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Newsletter Ausgabe 4-2019 vom
30. April 2019

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Kassen und Verfahrens­dokumentation

 

Fehlt beim Einsatz eines elektronischen Kassensystems eine Verfahrensdokumentation, kann das für den Betreiber der Kasse bei einer Betriebsprüfung oder Kassennachschau besonders gravierende Konsequenzen haben. Die Rechtsprechung zur Verfahrensdokumentation ist beim Einsatz elektronischer Kassen am weitesten fortgeschritten. Der nachfolgende Beschluss des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg zeigt dies wieder einmal.

Doch selbst beim besten Willen, für die eingesetzte Kasse eine Verfahrensdokumentation zu erstellen, dürften viele Unternehmer überfordert sein, das konkret anzupacken. Was muss da alles hineingeschrieben werden? Was darf auf gar keinen Fall fehlen? Wo kommen all die Informationen her, insbesondere die technischen Angaben zur Kasse?

Die Fragen werden sich zukünftig einfacher beantworten lassen. Hat doch der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) gerade zwei Muster-Verfahrensdokumentationen herausgegeben. Eine für das Unternehmen, das die Kasse einsetzt, eine für den Hersteller bzw. Aufsteller der Kasse. Beide ergänzen sich wechselseitig, denn der Aufsteller der Kasse kann nicht wissen, wie der Anwender die Kasse konkret einsetzt, und der Anwender hat keine Ahnung, wie die Kassendaten technisch im System verwaltet werden.

Ihr Gerhard Schmidt

Verfahrensdokumentation: Muster-Verfahrens­dokumentation zur ordnungsmäßigen Kassenführung

Der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) hat eine Muster-Verfahrensdokumentation zur ordnungsmäßigen Kassenführung veröffetlicht. Diese dient dem kassenführenden Unternehmer, seinen individuellen Prozess der Kassenführung auf Basis zahlreicher Hinweise für die organisatorische Ausgestaltung und mit passenden Formulierungsvorschläge einzurichten und zu dokumentieren. Die Muster-Verfahrensdokumentation steht als Word-Dokument kostenfrei zum Download zur Verfügung.

Verfahrensdokumentation: Muster-Verfahrens­dokumentation zur Aufstellung und Einrichtung eines Kassensystems

Der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) hat eine Muster-Verfahrensdokumentation zur Aufstellung und Einrichtung eines Kassensystems herausgegeben. Diese stellt den kompletten, technischen Prozess des digitalen Datenverkehrs und der Archivierung sowie die Gewährleistung der maschinellen Auswertbarkeit, wie auch die Absicherung gegen Verlust und Verfälschung der Datenbestände dar. Die Muster-Verfahrensdokumentation ist darauf ausgerichtet, die spezifische technologische Systemstruktur der Kassentechnik und Peripherie beispielhaft darzustellen und unterstützt die Dokumentationspflichten des Kassenaufstellers bzw. Kassenherstellers.

Aus dem BMF: Er­geb­nis­se der Lohn­steu­er-Au­ßen­prü­fung und Lohn­steu­er-Nach­schau im Ka­len­der­jahr 2018

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2018 zu einem Mehrergebnis von 793,4 Mio. Euro geführt. Von den insgesamt 2.559.853 Arbeitgebern wurden 96.338 Arbeitgeber abschließend in 2018 geprüft. Es handelt sich hierbei sowohl um private Arbeitgeber als auch um öffentliche Verwaltungen und Betriebe. Im Kalenderjahr 2018 wurden durchschnittlich 2.016 Prüfer eingesetzt.

Rechnungshof: Unzulängliche Statistik vermittelt falsches Bild von den Ergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung

Die Statistik des Bundesministeriums der Finanzen zu den Arbeitsergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung eignet sich weder als Grundlage für die Planung und Steuerung der Verwaltung noch als Information für die Öffentlichkeit. Sie enthält fehlerhafte Angaben und erzeugt auch durch andere Mängel ein falsches Bild. Das stellt der Bundesrechnungshof in "2018 Bemerkungen - Ergänzungsband Nr. 08" fest.

Rechtsprechung: Rechtmäßige Hinzuschätzung bei manipulierten Kassenaufzeichnungen eines Gaststättenbetreibers

Nach einer anonymen Anzeige beschäftigte sich die Steuerfahndung mit der Kassenführung einer Gaststätte, leitetet ein Steuerstrafverfahren ein und setzte eine Umsatzseuernachzahlung fest. Dagegen klagte der Gastwirt. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage zurück und begründete dies unter anderem mit einer fehlenden bzw. unzureichenden Verfahrensdokumentation für das eingesetze Kassensystem.

Rechtsprechung: Hinzuschätzung von Einnahmen und Umsätzen bei einem Döner Imbiss

Das Finanzgericht Hamburg beschloss: Eine Schätzungsbefugnis des Finanzamts besteht bei überwiegenden Bargeschäften, wenn keine Einzelaufzeichnungen vorgelegt werden und die Tagesendsummenbons keine Stornierungen ausweisen. Die Schätzung kann auf einen externen Betriebsvergleich gestützt werden, wenn das Speisenangebot sehr vielfältig ist, die Relevanz der einzelnen Warengruppen schwer ermittelbar ist und die fehlenden Überprüfungsmöglichkeiten von der Antragstellerin zu vertreten sind.

Management: IT-Grundschutz-Kompendium Edition 2019 erschienen

Seit Februar 2019 steht das IT-Grundschutz-Kompendium in der neuen Edition 2019 zur Verfügung. In dieser Edition sind insgesamt 94 IT-Grundschutz-Bausteine enthalten, 14 Bausteine sind zu neuen Themen aufgenommen worden. Das IT-Grundschutz-Kompendium ist auf die Sicherheitsanforderungen in Unternehmen und Behörden zugeschnitten. Anwender können flexibel und unkompliziert die für sie geeigneten Bausteine auswählen, um die Informationssicherheit gezielt zu verbessern. Die IT-Grundschutz-Bausteine folgen dabei dem ganzheitlichen Ansatz des IT-Grundschutzes: Neben technischen werden zugleich infrastrukturelle, organisatorische sowie personelle Aspekte berücksichtigt.

Literatur: Tax Compliance: Anforderungen an ein innerbetriebliches Kontrollsystem (Magnus Hindersmann, Gregor Nöcker)

Wie muss ein internes Kontrollsystem aussehen, damit es die Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllt? Der Band zeigt, welche Abläufe und Strukturen in Unternehmen implementiert werden müssen. Mit Checklisten und Mustervorlagen.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 03.05. Webinar: Vision TaxTech (PSP)
* 06.05.-07.05. Köln: Fachtagung Digitale Datenanalyse „Abwehrmöglichkeiten in der digitalen Betriebsprüfung" (Datev)
* 21.05. Webinar: VAT-Compliance im Fokus der Betriebsprüfung (PSP)
* 21.05.-22.05. Hamburg: Fachtagung Digitale Datenanalyse „Abwehrmöglichkeiten in der digitalen Betriebsprüfung" (Datev)
* 23.05. Webinar: Die wichtigsten IDEA Datenanalyse-Funktionen aus Sicht eines Power Users (Audicon)
* 03.06.-04.06. Bonn: E-Rechnungs-Gipfel (Vereon)
* 05.06.-06.06. Mannheim: Fachtagung Digitale Datenanalyse „Abwehrmöglichkeiten in der digitalen Betriebsprüfung" (Datev)
* 26.06.-27.06. Leipzig: Fachtagung Digitale Datenanalyse „Abwehrmöglichkeiten in der digitalen Betriebsprüfung" (Datev)
* 02.07.-03.07. Münster: Fachtagung Digitale Datenanalyse „Abwehrmöglichkeiten in der digitalen Betriebsprüfung" (Datev)
* 09.07.-10.07. Nürnberg: Fachtagung Digitale Datenanalyse „Abwehrmöglichkeiten in der digitalen Betriebsprüfung" (Datev)
* 04.09.-05.09. Leipzig: 14. PraxisForum - Compliance und Digitalisierung: DSGVO, eRechnung und Verfahrensdokumentation (Gisa)
* 12.09.-13.09. Düsseldorf: audiconale 2019 (Audicon)

Audicon: Datenanalyse mit IDEA – die „favorite Use-Cases“ eines Prüfers

Sie interessieren sich für Datenanalyse? Sie möchten wissen, welche Fragestellungen Prüfer –Betriebsprüfer, Wirtschaftsprüfer und Revisoren – mit der Analysesoftware IDEA prüfen? In einem praxisnahen Webinar stellt IDEA Experte Jörg Skatulla vom Finanzamt für Großbetriebsprüfung Oldenburg seine Lieblingsfunktionen und -analysen vor.

Verfahrensdoku: Verfahrensdokumentation einfach abhaken!

„Verfahrensdokumentation einfach abhaken!". Diesem Ziel haben wir uns mit Verfahrensdoku verschrieben. Wir machen das spröde Thema „Steuerliche Verfahrensdokumentation" für Unternehmen und Steuerberater geschmeidig. Wir geben eine Antwort auf die Frage: Wie kann ich als Unternehmer effizient eine Verfahrensdokumentation erstellen?

DATEV: DATEV-Veranstaltung: Frühstück mit Spezialisten

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren sich während eines gemeinsamen Frühstücks in fünf Kurzvorträgen über die DATEV-Produkte aus den Bereichen Abschlussprüfung, Berichtsschreibung, digitale Datenanalyse, Konsolidierung und Verfahrensdokumentation. Im Anschluss an den jeweiligen Vortrag stehen Ihnen unsere DATEV-Spezialisten für weitere Fragen und Informationen zur Verfügung. Die Frühstücksveranstaltung ist kostenfrei.

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