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Newsletter Ausgabe 10-2022 vom
8. November 2022

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Einsprüche beim Finanzamt lohnen sich

 

Jüngst hat das BMF die Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern für das Jahr 2021veröffentlicht. Von den rund 3 Millionen Einsprüchen konnten über 80 Prozent durch Abhilfe oder Rücknahme abgehakt werden. Bei rund 15% kam es zu einer Einspruchsentscheidung und in knapp 2% der Fälle kam es zur Klageerhebung. Nicht alle Klagen dürfte zugunsten des Fiskus entschieden worden sein, so dass sich konstatieren lässt: Einsprüche beim Finanzamt lohnen sich. Zu gut 99%.

Ihr Gerhard Schmidt

Aus dem BMF:  Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2021

In seinem Monatsbericht Oktober 2022 veröffentlichte der Bundesfinanzminister die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2020. Die wesentlichen Punkte: In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2021 bundesweit 12.895 Prüferinnen und Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 13,1 Mrd. € festgestellt.

Aus dem BMF: Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungs­widrigkeiten im Jahr 2021

Im Monatsbericht Oktober 2022 hat das BMF die Ergebnisse der Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie der Steuerfahndung für das Jahr 2021 veröffentlicht. Danach wurden in den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bundesweit insgesamt knapp 50.000 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten bearbeitet. Zudem wurden rund 3.800 Bußgeldverfahren abgeschlossen und Bußgelder in einer Gesamthöhe von ca. 56 Mio. € festgesetzt. Im selben Zeitraum erledigte die Steuerfahndung bundesweit insgesamt 32.000 Fälle. Dabei wurden Mehrsteuern in Höhe von rund 2,2 Mrd. € festgestellt und Freiheitsstrafen im Gesamtumfang von 1.293 Jahren verhängt.

Aus dem BMF: Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2021

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2021 zusammengestellt. Insgesamt wurden knapp über 3 Millionen Einsprüche eingelegt. In rund 63 % der Fälle wurde Abhilfe geschaffen, ca. 20% der Einsprüche wurden wieder zurückgenommen.

Aus dem BMF: Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.10.2022 in einem Schreiben mitgeteilt: Obwohl die TSE ab dem 8. Januar 2023 nicht mehr zertifiziert ist, kann die bisher verwendete nicht mehr zertifizierte TSE bis zum 31. Juli 2023 weitergenutzt werden, wenn Steuerpflichtige die TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen DTRUST TSE-Modul, vor dem 7. Juli 2022 erworben und eingebaut haben. Für den Zeitraum der Weiternutzung werden keine nachteiligen Folgen, allein aus der fehlenden Zertifizierung der TSE gezogen.

Verfahrensdokumentation-Community: Rechnet sich die Verfahrensdokumentation für ein Unternehmen?

Ja, ist verbreitet zu lesen. Doch, stimmt das? Und ggf. für welche Unternehmen? Klar ist, dass die Voraussetzung für die Optimierung eines Geschäftsprozesses / eines Verfahrens die genaue Erfassung und Dokumentation des aktuellen Verfahrens ist. Je komplexer das aktuelle Verfahren (Beteiligte, IT-Systeme, Datenmengen ...), desto größer das Optimierungspotenzial. Bei kleinen Unternehmen, das sind rund 80% der 2,5 Millionen Unternehmen hierzulande, ist das Potenzial sehr bescheiden.

Rechtsprechung: BFH: Grenzen der Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 07.07.2022 entschieden: Erteilt ein Unternehmer in der Annahme einer Leistungserbringung im Ausland eine Ausgangsrechnung ohne inländischen Steuerausweis, kann er diese nicht in der Weise berichtigen, dass dem späteren Ausweis inländischer Umsatzsteuer Rückwirkung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zukommt.

Gesetzgebung: Kein Zeitplan für Umsatzsteuer-Meldesystem

Die Einführung eines Meldesystems zur Reduzierung des Missbrauchs bei der Umsatzsteuer hängt von zahlreichen Faktoren und insbesondere von der europäischen Regulierung ab. Daher gebe es keinen konkreten Zeitplan für die angestrebte Umsetzung eines nationalen Meldesystems, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

Pressespiegel / Linktipps

* Modernisierung des Steuerverfahrensrechts: Es fehlt an Personal (dbb beamtenbund und tarifunion, 20.10.22)
* DStV beanstandet unausgewogene Pläne zur Modernisierung der Betriebsprüfung (Deutscher Steuerberaterverband, 17.10.22)
* Tax Compliance Management Systeme gewinnen an Bedeutung (Kleeberg, 13.10.22)
* Mitteilung des Finanzamts nach einer Außenprüfung (Haufe, 05.10.22)

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 17.11. Hamburg: DATEV-Kongress 2022 (Datev)
* 30.11. Nürnberg: DATEV-Kongress 2022 (Datev)
* 01.12. Online: DATEV Info online: Verfahrensdokumentation mit DATEV (Datev)

FibuNet: FibuNet Berichtsdesigner

Der Berichtsdesigner ist als zentrales Berichtstool in FibuNet integriert. Das Tool ermöglicht vielfältige Druck- und Bildschirmauskünfte über alle in FibuNet eingegebenen und verarbeiteten Buchhaltungsdaten und ist auch für ungeübte Benutzer bereits nach kurzer Einweisung umfassend nutzbar. Für den Anwender stehen eine Vielzahl bereits angelegter, gängiger Berichtsvorlagen bereit.

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Mit Audicon Cloud-Lösungen haben Sie die Möglichkeit, flexible Arbeitsmodelle anzubieten – räumlich und zeitlich. So können Sie die Talente von morgen praktisch überall finden. Die cloudbasierte Arbeit im Bereich der Abschlusserstellung sorgt zudem für eine einheitliche sowie fachlich hohe Qualität. Hinterlegte Standard-Routinen und Admin-Aufgaben nehmen weniger Zeit in Anspruch, Nacharbeiten und Kontrollen werden minimiert. So können selbst Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger schneller an Bord geholt und mit hochwertigen fachlichen Inhalten einfach durch komplexe Prozesse geführt werden. Dies erhöht die Attraktivität der Kanzlei, vor allem auch für junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich als digital Natives intuitives digitales Arbeiten und mehr Flexibilität wünschen.

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Informationssicherheit ist ein fester Bestandteil von Prozessen, der Infrastruktur und der eigenen Haltung. Sie wird nachweisbar und messbar über internationale Standards, wie z.B. die DIN EN ISO 27001 oder den BSI Grundschutz. GISA als Managed Service Provider stellt sich den Anforderungen und setzt konkrete Maßnahmen zur Reduktion der Risiken um. Das geschieht nach internationalen Standards und nach technischen Richtlinien, anhand deren im täglichen Service Management alle Aspekte zum Schutz der Informationssicherheit betrachtet und gewährleistet werden. Eine Zertifizierung nach Sicherheitsstandards sorgt dafür, dass diese Aspekte stetig überprüft und mit den aktuell bestehenden Anforderungen abgeglichen werden. Durch diese Zertifizierungen weist GISA objektiv und transparent nach, dass das Informationssicherheitsmanagementsystem den international gültigen Anforderungen entspricht.

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