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Newsletter Ausgabe 9-2019 vom
4. Oktober 2019

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: „Niemand kann Unmögliches leisten.“

 

„Niemand kann Unmögliches leisten." Zu dieser Erkenntnis kam der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat, als er die Fristverlängerung bei der Umstellung von Registrierkassen bekanntgab. Niemand der Gastwirte und aller anderen bargeldintensiven Betriebe meint der Minister wohl, denkt man beim ersten Lesen. Kommt dann aber schnell ins Grübeln. Könnte das Niemand sich nicht auch auf sein Haus beziehen und die Häuser seiner Kollegen in Bund und Ländern, die Unmögliches leisten sollen? Unmögliches wie eine Verordnung auf den Weg zu bringen, die durchdacht und handwerklich so sauber ist, dass sie sich auch innerhalb der in ihr festgelegten Fristen umsetzen lässt. Unmögliches wie BMF-Schreiben zu veröffentlichen, die nicht gleich wieder klammheimlich von der Homepage des Ministeriums verschwinden. „Niemand kann Unmögliches leisten.", ein im achselzuckend-verharmlosenden Politikersprech daherkommendes Synonym für Staatsversagen - diese Lesart der Ministerfeststellung ist für mich die plausiblere.

Ihr Gerhard Schmidt

Aus der Finanzverwaltung: Geforderte Fristverlängerung bei der Umstellung von Registrierkassen kommt

Nach einer bundesgesetzlichen Regelung müssen ab 1. Januar 2020 alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden, die bis zum Beginn des neuen Jahres aber voraussichtlich noch nicht flächendeckend am Markt verfügbar sein wird. Deswegen war zuletzt bei vielen Betroffenen Unsicherheit entstanden. „Das bayerische Finanzministerium hat sich seit längerem dafür stark gemacht, diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen und den Betrieben eine möglichst lange Frist zu gewähren", erklärte Finanzminister Albert Füracker. „Niemand kann Unmögliches leisten. Die Übergangsfrist mindestens bis zum 30. September 2020 war dringend notwendig, um Klarheit für unsere Gastwirte und alle anderen bargeldintensiven Betriebe zu schaffen." Diese Frist hatten auch die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft gefordert.

Rechtsprechung: BFH zur Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied: Werden Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse erfasst, erfordert dies auch im Fall der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung die tägliche Erstellung eines Z-Bons. Weisen die Z-Bons technisch bedingt keine Stornierungen aus, liegt ein schwerer formeller Fehler der Kassenaufzeichnungen vor, der die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nötig macht. Die Richtsatzschätzung ist eine anerkannte Schätzungsmethode. Soweit die grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung der Richtsatzschätzung in einem Revisionsverfahren überprüft werden soll, bedarf es daher im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auch der (umfassenden) Darlegung kritischer Literaturansichten.

Merkblatt: Einzelaufzeichnungspflichten bei Kassen - (elektronische Registrierkassen und offene Ladenkassen) bei Buchführungspflicht und EÜR

Der Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater (DWS Verlag) hat ein 6-seitiges Merkblatt zur Einzelaufzeichnungspflichten bei Kassen - (elektronische Registrierkassen und offene Ladenkassen) bei Buchführungspflicht und EÜR herausgegeben, das Steuerberater an ihre Mandanten verteilen können.

Prüfungspraxis: PWC-Studie "Betriebsprüfung 2018"

Nach Betriebsprüfungen müssen Unternehmen in Deutschland regelmäßig Steuer nachzahlen. Dies ist eines der erwarteten Ergebnisse der Studie „Betriebsprüfung 2018", die die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) erstellt hat. Da die Herausforderung steigt, neue Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis korrekt anzuwenden, hat PwC die Vorgängerstudie von 2015 aktualisiert. Die Untersuchung beleuchtet aktuelle Prüfungsschwerpunkte der Betriebsprüfung. PwC hat dafür in einer groß angelegten Studie Steuer- und Finanzexperten aus mittelständischen (bis 500 Mitarbeiter) und größeren Unternehmen (2.000 und mehr Mitarbeiter) aus ganz Deutschland befragt.

Veranstaltungen: Rotkäppchen und Raumschiff - Rückblick auf die Audiconale 2019

Eine Konferenz für IT-Anwender ist heute ohne Keynote zum großen Themenkomplex Digitalisierung nicht vorstellbar. Branchenübergreifende digitale Geschäftsmodellen waren hier ein Fokus bei der Audiconale 2019 Mitte September in Düsseldorf. Und die Frage „Wie hätte Rotkäppchen sich retten können?" Antworten spürte eine weitere Keynote nach, die sich mit dem Menschen als Gestalter der Digitalisierung beschäftigte. Und schließlich ging es im Raumschiff Audicon auf eine spannende Zeitreise durch die inzwischen 25-jährige Firmengeschichte.

Aus der EU: Mehrwertsteuer­lücke: EU-Ländern entgingen 2017 Mehrwertsteuern in Höhe von 137 Mrd. EUR

Einer am 5. September 2019 von der Europäischen Kommission vorgestellten Studie zufolge entgingen den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2017 Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 137 Mrd. EUR. Die sogenannte „Mehrwertsteuerlücke" – d. h. die Differenz zwischen den erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen und dem tatsächlich erhobenen Betrag – verringerte sich im Vergleich zu den Vorjahren leicht, ist jedoch nach wie vor sehr groß. Diese erhebliche Mehrwertsteuerlücke zeigt wieder einmal, wie wichtig die 2017 von der Kommission vorgeschlagene Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften, die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und die Durchsetzung der Vorschriften für legale Unternehmen und Händler sind.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 22.10. Berlin: Digital Office Conference (Bitkom)

Audicon: Neue Namen für unsere Software-Lösungen

CaseWare Monitor wird in Alessa (= die Verteidigerin/Beschützerin) umbenannt. AIS TaxMart wird zu Data ReBase. Alessa versetzt Unternehmen in die Lage, verdächtige Aktivitäten und Organisationen mit hohem Risikofaktor in den Bereichen Compliance, Finanzen, Einkauf und Beschaffung schnell zu erkennen. Data ReBase ermöglicht es Unternehmen, die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Bereitstellungspflichten in Einklang mit unternehmensinternen Anforderungen zu bringen.

DATEV: Kostenfreie Infobroschüre für den Prüferalltag

Die Digitalisierung bietet große Chancen noch wirtschaftlicher und sicherer zu prüfen. DATEV unterstützt Sie mit neuen digitalen Lösungen: So können Sie zum Beispiel die Datenanalyse sicher an DATEV auslagern und sich auf das Wesentliche konzentrieren. Oder Sie nutzen die neue Lösung von DATEV Abschlussprüfung Kollaboration online – diese unterstützt Sie dabei, Ihren Anforderungsprozess von Daten und Dokumenten sicher zu automatisieren. Abgerundet wird das DATEV-Spektrum von den DATEV-Weiterbildungsangeboten: Diese zeigen Ihnen jedes Jahr neue, vielversprechende Perspektiven.

FibuNet: Tankstellenbetreiber VEWAG forciert Automatisierung mit FibuNet

Die VEWAG Verwaltungsgesellschaft mbH in Waging betreibt in Süd- und Ostdeutschland rund 60 Tankstellen, vorwiegend unter der Marke ARAL. Mit der ARAL-Partnerschaft und dem Abschluss eines eigenen Markenhändlervertrags im Jahr 2007 begann ein rasanter Aufbau des Tankstellennetzes. Zentrales Unternehmensziel ist es, die Standorte und den Service ständig zu erweitern und zu modernisieren. Mit dem Wachstum verbunden sind ein drastisch gestiegenes Arbeitsaufkommen sowie eine zunehmende Komplexität in den kaufmännischen Prozessen. Die Strukturen können vor diesem Hintergrund nur schlank gehalten werden, wenn die Effizienz in der Verwaltung durch konsequente Automatisierung erhöht wird. Einer der ersten Schritte der mit der neuen Führungsgeneration eingeleiteten Digitalisierung in der Verwaltung war die erfolgreiche Einführung der FibuNet-Software webIC für Rechnungsbearbeitung in diesem Jahr.

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