Anzeigen

Anbieter von Lösungen zur elektronischen Steuerprüfung
hmd Solftware
Verfahrensdoku
DATEV eG
GISA
Caseware
Home

Newsletter Ausgabe 2-2020 vom
28. Februar 2020

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Wer macht das Rennen um den E-Bon?

 

Kaum eine Woche im vergeht zurzeit, ohne dass nicht ein, zwei Startups Flagge zeigen, um mit einer E-Bon-App das leidige Problem ausgedruckter Kassenbons lösen zu wollen. Seit Beginn des Jahres muss ja nach jedem in einer Registrierkasse erfassten Umsatz dem Kunden ein Bon überlassen werden. Das kann auch elektronisch erfolgen. Da sich der Handel jahrelang um keine elektronischen Lösungen gekümmert hat, obwohl er wusste, was auf ihn zukommt, treten nun externe App-Entwickler auf den Plan.
Die einfachsten und am schnellsten umzusetzenden E-Bon-Lösungen sind Kunden-Apps von Händlern. Hier liegt alles in einer Hand. Der Händler kennt sein Kassensystem und seine App und kann so leicht vom einen zur anderen E-Bons übertragen. Doch wer möchte schon eine Unzahl solcher Apps auf seinem Smartphone haben. Von Aldi, Lidl, Edeka, Rewe, Media-Markt, Dorfmetzger, Stammkneipe ...? Das macht diese Push-Lösungen unattraktiv.

Komfortabler für den Kunden erscheinen da Pull-Lösungen. Der Einkäufer hat eine App, in die er sich in jedem beliebigen Laden seine Bons übertragen lässt. Das funktioniert allerdings nur, sofern die Läden mitspielen. Voraussetzung dafür ist, dass ihr Kassensystem in der Lage sein muss, der App einen Bon elektronisch zu übermitteln. Nun gibt es aber viele unterschiedliche elektronische Kassensysteme und wohl bald eine ganze Reihe von Bon-Apps, so dass daraus eine Unzahl möglicher Schnittstellenkonstellationen resultieren. Dieses Problem muss der App-Anbieter irgendwie lösen. Und er muss viele Händler gewinnen, die bei ihm mitmachen. Daran dürften die meisten Startups scheitern. Branchenübergreifend Handelsketten und Einzelhändler mit ins Boot zu holen, dürfte sie – zumal in einer harten Konkurrenzsituation zueinander – überfordern.

Branchenübergreifend etablierte App-Anbieter gibt es bereits: die Herausgeber von Bonuskarten wie Deutschlandcard oder Payback. Diese haben Zugang zu vielen Händlern und vielen Kunden, müssen also „nur noch" eine für beide Seiten anwenderfreundliche E-Bon-Funktion und -Infrastruktur umsetzen.

Es wird spannend, die digitale Transformation des Kassenbons zu erleben. Welche Lösungen werden letztlich das Rennen machen?

Ihr Gerhard Schmidt

Kassen: ZDH-Handreichung: "Kassenführung – Neuregelung zum 1.1.2020"

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat eine umfassende Handreichung "Kassenführung – Neuregelung zum 1.1.2020" erstellt. Diese Handreichung richtet sich in erster Linie an Betriebsinhaber und soll einen Überblick darüber geben, welche Anforderungen die Neuregelungen beinhalten und wie die mittels eines elektronischen Aufzeichnungssystems erstellten digitalen Grundaufzeichnungen zukünftig durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (sog. TSE) gegen nachträgliche Manipulationen abzusichern sind. Ergänzt werden die Ausführungen durch Handlungsempfehlungen zur Umsetzung in der Praxis.

Kassen: App „Grüner Bon“ im Saarland gestartet

Mitte Februar hat die Firma fortiter aus Saarbrücken ihre App „Grüner Bon“ in einer Bäckerei und Konditorei vorgestellt. Der saarländische Finanzminister Peter Strobel erklärte dazu: „Mit dem „Grünen Bon“ haben wir eine innovative Lösung Made in Saarland, die eine umweltfreundliche Alternative zum ausgedruckten Kassenbon bietet. Gleichzeitig bleiben die Belege im Kassensystem erhalten und sind im Falle einer Kassennachschau transparent nachvollziehbar“. Er zeigte sich überzeugt: „Der elektronische Beleg ist eine echte Alternative zum Papierbeleg. Ich freue mich, dass so eine kluge Idee hier aus Saarbrücken kommt. Damit schaffen Unternehmen und Finanzverwaltung den Spagat zwischen Belegausgabepflicht und Nachhaltigkeit.“

Checklisten: GoBD-Checkliste für Dokumenten­management-Systeme (Bitkom)

Die Version 2.0 der GoBD-Checkliste für Dokumentenmanagement-Systeme stellt vollumfänglich auf die Neufassung der GoBD vom November 2019 ab und berücksichtigt die entsprechenden Änderungen. In der Neufassung haben innovative Prozesse wie etwa das »Mobile Scannen« sowie Vereinfachungen in Bezug auf »Ersetzende Konvertierungen« und im Zusammenhang mit Systemwechseln und Datenauslagerungen ihren Niederschlag gefunden. Mit den am digitalen Fortschritt ausgerichteten Änderungen stellt das Update einen deutlichen Zugewinn an Rechtssicherheit und Klarheit für die Unternehmenspraxis dar. Damit wird die Neufassung der GoBD sowohl der Unternehmensrealität als auch den IT-technischen Gegebenheiten gerecht, gehen damit doch auch erhebliche Vereinfachungen sowie Möglichkeiten zur Prozessoptimierung einher.

Rechtsprechung: Zur Schätzung dem Grunde und der Höhe nach bei gravierenden Kassenführungsmängeln

Wenn vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen. Ein gravierender formeller Mangel liegt bereits darin, dass die Aufzeichnungen mittels eins Tabellenkalkulationsprogramms geführt werden. Daher ist das Finanzamt zur Schätzung des Gewinns berechtigt, insbesondere wenn des Weiteren die Kassensturzfähigkeit nicht gewährleistet ist. So urteilete das Finanzgericht Münster.

Aus dem BMF: Be­kannt­ma­chung ei­nes Hin­wei­ses auf die Ver­öf­fent­li­chung ge­än­der­ter Tech­ni­scher Richt­li­ni­en des Bun­des­am­tes für Si­cher­heit in der In­for­ma­ti­ons­tech­nik

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.

Literatur: IT-Revision, IT-Audit und IT-Compliance (Aleksandra Sowa, Peter Duscha, Sebastian Schreiber)

Auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes zeigt dieses Buch, wie effektive Prüfungsaktivitäten in einem komplexen Prüfungsumfeld mit besonderer Berücksichtigung aktueller Topthemen wie Datenschutz, Cybersecurity, Penetrationstests und Investigationen bei einer wachsenden Anzahl unternehmensinterner Ermittlungen durchgeführt werden können. Neuartige Instrumente und Methoden für die Arbeit der IT-Revision werden aufgezeigt und neue Ansätze diskutiert. In der zweiten, überarbeiteten und aktualisierten Auflage erfahren die Meldepflichten nach DSGVO, ITSiG bzw. NIS-Richtlinie eine besondere Betrachtung. Das Buch hilft, die Arbeitsweisen der Revision systematisch zu erfassen sowie Prüfungen zu planen und durchzuführen. Dabei bietet es sowohl fertige Lösungen als auch „Hilfe zur Selbsthilfe" an.

Pressespiegel / Linktipps

* Darf das Finanzamt eigene Fehler berichtigen? (handwerk.com, 25.02.2020)
* Digitaler Kassenbon entlastet Handel und Kunden (Springer Professional, 19.02.2020)

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 17.03. Webinar: Deep Dive Verfahrensdokumentation (PSP)
* 20.05. Hannover: Fachkonferenz zur digitalen Betriebsprüfung – Aktuelles zu GoBD (Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt)
* 26.05.-27.05. Hamburg: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 (Datev)
* 26.05.-27.05. Fulda: E-Rechnungs-Gipfel (Vereon)
* 17.06.-18.06. Berlin: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 (Datev)
* 23.06.-24.06. Dortmund: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 (Datev)
* 01.07.-02.07. Frankfurt: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 (Datev)
* 07.07.-08.07. München: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 (Datev)
* 14.07.-15.07. Stuttgart: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 (Datev)

DATEV: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020

Die Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 steht im Zeichen der strategischen Weiterentwicklung der Qualitätsberatung sowie der gezielten Unterstützung von Mandanten hinsichtlich der GoBD und der Verfahrensdokumentation. Auch in diesem Jahr vermitteln Finanzrichter, Betriebsprüfer und Berufskollegen - darunter auch einige neue Referenten – aktuelles Fachwissen, berichten über ihre Praxiserfahrungen und Lösungsanstätze aus unterschiedlichen Blickwinkeln. So erhalten Sie Informationen aus erster Hand und können Ihr Kanzlei-Portfolio gezielt erweitern.

FibuNet: Konsequente Digitalisierung mit FibuNet und FILERO

Die anstehenden Systemwechsel in den Bereichen Buchhaltung und Archivierung waren bei Geflügelhof Schönecke GmbH Anlass, die Abläufe in der Führung und Verwaltung des Unternehmens grundlegend zu überdenken und weitgehend zu automatisieren. Das integrierte Lösungspaket der FibuNet GmbH und der LIB-IT DMS GmbH leistet hier einen entscheidenden Beitrag, bestehend aus der FibuNet-Buchhaltungssoftware, dem Rechnungsbearbeitungs- Modul FibuNet webIC und dem Enterprise Information Management-System FILERO.

Verfahrensdoku: Verfahrensdoku - pragmatische Lösung für Unternehmen und Steuerberater

Besser eine kleine Verfahrensdokumentation als keine. Mit der Verfahrensdokumentation (ganz) klein anfangen und bei Bedarf (beliebig) erweitern. Das ist die ganz pragmatische Leitidee des Konzeptes von Verfahrensdoku. Verfahrensdoku bietet allen, die eine PDF-Datei öffnen können, eine Vorlage zur Verfahrensdokumentation, ein einfach zu handhabendes interaktives Werkzeug zur Ermittlung des Dokumentationsbedarfs, zur Erstellung der Verfahrensdokumentation und zur Verfolgung des Bearbeitungsstands sowie ein einfaches Kommunikationsmittel für die Kommunikation zwischen Unternehmen und Steuerberater während der Erstellung und Pflege einer Verfahrensdokumentation.

Audicon: DSAG-Technologietage: S/4HANA Migration im Fokus – doch was macht man mit den Altdaten?

Das Motto der diesjährigen DSAG-Technologietage lautete „Digitalisierung hat viele Seiten. Auf den richtigen Dreh kommt es an." Der richtige „Dreh" mit den Altdaten bei einer Migrationsstrategie nach S/4HANA stand insbesondere im Fokus der Beratung auf dem Audicon Stand.

Newsletter
 hier abonnieren
Newsletter vom 28.02.2020 des "Forum Elektronische Steuerprüfung"

28.03.2024

powered by webEdition CMS
powered by webEdition CMS