Newsletter Ausgabe 6-2025 vom
31. Juli 2025
Inhalt:
MAGAZIN
MESSE
Editorial: BMF-Schreiben zu GoBD und E-Rechnung
Bevor die Beamten im Bundesfinanzministerium in den Urlaub fahren, scheinen sie ihren Schreibtisch leerzuräumen. So erschienen in den letzten Wochen im Kontext dieses Forums relevante BMF-Schreiben, eines zur Anpassung der GoBD aufgrund gesetzlicher Änderungen und eines im Entwurf zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung. Außerdem wurden die Mehrergebnisse der Umsatzsteuer-Sonderprüfung für 2024 bekanntgegeben. Werden diese Mehrergebnisse in den nächsten Jahren zurückgehen? Sollen doch die Verpflichtung zur E-Rechnung und das kommende fiskalische Meldesystem die Möglichkeiten zum Umsatzsteuerbetrug signifikant einschränken.
Ihr Gerhard Schmidt
Aus dem BMF: GoBD aktualisiert
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen angepasst.
Aus dem BMF: Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 ist – begleitet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Ein erstes BMF-Schreiben zu dem Thema wurde am 15. Oktober 2024 veröffentlicht. Das schon damals angekündigte zweite BMF-Schreiben liegt nunmehr als Entwurf vor und wurde den Verbänden am 25. Juni 2025 mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt.
Veranstaltungen: E-Rechnungs-Gipfel 2025: Vielfältige Probleme bei der E-Rechnung (Gerhard Schmidt)
Der E-Rechnungsgipfel 2025 Ende Juni in Berlin begann mit einem Paukenschlag: Deutschland steht beim Roll-Out der E-Rechnung auf dem vorletzten Platz. Nur Vietnam ist noch schlechter. So das Ergebnis der renommierten Billentis-Studie. Ja, es knirscht bei der Einführung der E-Rechnung in den Unternehmen noch an vielen Stellen. Das wurde in den Vorträgen und Panels der Konferenz deutlich.
Aus dem BMF: Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2024 zu einem Mehrergebnis in Höhe von 1,63 Mrd. Euro
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2024 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,63 Mrd. Euro geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.
Aus dem BMF: Bundeseinheitlicher Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Das BMF hat das Vordruckmuster USt 7 A für die Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung überarbeitet und in einem BMF-Schreiben veröffentlicht.
Aus dem BMF: Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.
Aus der Finanzverwaltung: Verdacht auf Steuerbetrug in großem Stil bei Influencern
Das Influencer-Team des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) ist vorsätzlichen Steuerbetrügern in den sozialen Netzwerken auf der Spur. Derzeit werten die Expertinnen und Experten ein Datenpaket von mehreren großen Plattformen aus: Darin enthalten sind 6000 Datensätze, die auf nicht versteuerte Gewinne mit Werbung, Abos und Co. hinweisen. Sie beziehen sich ausschließlich auf Influencerinnen und Influencer aus Nordrhein-Westfalen und umfassen ein strafrechtlich relevantes Steuervolumen in Höhe von rund 300 Millionen Euro.
Literatur: Rechtsschutz im Steuer- und Steuerstrafrecht (Peter Bilsdorfer u.a. (Hrsg.))
Steuerrecht ist eine komplexe Materie. Und das dazu gehörige Verfahrensrecht gleichermaßen. In der Kombination ist das nicht nur für betroffene Steuerzahler eine Herausforderung, sondern auch für ihre Berater, für die insbesondere das Verfahrensrecht so manchen Stolperstein bereithält. Hier setzt dieses Handbuch aus dem Erich Schmidt Verlag an, das für die unterschiedlichen Verfahrenssituationen erfolgsorientierte Ratschläge aus der Feder erfahrener Praktiker aus Justiz und Steuerrechtsberatung gibt.
Pressespiegel / Linktipps
* Betriebsprüfungen: Diese Neuregelungen sind zu beachten! (IWW, 02.07.25)
* Nach der BP entspannt zurücklehnen: Das macht § 153 Abs. 4 AO leider unmöglich (IWW, 05.06.25)
Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate
* 13.11. Online: Kassenfehler: Schätzung der Kassen-Betriebsprüfung abwehren (Datev)
* 25.11. Online: Betriebsprüfung - Abwehrstrategien bei Verwerfung der Buchführung (Datev)
DATEV: Online-Seminare zu Verfahrensdokumentation und Tax Compliance-Management-System
Seit dem 1. April 2024 gelten aktualisierte GoBD-Regelungen. Die neuen Regelungen erlauben digitale Datenübertragungen, einschließlich der Nutzung von Cloud-Diensten. Für die Verfahrensdokumentation bedeutet das: Die Prozesse müssen vollständig, nachvollziehbar und revisionssicher dokumentiert werden. Unterstützen Sie Ihre Mandantschaft aktiv bei der Erstellung und Pflege der Verfahrensdokumentation. Unternehmen profitieren von der Expertise Ihrer Steuer- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, um ihre Prozesse effizient zu gestalten und für rechtliche Sicherheit zu sorgen.
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Sommerferien: endlich Zeit zum Durchatmen. Die Straßen werden ruhiger, der Alltag gönnt sich eine Pause. Perfekt, um sich entspannt über die neuesten Trends und Entwicklungen im Audit- und Accounting-Bereich zu informieren. Merken Sie sich den 11. September 2025 vor: Caseware Germany lädt Sie herzlich zur digitalen CwX 2025 ein – auch dieses Jahr wieder mit spannenden Insights und topaktuellen Themen.