Newsletter Ausgabe 10-2018 vom
31. Oktober 2018
Inhalt:
MAGAZIN
MESSE
Editorial: Neufassung der GoBD - und weiter?
Vier Jahre nach ihrer Veröffentlichung im November 2014 sollen die GoBD neu gefasst werden. Neufassung, das klingt zunächst nach Durchmodernisierung. Gab es doch aus der Wirtschaft eine Fülle von Wünschen und Forderungen in diese Richtung. Beim genaueren Hinschauen zeigt sich dann aber, dass von dem 184 Randziffern umfassenden Text lediglich gut ein halbes Dutzend dieser Randziffern modifiziert werden sollen. Immerhin blieb ihre Nummerierung unverändert.
Vier Jahre bis zur Neufassung eines Anwendungsschreibens, in dem es um die Führung von Büchern in elektronischer Form geht, mag für Behörden ein sportliches Tempo bedeuten. Wird dieses Tempo aber dem Tempo der Digitalisierung in der Wirtschaft gerecht? Buchführungsprozesse sind weitgehend regelbasiert, lassen sich somit automatisieren und werden immer stärker automatisiert. Um den Rest werden sich in absehbarer Zeit Verfahren kümmern, die auf künstlicher Intelligenz basieren. Dezentral geführte Kontobuchtechnologien (nichts anderes bedeutet Blockchain) halten Einzug in die Wirtschaft. Darf es angesichts dieser Digitalisierungsschübe bis zur nächsten Neufassung der GoBD wiederum vier lange Jahre dauern?
Ihr Gerhard Schmidt
Aus dem BMF: Entwurf der Neufassung der GoBD
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Entwurf mit Vorschlägen zur Überarbeitung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vorgelegt. Die Wirtschaft regt schon seit einiger Zeit an, das aus dem November 2014 stammende BMF-Schreiben an die fortschreitende Digitalisierung anzupassen. Die vorgesehenen inhaltlichen Änderungen der GoBD sind allerdings übersichtlich.
Kommentare: GoBD 2.0: Kommentierung der geplanten Neufassung (Stefan Groß)
Steuerberater Stefan Groß kommt nach einer Analyse des Entwurfs der Neufassung der GoBD zu dem Ergebnis: Die Finanzverwaltung wird mit der Neufassung sowohl der Unternehmensrealität als auch den IT-technischen Gegebenheiten uneingeschränkt gerecht. Die Unternehmen werden es dem BMF danken, gehen damit doch erhebliche Vereinfachungen einher. Leider ausgeblieben sind weitere erhoffte Änderungen. Dies betrifft insbesondere Erleichterungen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der maschinellen Auswertbarkeit im Rahmen des unmittelbaren und mittelbraren Datenzugriffs der Finanzverwaltung.
Aus der Finanzverwaltung: Zentrum für internationale Betriebsprüfungen Baden-Württemberg geht an den Start
Das Zentrum für internationale Betriebsprüfungen Baden-Württemberg (ZiBp BW) ist offiziell an den Start gegangen. Es ist das zweite Steuerzentrum dieser Art in Deutschland. Mit dem Zentrum soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Steuerverwaltungen bei der Prüfung international tätiger Unternehmen vorangebracht werden. „Die Wirtschaft ist global wie nie zuvor. Die Beratungsfirmen, die Unternehmen in steuerlichen Angelegenheiten unterstützen, sind ebenfalls international aufgestellt", sagte Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann. „Es ist unumgänglich, dass wir auch als Steuerverwaltung verstärkt international zusammenarbeiten."
Politik: FDP für zeitnahe Außenprüfungen
Von den Finanzbehörden vorgenommene Betriebsprüfungen sollen möglichst zeitnah vorgenommen werden. Die FDP-Fraktion kritisiert in einem Antrag, dass bis zu fünf Jahre zurückliegende Besteuerungsjahre einer Prüfung unterzogen werden könnten. Dies stelle gerade kleine und mittlere Unternehmen vor Probleme, da sie in der Regel nicht über die gleichen Möglichkeiten im Bereich des Rechnungswesens verfügen würden wie große Unternehmen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, mit einer Neuregelung die Frist auf drei Jahre zu verkürzen.
Aus dem BMF: Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs
In seinem Monatsbericht Oktober 2018 informiert das BMF über die Probleme des Umsatzsteuerbetrugs und die nationalen und internationalen Maßnahmen zu seiner Bekämpfung. Umsatzsteuerliche Betrugsmethoden sind vielfältig und passen sich schnell neuen Handelsstrukturen an, die insbesondere die fortschreitende Digitalisierung mit sich bringt. Es bedarf deshalb einer steten Fort- und Weiterentwicklung der gesetzgeberischen und organisatorischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs.
Aus dem BMF: Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2017
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2017 zusammengestellt. Insgesamt wurden rund 3,2 Millionen Einsprüche eingelegt.
Aus dem BMF: Finanzverwaltung erneuert Lizenzvertrag über Prüfsoftware IDEA
Im Auftrag der Länder und des Bundes hat as Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Audcon GmbH den Lizenzvertrag über die Prüfsoftware IDEA erneuert. Bereits seit 2001 ist Audicon mit der Prüfsoftware IDEA offizieller Lieferant der Finanzverwaltung. Insgesamt rund 14.000 Betriebsprüfer prüfen seither mit IDEA. Nun wurde der Lizenzvertag um 16.000 Lizenzen erweitert.
Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate
* 09.11. Köln: audiconEXPERT Day: Tax Compliance digital – Dialoge, Impulse, Lösungen (Audicon)
* 12.11. Hamburg: audiconEXPERT Day: Tax Compliance digital – Dialoge, Impulse, Lösungen (Audicon)
* 15.11. Webinar: Expertenaustausch: Mehr Sicherheit bei Lieferungen ins EU-Ausland: Risikoorientierte Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Audicon)
* 19.11. Duisburg: Die Friseur- und Kosmetikbranche im Fokus der Betriebsprüfer (Steuerseminare Rhein-Ruhr)
* 19.11. Webinar: E-Rechnung, Mobiles Scannen und GoBD - Chancen nutzen, Risiken minimieren (Peters, Schönberger & Partner)
* 27.11. Berlin: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
DATEV: Verfahrensdokumentationen GoBD-konform erstellen - unterstützen Sie Ihre Mandanten
Die GoBD fordern von Unternehmen zahlreiche Verfahrensdokumentationen, z. B. für die geordnete und sichere Belegablage oder für die Vernichtung der Belege. Unterstützen Sie Ihre Mandanten und erstellen Sie gemeinsam mit ihnen die Verfahrensdokumentation.
Audicon: Kassen im Fokus der Betriebsprüfung – eine Übergangsfrist gibt es nicht mehr
Der Fiskus hat die Anforderungen an elektronische Kassensysteme zum Schutz vor Manipulationen bereits seit 2017 verstärkt. Viele Betriebe rücken damit in den Fokus des Gesetzgebers, denn die GoBD-Anforderungen in Bezug auf eine „ordnungsgemäße Kasse" sind klar formuliert. Sowohl die Unveränderbarkeit der Kassendaten, als auch deren maschinelle Les- und Auswertbarkeit ist in diesem Zusammenhang über den gesamten aufbewahrungspflichtigen Zeitraum von 10 Jahren sicherzustellen. Das Audicon Kassenarchiv Online unterstützt bei der Erfüllung dieser Anforderungen.