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Newsletter Ausgabe 11-2019 vom
4. Dezember 2019

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Die neuen GoBD sind wieder da!

 

Es ist wie beim Pferderennen. Die Galopper stehen in der Startbox, scharren ungeduldig mit den Hufen und warten, dass die Tür endlich aufgeht und sie loslegen können. Und die Tür ging auf, am 28. November! Die Neufassung der GoBD wurden veröffentlicht. Das wurden sie im Juli dieses Jahres zwar schon einmal, doch kurz danach waren sie von den Internetseiten des BMF klammheimlich auch schon wieder verschwunden. Zumindest ein (man munkelt süddeutsches) Bundesland hatte Nachbesserungsbedarf angemeldet. Nun also die neue Neufassung. Neues gegenüber dem Sommer steht da praktisch nicht drin, doch es hätte ja sein können. Schlag auf Schlag geht es nun mit täglich erscheinenden Publikationen mit Bezug zu den neuen GoBD. Die Werke waren schon längst fertig und ruhten in den elektronischen Schubladen der Herausgeber. Nun endlich können sie veröffentlicht werden. Beispielsweise die aktualisierte Musterverfahrensdokumentation zum (nun auch mobilen) ersetzenden Scannen und der GoBD-Leitfaden, über die wir Sie nachfolgend informieren.

Es ist typisch deutsch, das Szenario um die Neufassung der GoBD und die Neu-Neufassung. Sich wichtig nehmende Ministerialbürokraten in den Ländern pochen auf ihre föderalen Zuständigkeiten in der Organisation der Finanzverwaltung und bremsen ohne gravierenden Grund die Digitalisierung in der gesamten Wirtschaft. So mancher Unternehmer, der kein Risiko eingehen will, hat seit dem Sommer auf die Erleichterungen, die die Neufassung in der Erstveröffentlichung versprachen, verzichtet und greift sie erst jetzt auf. Schade um die vertane Zeit.

Ihr Gerhard Schmidt

Aus dem BMF: Neufassung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" veröffentlicht

Am 11.07.2019 hat das BMF eine Neufassung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD )" veröffentlicht. Das um fünf auf nun 42 Seiten gewachsene BMF-Schreiben löst die erste Fassung vom 14.11.2014 ab. Es ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen.

Aus dem BMF: GoBD: Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung - Neufassung

Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" sehen vor, dass im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung - neben den aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten - auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form durch das geprüfte Unternehmen bereit gestellt werden. Die angeforderten Strukturinformationen sind jedoch vor allem kleineren und mittleren Unternehmen häufig nicht bekannt.  Da gerade die Datenträgerüberlassung dem geprüften Unternehmen erhebliche Probleme bereiten kann, werden Informationen zur Datenträgerüberlassung als Hilfe bereitgestellt.

Verfahrensdokumentation: Aktualisierte Musterverfahrensdokumentation zum - auch mobilen - ersetzenden Scannen

Die Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen, herausgegeben vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) und der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), ist in Version 2.0 erschienen und umfasst nun auch das mobile Scannen.

Leitfäden: GoBD-Leitfaden für die Unternehmenspraxis Version 3.0.1 erschienen

Die aktuelle Version 3.0 des GoBD-Leitfadens stellt auf die Neufassung der GoBD ab. Sie berücksichtigt entsprechend die wesentlichen Änderungen, wie das Mobile Scannen oder das Ersetzende Konvertieren sowie Erleichterungen zum Datenzugriff. Der von der Peters, Schönberger & Partner mbB erstmals im April 2015 herausgegebene Leitfaden für die Unternehmenspraxis umfasst inzwischen 228 Seiten.

Steuerexperten: Marktüberblick Tax Technology Lösungen

Auf dem Steuermarkt existiert eine Vielzahl an Tax Technology Tools verschiedener Anbieter, die die Steuerpraxis von morgen bereichern. Der Marktüberblick zu bestehenden Lösungen im Bereich Tax Technology soll hier eine valide Orientierungshilfe geben. Der von Peters, Schönberger & Partner herausgegebne Report beschreibt in der Erstausgabe knapp 60 Tax Technology Tools hinsichtlich ihrer Funktionen sowie der konkreten Einsatzgebiete. 

Aus dem BMF: Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungs­widrigkeiten im Jahr 2018

Im Monatsbericht November 2019 hat das BMF die Ergebnisse der Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie der Steuerfahndung für das Jahr 2018 veröffentlicht. Danach wurden in den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bundesweit insgesamt circa 58.000 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten bearbeitet. Zudem wurden rund 5.000 Bußgeldverfahren abgeschlossen und Bußgelder in einer Gesamthöhe von über 63 Mio. € festgesetzt. Im selben Zeitraum erledigte die Steuerfahndung bundesweit insgesamt 34.000 Fälle. Dabei sind Mehrsteuern in Höhe von rund 2,6 Mrd. € festgestellt und Freiheitsstrafen im Gesamtumfang von 1.472 Jahren verhängt worden.

Geschenkidee: Offenes Spiel - Wirtschaftskrimi (Alex Bo)

Ein „Wirtschaftskrimi", der nicht nur Fachleute begeistert, sondern jeden Krimi-Fan in seinen Bann zieht. Ein ideales Geschenk für Mitarbeiter und Mandanten. Der erste Fall, den der alte Hase Sebastian Hochgräber im Dezernat für Wirtschaftskriminalität mit seiner neuen, jungen Kollegin Claudia Pandura aufklären muss, ist der des Großhoteliers Krampitz. Krampitz will seine Hotelkette verkaufen. Die Verträge sind gemacht, aber als die ersten 12 Millionen des Käufers vom Notaranderkonto auf das des Hoteliers überwiesen werden sollen, verschwinden sie auf einem Konto in der Schweiz. Auch dort bleiben sie nicht lange. Hochgräber ist bald überzeugt: Krampitz' Steuerberater Michael Senger hat bei dem Betrug seine Finger im Spiel.

Pressespiegel / Linktipps

* Bayern lehnt Einsätze der Steuer-Taskforce des Bundes im Freistaat ab (Haufe, 19.11.2019) 
* Scholz jagt Steuersünder jetzt mit eigener Spezialeinheit (Welt, 17.11.2019)
* Steuerprüfung: Erleichterung für Unternehmen (handwerksblatt.de, 13.11.2019)
* Wie dreist ist das denn? Steueraffäre in Gastronomie-Großhandel aufgedeckt (Frankfurter Neue Presse, 08.11.2019)

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 11.12. Webinar: Neufassung der GoBD veröffentlicht – Was Sie jetzt wissen müssen! (PSP)

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Audicon: 2 Jahre AudiconFactory

Seit mittlerweile zwei Jahren bietet die Audicon GmbH mit der AudiconFactory eine Outsourcing-Plattform, die der Wirtschaftsprüfungskanzlei zur Verfügung steht, um standardisierte Teilprozesse der Abschlussprüfung an Audicon auszulagern.

FibuNet: FibuNet-Kunden schätzen lückenlose Belegerkennung mit CaptureThis!-Software

FibuNet hat in diesem Jahr mit der Firma CADOSYS GmbH, dem Hersteller der OCR-Erkennungssoftware CaptureThis!, eine erfolgreiche Technologiepartnerschaft entwickelt. Grundlage dafür war die Integration von CaptureThis! in die webbasierte Rechnungsbearbeitungssoftware FibuNet webIC. Das OCR-Tool ergänzt die FibuNet-Lösung mit speziell zugeschnittenen Features für die Belegauslesung und eignet sich wegen der praktikablen Ausrichtung und effizientem Handling besonders gut für den Mittelstand.

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Besser eine kleine Verfahrensdokumentation als keine. Mit der Verfahrensdokumentation (ganz) klein anfangen und bei Bedarf (beliebig) erweitern. Das ist die ganz pragmatische Leitidee des Konzeptes von Verfahrensdoku. Verfahrensdoku bietet allen, die eine PDF-Datei öffnen können, eine Vorlage zur Verfahrensdokumentation, ein einfach zu handhabendes interaktives Werkzeug zur Ermittlung des Dokumentationsbedarfs, zur Erstellung der Verfahrensdokumentation und zur Verfolgung des Bearbeitungsstands sowie ein einfaches Kommunikationsmittel für die Kommunikation zwischen Unternehmen und Steuerberater während der Erstellung und Pflege einer Verfahrensdokumentation.

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