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Newsletter Ausgabe 1-2020 vom
3. Februar 2020

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Kassenbon - digital first!

 

„2020 brauchen wir in der Digitalisierung so einen Mutausbruch. Ein radikales Wendemanöver in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft." schreibt Christian Miele, Präsident des Start-up-Verbands in der kürzlich erschienenen ersten Ausgabe seines „Tech Briefing"-Newsletters.

Der Wirbel um die seit Beginn des Jahres geltende Bonausgabepflicht im Handel illustriert dies exemplarisch. Die Pflicht ist seit Jahren bekannt. Doch statt dass sich der Handel rechtzeitig um die (rechtlich zulässige) digitale Lösung des Problems kümmert, das durch die diesem vorhergehende Digitalisierung der Kasse ausgelöst ist, kommt nun der Wutausbruch über die Massen an analogen Kassenbons auf Papier.

Dabei gibt es längst (einzelne) digitale Lösungen. Lidl hat beispielsweise eine in seine App integriert. Auch Rewe hat etwas entwickelt, worauf mich ein Leser dieses Newsletters dankenswerterweise hinwies. Eine ganze Reihe von Start-ups widmen sich dem Thema. Doch bis sich digitale Kassenbon-Lösungen in der Praxis etablieren, bis sich der Markt für solche Lösungen bereinigt und stabilisiert, braucht es einige Jahre. Die wurden leider vertan.

Für die plötzlich umweltbewussten Bäcker, die sich um die vielen Bäume sorgen, die für das Papier für die zusätzlichen Kassenbonrollen nun gefällt werden müssen, hätte ich noch einen Tipp. Spart einfach die Papiertüten ein, in denen ihr euer Backwerk über den Tresen reicht (weniger Kosten), und verkauft stattdessen Mehrwegbrötchenbeutel (mehr Umsatz). Eine einfache analoge Lösung für ein analoges Problem. Eine digitale Lösung gibt es hier nicht.

Ihr Gerhard Schmidt

Aus der Finanzverwaltung: Prüffelder für das Kalenderjahr 2020 in NRW

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat für das Kalenderjahr 2020 die Prüffelder bekannt gemacht. Zentrales Prüffeld der Finanzämter ist die „Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG". Für die dezentralen Prüffelder wurde eine Liste veröffentlicht.

Aus dem BMF: Nut­zung von Wirt­schafts­da­ten­ban­ken in der Fi­nanz­ver­wal­tung un­ter dem Blick­win­kel des Ri­si­ko­ma­na­ge­ments

Die seit Jahren bestehenden Einsatzmöglichkeiten von Wirtschaftsdatenbanken wurden seitens der Finanzverwaltung in letzter Zeit deutlich erweitert. Die vielfältigen und teilweise noch unbekannten Nutzungsmöglichkeiten solcher Instrumente werden in einem aktuellen Beitrag der Bundesfinanzakademie näher beschrieben und sollen dort bei entsprechendem Bedarf Gegenstand von Schulungsmaßnahmen werden.

Aus dem BMF: Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren

Seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Welche Auswirkungen diese auf das Steuerverwaltungsverfahren hat, hat das BMF in einem umfangreichen Schreiben erklärt.

Rechtsprechung: Ablauf der Festsetzungsfrist nach Abschluss einer Außenprüfung

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Festsetzungsfrist nach einer Außenprüfung auch dann abläuft, wenn es das Finanzamt unterlässt, den Vorbehalt der Nachprüfung aufzuheben, obwohl die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen führte und dies auch dokumentiert wurde.

Literatur: Handbuch zur Kassenführung (Tobias Teutemacher)

Die letzte Stufe des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Aufzeichnungssystemen tritt zum 1.1.2020 in Kraft. Alle Steuerpflichtigen, die in ihren Unternehmen elektronische Aufzeichnungssysteme mit Registrierkassenfunktion einsetzen, müssen sich auf die neuen gesetzlichen Anforderungen einstellen. Zum Ende des Jahres 2019 herrscht starke Verunsicherung bei Kassenherstellern, -aufstellern und insbesondere bei Unternehmern. Wird eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (zTSE) rechtzeitig zum 1.1.2020 für die Praxis verfügbar sein? Was ist, wenn diese in die vorhandenen Kassensysteme nicht mehr eingebaut werden kann? Gibt es eine Übergansfrist oder zumindest eine Nichtbeanstandungsregelung? Diese und viele weitere Fragen werden in dieser dritten Auflage beantwortet, die alle bis Ende November 2019 ergangenen Gesetzesänderungen und BMF-Schreiben beinhaltet.

Literatur: Ratgeber Registrierkassen

Ausführlich, aber kompakt erläutert der aktualisierte von markt intern herausgegebene Ratgeber 'Registrierkassen', wie die Daten Ihrer Kasse aufzuzeichnen und zu speichern sind, wann Ihnen welches Bußgeld droht und welche Rechte und Pflichten eine Kassen-Nachschau mit sich bringt. Auch der ordnungsgemäße Bon und die Belegausgabepflicht werden veranschaulicht. Zusätzlich klärt der Ratgeber das Wichtigste zur Führung einer Offenen Ladenkasse. Was um die Kasse he­rum an Organisation schriftlich festzuhalten ist, erläutert ein Überblick über die Verfahrens­dokumentation. Auch die Frage, ob und ab wann Ihre Regis­trierkasse eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verbaut haben muss, beantwortet der Ratgeber.

Pressespiegel / Linktipps

* Welche Unterlagen die Buchhaltung 2020 entsorgen kann (Springer Professional, 20.01.2020)
* Schusssichere Westen für Steuerfahnder (FAZ, 16.01.2020)
* Kassennachschau: Unverhofft kommt öfter (stores+shop, 14.01.2020)
* Steuerprüfung: Unternehmer sollten ihre Rechte kennen (Gastgewerbe Magazin, 08.01.2020)

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 18.02. Webinar: Deep Dive Mobiles Scannen (PSP)
* 17.03. Webinar: Deep Dive Verfahrensdokumentation (PSP)
* 14.02. : Abschlussprüfung auf dem Tablet: Lernen Sie unsere Prüfungsapp Claudia kennen (Audicon)
* 20.05. Hannover: Fachkonferenz zur digitalen Betriebsprüfung – Aktuelles zu GoBD (Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt)
* 26.05.-27.05. Fulda: E-Rechnungs-Gipfel (Vereon)

Audicon: Möchten Sie einen Beleg haben?

Diese Fragen haben wir in den letzten Wochen immer wieder gehört. Durch die Anbindung des Kassensystems an die Middleware der fiskaltrust werden neben allen verfügbaren TSEs auch Themen wie revisionssichere Speicherung über den gesamten aufbewahurngspflichten Zeitraum, DSFinV-K Export und das Thema QR-Code einfach und unkompliziert bedient.

DATEV: Neues Einstiegspaket zur Verfahrensdokumentation

Die GoBD fordern für zahlreiche Geschäftsprozesse Verfahrensdokumentationen, etwa für die geordnete und sichere Belegablage, für das ersetzende Scannen oder die Kassenführung. Unterstützen Sie Ihren Mandanten, diese Anforderung zu erfüllen und erstellen Sie daher gemeinsam mit ihm Verfahrensdokumentationen. DATEV unterstützt Sie dabei von Beginn an: Mit dem neuen Einstiegspaket „Verfahrensdokumentation praktisch erstellen,  Artikel-Nr. 71965 wird Ihnen der Einstieg in die Praxis leichtgemacht – damit Sie Ihren Mandanten bestens beraten und helfen können.

FibuNet: MK IT-Service optimiert mit FibuNet webIC die Rechnungsprüfung bei der Grützner Gruppe

Bereits seit über 10 Jahren nutzt die Autogruppe Grützner die FibuNet-Finanzbuchhaltungssoftware. Um bei der Prüfung und Freigabe von dezentral eingegangenen Rechnungen unnötige Zeitverzögerungen zu vermeiden, wurde FibuNet webIC als Lösung für die elektronische Rechnungsbearbeitung eingeführt. In FibuNet webIC werden nach dem Einscannen die relevanten Buchhaltungsdaten mittels OCR-Erkennung aus den Eingangsrechnungen extrahiert und für die weitere elektronische Bearbeitung bereitgestellt. Die gescannten Belege sind im Unternehmen sofort digital verfügbar. Mitarbeiter unterschiedlicher Abteilungen können Rechnungsbelege jederzeit und unabhängig von ihrem Standort erfassen, abfragen, bearbeiten und freigeben.

Verfahrensdoku: Verfahrensdoku-Schnellstart - solide Basis für eine Verfahrensdokumentation

Schnell eine solide Basis für eine Verfahrensdokumentation zu legen, das ermöglicht Ihnen Verfahrensdoku-Schnellstart: In einer PDF-Datei Zutreffendes ankreuzen, Tabellendaten und Texte ergänzen, alles abspeichern. Und schon haben Sie ein Dokument, das sich dem Betriebsprüfer präsentieren lässt. Als Unternehmer können Sie mit Verfahrensdoku-Schnellstart das leidige Thema der steuerlichen Verfahrensdokumentation schnell und unkompliziert abhaken. Als Steuerberater haben Sie mit Verfahrensdoku-Schnellstart das initiale Mittel an der Hand, das Problem der steuerlichen Verfahrensdokumentation bei Ihren Mandanten schnell und effizient anzupacken und zu lösen.

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