Newsletter Ausgabe 4-2021 vom
26. April 2021
Inhalt:
MAGAZIN
MESSE
Editorial: Information und Diskussion – kostenlos in kurzer Zeit
Ein einziges Mal war ich 2020 bei einer Präsenzveranstaltung (mit selbstverständlich ausgefeiltem Hygienekonzept). Den meisten Kollegen und Kongressteilnehmern, die ich dort traf, ging es ähnlich. Und vielen von Ihnen bestimmt auch. Der notgedrungene Verzicht auf physische Kontakte schränkt die Qualität der Kommunikation im geschäftlichen Austausch doch erheblich ein. Wurden die Termine traditioneller Vor-Ort-Tagungen im letzten Jahr immer weiter in den Herbst verschoben, gehen viele Veranstalter in diesem Jahr mit ihrem Event gleich online: in kleinen Zeiteinheiten, über einen längeren Zeitraum verteilt, meist kostenlos. Ideal für die, die sonst keine Zeit für mehrtägige Tagungen haben oder sich nur für einzelne Vorträge interessieren. Schauen Sie einfach einmal unten in den Veranstaltungskalender. Da ist bestimmt auch für Sie ein spannendes Thema dabei.
Ihr Gerhard Schmidt
Regelungsvorhaben: Bundeskabinett will zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden
Künftig sollen Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden zeitnah gewährleistet werden. Durch die stärkere Nutzung kooperativer Betriebsprüfungen wollen wir dafür sorgen, dass Betriebsprüfungen zeitnah, zügiger und mit kleinstmöglichem Aufwand für alle Beteiligten erfolgen können. Damit könnten insbesondere bürokratische und verwaltungstechnische Vereinfachungen geschaffen werden. Dieses Vorhaben ist einer von 22 Punkten des Paket für Bürokratieerleichterungen, das das Bundeskabinett am 13. April 2021 beschloss.
Merkblatt: Friseur- und Kosmetiker-Beratung — Kassenführung und Betriebsprüfung
Das Merkblatt des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater (DWS Verlag) gibt eine Übersicht über die wichtigsten Problemfelder der Rechnungslegung und Aufbewahrungspflichten bei Friseuren sowie Kosmetikern und einen Einblick in die neuen Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung. Daraus ergeben sich die Pflichtinhalte einer Verfahrensdokumentation für diese Branche.
Aus dem BMF: FAQ „Corona“ (Steuern)
Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Die laufend an die aktuelle Situation angepssente Liste mit häufig gestellten Fragen soll einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen geben. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt nach wie vor den Finanzämtern, den Kommunen bzw. den weiteren Ansprechpartnern.
Aus dem BMF: Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2020 zu Mehrergebnissen in Höhe von rund 1,37 Mrd. Euro
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2020 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,37 Mrd. Euro geführt.
Aus dem BMF: Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2020
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2020 zu einem Mehrergebnis von 663,2 Mio. Euro geführt. Von den insgesamt 2.573.238 Arbeitgebern wurden 73.106 Arbeitgeber abschließend in 2020 geprüft. Es handelt sich hierbei sowohl um private Arbeitgeber als auch um öffentliche Verwaltungen und Betriebe. Im Kalenderjahr 2020 wurden durchschnittlich 1.889 Prüfer eingesetzt.
Aus der Finanzverwaltung: Sächsische Steuerfahndung deckte im Jahr 2020 Steuerschaden von 117 Millionen Euro auf
Im vergangenen Jahr haben die rund 104 sächsischen Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder für den Fiskus insgesamt knapp 117 Millionen Euro (2019: rund 95 Millionen Euro) aufgedeckt. Die Hälfte dieses Mehrergebnisses lässt sich auf Strafverfahren im Bereich des Umsatzsteuer-Karussellbetrugs zurückführen.
Rechtsprechung: BFH zu Bestimmung des Inhaltsadressaten einer Prüfungsanordnung - Festsetzungsverjährung - Treu und Glauben
Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte: 1. Zur Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts ist zwar der erklärte Wille der Behörde zu erfassen und nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften; allerdings ist ein in seinem Ausspruch eindeutig an einen bestimmten Adressaten gerichteter Bescheid insofern keiner Auslegung zugänglich. 2. Eine Außenprüfung, die aufgrund einer gegenüber dem Steuerpflichtigen nicht wirksam gewordenen Prüfungsanordnung durchgeführt wird, kann den Ablauf der Festsetzungsfrist nicht hemmen. 3. Ist Festsetzungsverjährung eingetreten, ermöglicht es der Grundsatz von Treu und Glauben nicht, dass zu Lasten des Steuerpflichtigen ein erloschener Steueranspruch wieder auflebt; dies gilt unabhängig davon, ob dem Steuerpflichtigen der Eintritt der Verjährung "vorwerfbar" ist oder nicht.
Rechtsprechung: Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen
Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 9. März 2021 (Az. 1 K 3085/17 E,G,U) entschieden, dass geringfügige Mängel in der Kassenführung eines Imbissbetriebs keine über die konkreten Auswirkungen dieser Mängel hinausgehenden Hinzuschätzungen rechtfertigen.
Rechtsprechung: Kein Anspruch auf Durchführung einer Schlussbesprechung mit persönlicher Anwesenheit der Teilnehmer
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob eine Schlussbesprechung im Sinne des § 201 AO die persönliche Anwesenheit der Teilnehmer erfordert. Die Antragstellerin wünschte zum Abschluss einer bei ihr durchgeführten Betriebsprüfung eine Schlussbesprechung. Aufgrund der Corona-Pandemie schlug das Finanzamt eine telefonische Schlussbesprechung vor, was die Antragstellerin indes ablehnte. Das Finanzamt ging aus diesem Grund in seinem endgültigen Betriebsprüfungsbericht davon aus, dass an einer Schlussbesprechung kein Interesse bestehe.
Rechtsprechung: Unzureichende Information des Steuerberaters kann mittelbare Steuerhinterziehung darstellen
Eine genaue Buchführung ist nicht jedermanns Sache. Dass ungenaue Buchführung aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann, musste nun ein Angeklagter vor dem Landgericht Osnabrück erfahren. Er wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von insgesamt rund EUR 9.000,00 verurteilt.
Pressespiegel / Linktipps
* Steuerprüfung: Finanzamt verschont die Reichen (Berliner Kurier, 15.04.2121)
* Aufbewahrungsfristen 2021: Diese Unterlagen können weg! (handwerk.com, 12.04.2121)
* Was Finanzämter in Steuererklärungen 2020 genau prüfen (Springer Professional, 08.04.2121)
* Finanzgericht senkt Hinzuschätzung von Umsätzen (handwerk.com, 07.04.2121)
Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate
* 05.05.-06.05. Online: Digital Office Conference (Bitkom)
* 06.05. Webinar: Prozessautomatisierung für Ihren Geschäftsalltag (Gisa)
* 18.05. Online: GISA PraxisForum Compliance und Digitalisierung 2021: GoBD & Verfahrensdokumentation (Gisa)
* 20.05. Online: audiconale | Im Augenblick: Data Retention Management (Audicon)
* 21.05. Online: Online-Präsentation Datenanalyse mit IDEA (Audicon)
* 01.06. Online: GISA PraxisForum Compliance und Digitalisierung 2021: SAP ILM, DSGVO & Datenarchivierung (Gisa)
* 08.06.-09.06. Löhne: Symposium für digitale Betriebsprüfung (M I D Seminar-veranstaltungen)
* 09.06. Online: audiconale | Im Augenblick: Wirtschaftsprüfer (Audicon)
* 15.06. Online: GISA PraxisForum Compliance und Digitalisierung 2021: E-Rechnung & Rechnungsverarbeitung (Gisa)
* 01.07. Online: audiconale | Im Augenblick: audicon academy (Audicon)
* 09.09. Online: audiconale | Im Augenblick: audiconale digital (Audicon)
* 21.09.-22.09. Neuss: E-Rechnungsgipfel (Vereon)
* 29.09. Online: audiconale | Im Augenblick: Compliance (Audicon)
* 29.10. Online: Online-Präsentation Datenanalyse mit IDEA (Audicon)
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