltung aber verwehrt, ein sogenanntes Gesamtjournal zu verlangen, das einerseits erst noch erstellt werden müsste und andererseits auch Informationen zu solchen E-Mails ent­hält, die keinen steuerlichen Bezug haben. So ein Beschluss des des Bundesfinanzhofs (BFH).

Rechtsprechung: Amtliche Richtsatzsammlung des BMF auf dem Prüfstand

Eine Diskothek ist kein Restaurant. Daher kann bei der Schätzung der Getränkeumsätze einer Diskothek auch nicht auf die Rohgewinnaufschlagsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des Bundesministerium der Finanzen (BMF) für Gastronomiebetriebe zurückgegriffen werden. Das hat der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) jetzt mit Urteil vom 18.06.2025 – X R 19/21 in Bezug auf eine Diskothek entschieden, bei der die Kassen für die Getränkeumsätze nicht ordnungsgemäß geführt worden waren.

Aus dem BMF: Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen EU-Amtssprachen

Die Finanzverwaltung erklärt, dass für bestimmte Rechnungsangaben nach § 14 und § 14a UStG anstelle der deutschen Begriffe auch andere Amtssprachen zulässig sind und ändert den UStAE. Für die Amtssprachen der EU aufgeführt sind tabellarisch aufgeführt die deutschen Begriffe Gutschrift, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, Sonderregelung für Reisebüros, Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung, Kunstgegenstände/Sonderregelung und Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung.

Aus dem BMF: Er­geb­nis­se der Lohn­steu­er-Au­ßen­prü­fung und Lohn­steu­er-Nach­schau im Ka­len­der­jahr 2024

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2024 zu einem Mehrergebnis von 826,9 Mio. Euro geführt. Von den insgesamt 2.572.005 Arbeitgebern wurden 69.199 Arbeitgeber in 2024 abschließend geprüft. Es handelt sich hierbei sowohl um private Arbeitgeber als auch um öffentliche Verwaltungen und Betriebe. Im Kalenderjahr 2024 wurden durchschnittlich 1.852 Prüferinnen und Prüfer eingesetzt.

Aus dem BMF: Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2024

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2022 zusammengestellt. Insgesamt wurden knapp 6 Millionen Einsprüche eingelegt. In rund 68% der Fälle wurde Abhilfe geschaffen, ca. 18% der Einsprüche wurden wieder zurückgenommen.

Aus dem BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) angepasst. Die Änderungen betreffen § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen, § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung, § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen und § 147a Vorschriften für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen bestimmter Steuerpflichtiger.

Aus der Finanzverwaltung: Thüringer Finanzverwaltung und Wirtschaft wollen Kultur von Außenprüfungen optimieren

Ende August 2025 haben die Präsidenten der Thüringer Industrie- und Handelskammern, Peter Zaiß, Dr. Ralf-Uwe Bauer und Torsten Herrmann gemeinsam mit der Thüringer Finanzministerin Katja Wolf ein wegweisendes Positionspapier zur Kultur von Betriebsprüfungen unterzeichnet. Erstmals sind damit in Thüringen Grundsätze einer fairen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung formuliert worden, die künftig als Grundlage für ein respektvolles Miteinander dienen sollen.

Literatur: Gastronomie und Steuern in der Praxis (Teutemacher, Krullmann, Köchling, Hopmann)

Die Gastronomie steht seit Jahren im Fokus der Behörden: verdeckte Testkäufe, unangekündigte Kassen-Nachschauen, steuerliche Betriebsprüfungen, Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit u.v.m. sind an der Tagesordnung. Digitale Überprüfungen der QR-Codes, digitale Belegprüfungen und Plausibilisierung durch Visualisierung sind nur einige der Techniken, die zur Anwendung gelangen. Wer hier gut vorbereitet ist, kann finanzielle Risiken vermeiden. Durch praxisorientierte Beratung und plausible Kalkulationen können im Vorfeld Zuschätzungen durch das Finanzamt und Nachzahlungen bei den Sozialversicherungsträgern vermieden werden. Die Neuerscheinung aus dem NWB-Verlag erläutert alle steuerlich relevanten Themen verständlich und praxisnah.

Pressespiegel / Linktipps

* Chefin des LBF NRW: Ihre Task Force lässt Influencer zittern (Haufe, 23.09.25)
* Wann droht eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung? (handwerk.com, 19.09.25)
* Richtig vorbereitet in die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (Springer Professional, 15.09.25)
* Technikfehler bei der Kasse? Wenn fehlerhafte Datenexporte zum Steuerrisiko werden
(Gastgewerbe Magazin, 10.09.25)

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 28.10. Webinar: IDEA (Caseware)
* 04.11. Webinar: Einfach, digital und compliant: Starten Sie durch mit kommunalen Lösungen für Prüfung, Datenanalyse und Compliance (Caseware)
* 13.11. Online: Kassenfehler: Schätzung der Kassen-Betriebsprüfung abwehren (Datev)
* 25.11. Online: Betriebsprüfung - Abwehrstrategien bei Verwerfung der Buchführung (Datev)
* 02.12. Webinar: Einfach, digital und compliant: Starten Sie durch mit kommunalen Lösungen für Prüfung, Datenanalyse und Compliance (Caseware)

Caseware: Von der Steuerabteilung zum Business Partner: Datenanalyse als strategischer Hebel

Anstatt auf Prüfungen oder Rückfragen u. a. durch die Finanzverwaltung zu reagieren, können Unternehmen ihre steuerlichen Daten mit der Datenanalyse-Software IDEA proaktiv überwachen und Muster oder Auffälligkeiten frühzeitig erkennen. Das stärkt nicht nur die interne Compliance, sondern schafft auch Vertrauen bei der Unternehmensleitung: Steuerabteilungen positionieren sich als Partner, die Risiken sichtbar machen, Optimierungspotenziale heben und so einen direkten Beitrag zur Wertschöpfung leisten. Um Ihnen einen tieferen Einblick in die Möglichkeiten von IDEA zu geben, organisiert Caseware am 28. Oktober 2025 von 10.00 bis 11.00 Uhr ein kostenfreies Webinar, in dem anhand von Live-Demos die wichtigsten Funktionen und vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von IDEA gezeigt werden.

DATEV: Kostenfrei: Digitale Jubiläumsausgabe „Wirtschaftsprüfung in der Praxis“ verfügbar

Seit 25 Jahren unterstützen DATEV-Lösungen die Wirtschaftsprüfung – mit Blick nach vorn. Die Jubiläumsausgabe bündelt Praxiserfahrungen und aktuelle Entwicklungen und zeigt, wie Sie Abschlussprüfungen mit neuen Technologien effizient und nachvollziehbar durchführen. Folgende Themen stehen im Fokus: 25 Jahre DATEV-Lösungen für die Wirtschaftsprüfung – ein Rückblick mit Ausblick, Prüfungshandlungen online planen und durchführen und ein Blick hinter die Kulissen: Künstliche Intelligenz in der Abschlussprüfung bei DATEV.

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