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Newsletter Ausgabe 12-2021 vom
31. Dezember 2021

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: 20 Jahre GDPdU

 

Vor 20 Jahren, am 1. Januar 2002 traten die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) in Kraft. Anlass dafür, das BMF-Schreiben gut ein halbes Jahr zuvor zu veröffentlichen, war, dass ab diesem Stichtag nach EU-Vorgaben elektronische Rechnungen außerhalb der EDI-Welt zum Vorsteuerabzug berechtigten. Wenn diese Rechnungen – damals fast ausschließlich im PDF-Format und obligatorisch qualifiziert elektronisch signiert – verschickt werden, dann bedarf es dafür entsprechender fiskalischer Regelungen. Diese wurden mit den GDPdU geschaffen.

Eine spannende Zeit damals. Jedes Unternehmen war von den GDPdU betroffen, kaum jemand wusste so richtig Bescheid, doch alle benötigten eine Lösung. Dieser Gemengelage entsprang die Idee, das „Forum Elektronische Steuerprüfung“ ins Leben zu rufen, um den Unternehmen und ihren steuerlichen Beratern Orientierung zu geben. Das war anfangs gar nicht so einfach. Weigerte sich die Finanzverwaltung doch (bis heute!) konkret festzulegen, was steuerlich relevante Daten sind. Die Verkäufer von nur einmal beschreibbaren WORM-Laufwerken witterten – zu Unrecht wie sich zeigte – das Geschäft ihres Lebens. Sind die Vorgaben des Fiskus überhaupt verfassungsmäßig? Auch diese Frage wurde seinerzeit ausführlich diskutiert.

Viele Probleme von damals sind inzwischen gelöst. Neue sind hinzugekommen. Etwa zu elektronischen Kassensystemen oder zu elektronischen Rechnungen aus strukturierten Daten. Neu ist inzwischen auch der Titel des BMF-Schreibens: „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“.

Welche durch die GDPdU ausgelösten Erfahrungen haben wir in den letzten beiden Jahrzehnten gemacht? Damit wollen wir uns in diesem Newsletter in den nächsten Monaten noch genauer auseinandersetzen.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins dritte Jahrzehnt Datenzugriff und elektronische Steuerprüfung.

Ihr Gerhard Schmidt

Politik: Koalitionsvertrag sieht Modernisierung der Steuerprüfung vor

Im Koaltionsvertrag der neuen Bundesregierung heißt es auf Seite 166: Im Bereich der Unternehmensbesteuerung ist es uns ein Anliegen, die Steuerprüfung zu modernisieren und zu beschleunigen. Dafür setzen wir uns insbesondere für verbesserte Schnittstellen, Standardisierung und den sinnvollen Einsatz neuer Technologien ein. Zur Sicherung der Anschlussfähigkeit der Steuerverwaltung an den digitalen Wandel und für eine spürbare Verringerung der Steuerbürokratie wird eine zentrale Organisationseinheit auf Bundesebene eingerichtet. Wir wollen Steuerbürokratie spürbar verringern, beispielsweise durch höhere Schwellenwerte und volldigitalisierte Verfahren.

Rechtsprechung: Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015 (BFH-Urteil)

Im Jahr 2015 bestand hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch bei sog. bargeldintensiven Betrieben mit offener Ladenkasse kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit.

Aus dem BMF: Handelsübliche Bezeichnung bei der Leistungsbeschreibung in einer Rechnung

Mit Urteil vom 10. Juli 2019 hat der BFH zu der Anforde­rung „handelsübliche Bezeichnung" nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG Stellung genommen. Der BFH hat entschieden, dass der entsprechende Klammerzusatz in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG unionsrechtskonform einschränkend dahingehend auszulegen sei, dass dies keine zusätzliche - verschärfende - Voraussetzung für den Vorsteuerabzug darstelle (Rn. 22). Viel­mehr sei nach verschiedenen Verkehrskreisen - nämlich dem Handel mit Waren im mittleren und oberen Preissegment einerseits und dem Handel mit Waren im Niedrigpreissegment ande­rerseits - zu differenzieren (Rn. 32). Die Handelsüblichkeit einer Bezeichnung sei immer von den Umständen des Einzelfalles abhängig, wie etwa der jeweiligen Handelsstufe, Art und Inhalt des Geschäftes und insbesondere dem Wert der einzelnen Waren.

Aus dem BMF: Aufbewahrung von Rechnungen bei elektronischen Kassen

Die Finanzverwaltung hat im Hinblick auf die Aufbewahrung von Rechnungen, die durch elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen ausgestellt werden, den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert.

Aus dem BMF: Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2020 veröffentlicht

Die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2020 mit den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben stehen auf den Seiten des BMF seit Kurzem zum Download zur Verfügung. Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Richtsätze sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden.

Digitalisierung: Förderprogramm „go-digital“ wird bis 2024 verlängert

Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen. Das Programm wurde soeben bis 2024 verlängert. Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie", „IT-Sicherheit", „Digitalisierte Geschäftsprozesse", „Datenkompetenz" und „Digitale Markterschließung" unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital bei Ihrer Digitalisierung beispielsweise der Optimierung Ihrer Prozesse.

Pressespiegel / Linktipps

* Diese Aufbewahrungsfristen müssen Unternehmen beachten (Datev, 03.12.2121)
* Die Verfahrensdokumentation als Profitcenter (IWW, 17.11.2121)
* Steuersicherer Umgang mit E-Korrespondenz: Sieben Grundregeln für Ihr Tagesgeschäft (IWW, 15.11.2121)

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 20.06.-21.06. Berlin: E-Rechnungs-Gipfel 2022 (Vereon)

FibuNet: Riesenprojekt: Umstellung auf den SKR51 bei der Voets-Gruppe

Die Voets-Gruppe gehört mit 20 VW-Konzernmarken-Handelsstandorten und über 1.300 Mitarbeitern zu den größeren KFZ-Händlern in Deutschland. Im Rahmen eines Großprojektes wurde in den letzten Monaten der Branchenkontenrahmen von dem SKR61 auf den aktuellen, zentral vorgegebenen SKR51 standortübergreifend umgestellt. Eine Umstellung auf den SKR51 ist wegen der damit verbundenen Komplexität der Buchungsdaten an sich schon anspruchsvoll. Trotz der automatischen Toolunterstützung seitens FibuNet war die Umstellung bei Voets während des laufenden Betriebs hinsichtlich der 20 Standorte sowie der tausenden umzustellenden Konten eine ganz besondere Herausforderung und musste sehr gut geplant sein.

GISA: Ranking von Brandeins und Statista: GISA gehört zu Deutschlands besten IT-Dienstleistern 2022

Der hallesche IT-Dienstleister GISA zählt erneut zu den besten IT-Dienstleistern Deutschlands. Das geht aus einer Umfrage des Wirtschaftsmagazins Brandeins und dem Statistik-Portal Statista hervor, die in der Ausgabe November 2021 veröffentlicht wurde. Für die Erhebung wurden mehr als 5.800 Personen online befragt – darunter IT-Experten, CIOs, Entscheider sowie Kunden, die IT-Dienstleister für ihre Projekte beauftragen. GISA wurde damit bereits zum dritten Mal in Folge als einer der besten IT-Dienstleister ausgezeichnet. Aufgrund der Zahl an Empfehlungen gehört GISA zum besten Viertel aller genannten Unternehmen.

hmd-software: hmd.steuercontrol – mehr Überblick für Ihre Kanzlei

Sie haben bestimmt schon davon gehört: Mit hmd.steuercontrol stellen wir Ihnen ein Tool zur Verfügung, das Ihnen einen einzigartigen Überblick über alle Veranlagungendes aktuellen Zeitraums, zurückliegende Veranlagungen und alle damit verbundenen Tätigkeiten, Dokumente, Korrespondenzen, Erklärungen, Bescheide etc. gibt. Alles an einer Stelle. Alles auf einen Blick. Gerade um den Jahreswechsel herum ist die Betriebsamkeit in Steuerkanzleien kaum zu überbieten. Umso wichtiger, dass Sie jetzt den Überblick bewahren und immer genau wissen, wer was wann zu tun hat und welcher Mandant wie weit bearbeitet ist. Der optimale Zeitpunkt, um einen Blick auf hmd.steuercontrol zu werfen.

DATEV: Neue digitale Prozesse optimal dokumentiert mit der DATEV-Lösung zur Verfahrensdokumentation

Durch die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung der rechnungslegungsrelevanten Systeme wird eine Verfahrensdokumentation zu den Prozessen und Kontrollen immer wichtiger. Unterstützen Sie ihre Mandanten nicht nur bei der Neugestaltung ihrer Prozesse, sondern helfen Sie ihnen auch bei der Dokumentation mit einer Verfahrensdokumentation. DATEV unterstützt Sie hierbei mit dem Zusatzmodul „Abschlussprüfung Verfahrensdokumentation“.

Audicon: Aufzeichnung des Webinars „Aus der Betriebsprüfungspraxis: die Umsatzsteuer-Sonderprüfung" steht ab sofort zur Verfügung

Im Rahmen von Betriebsprüfungen nimmt die Umsatzsteuer-Sonderprüfung eine besondere Stellung ein: Der Prüfer beschäftigt sich dabei mit einzelnen Sachverhalten und nicht wie sonst üblich nur mit bestimmten Zeiträumen. Worauf achtet er genau und welche Stolpersteine können für Sie auftreten? Antworten auf diese und weitere Fragen gaben Umsatzsteuer-Fachprüfer Elmar Mohl und Zoran Jotanovic (Audicon GmbH) in einem Webinar, dessen Aufzeichnung ab sofort zur Verfügung steht.

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