Newsletter Ausgabe 4-2018 vom
13. April 2018
Inhalt:
MAGAZIN
MESSE
Editorial: Bekommen wir immer schlechtere Betriebsprüfer?
Hunderte versierte Beamte wechseln jährlich die Seiten: von der Finanzverwaltung in Kanzleien. Das berichtet die Wirtschaftswoche (siehe Pressespiegel in diesem Newsletter). Allein in Bayern ließen sich 2017 insgesamt 255 Beamte entlassen. Ein Ausbluten der Finanzverwaltung droht. Das muss uns in zweierlei Hinsicht zu denken geben. Einmal ganz allgemein als Staatsbürger: Wer soll zukünftig die mehr als 750 Milliarden Euro Steuern eintreiben, aus denen unser Staatswesens finanziert wird? Zum anderen speziell im Kontext der in diesem Forum im Mittelpunkt stehenden Steuerprüfung. Dass mit weniger Personal weniger Außenprüfungen stattfinden können, mag manch Unternehmen freuen. Wenn es aber dazu kommt, dann wird es immer wahrscheinlicher, mit einem frustrieten und demotivierten Prüfer konfrontiert zu sein. Einem, der es sich möglichst einfach macht, der, um schnell zu einem Mehrergebnis zu kommen, auf unbedeutenden formellen Mängeln herumreitet, weil es ihm zu mühsam ist, materielle Missstände aufzuspüren und zu begründen. Solche Prüfer können nicht in unserem Interesse sein. Qualifizierte, gut bezahlte Prüfer mit Blick für das Wesentliche sind mir als Unternehmer da wesentlich lieber. Und auch als steuerehrlicher Staatsbürger, der Wert auf eine gerechte und gleichmäßige Besteuerung legt.
Ihr Gerhard Schmidt
Kassen: Video "Kassennachschau - Es gilt sich rechtzeitig vorzubereiten!"
Die DWS Steuerberater-Online-GmbH bietet in in der Reihe ihrer TAXVideos ein Video mit dem Titel Video "Kassennachschau - Es gilt sich rechtzeitig vorzubereiten!" an. Das zweieinhalbminütige Video soll Unternehmer sensibilisieren, sich rechtzeitig auf eine unangekündigte Kassennachschau vorzubereiten. Steuerberater können das Video (kostenpflichtig) in ihre Kanzleihomepage einbinden.
Rechtsprechung: Beweisaufnahme über elektronische Programmierunterlagen bei PC-Kassensystem erforderlich
Der Bundesfinanzhof hob ein Urteil des Finanzgerichts Münster auf, weil dieses seine Sachaufklärungspflicht dadurch verletzt habe, dass es keinen Beweis darüber erhoben hat, ob die die steuerlich erheblichen Daten zur Programmdokumentation im vom Kläger verwendeten Kassensystem gespeichert sind. In dem Verfahren geht es um die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung bei einem PC-gestützten Kassensystem. Das Finanzgericht Münster nahm eine Schätzungsbefugnis an, weil das Fehlen der Programmierprotokolle elektronischer Kassensysteme jedenfalls bei bargeldintensiven Betrieben einen gewichtigen formellen Mangel darstelle.
Rechtsprechung: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung - Hinzuschätzung bei einem Restaurant mit Lieferservice
Bei der Gewinnermittlung mittels Einnahmenüberschussrechnung können die Buchführung bzw. die Aufzeichnungen der Besteuerung nicht nach § 158 AO zugrunde gelegt werden, wenn in einem Restaurationsbetrieb mit Lieferservice lediglich die Restaurantumsätze mittels Z-Bons nachgewiesen werden, welche entgegen der eigentlichen Hersteller-Programmierung über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren keinerlei Stornobuchungen aufweisen, und die Umsätze des Lieferservice, welche überwiegend vom ausliefernden Fahrer bar vereinnahmt werden, lediglich in gewissen Zeitabständen von einem Steuerbüro auf einem "Kassenkonto" verbucht werden. So etschied das Finanzgericht Hamburg.
Rechtsprechung: Grenzen für die Hinzuschätzung im Rahmen von Betriebsprüfungen
Das Sächsische Finanzgericht hat entschieden: Sind die Bon-Nummer für zwei aufeinander folgende Geschäftstage für zwei Kassensummenbons identisch oder fehlen für einen Zeitraum von 14 Tagen die Endsummenbons wegen des Ausfalls der Registerkasse, dann sind die formellen Buchführungsmängel zu gering für Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen im Rahmen einer Betriebsprüfung.
Rechtsprechung: Finanzamt darf die Teilnahme eines städtischen Bediensteten an der Betriebsprüfung anordnen
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Finanzamt mit der Prüfungsanordnung die Teilnahme eines kommunalen Bediensteten an der Betriebsprüfung anordnen darf.
Literatur: Besteuerung des Hotel- und Gaststättengewerbes (Eberhard Assmann)
Die Neuauflage des Werks berücksichtigt u.a. die für die Branche tiefgreifenden Änderungen durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016. So hat die Neueinführung von unangemeldeten Kassennachschauen nach § 146b AO die Bedrohung durch den Fiskus verstärkt und eine rechtssichere Kassenführung zusätzlich zu den Anforderungen der GoBD gesetzlich verschärft. Der Autor stellt diesen wichtigen Beratungsschwerpunkt für die Bereiche Kassenbuch, Kassenführung ebenso dar wie die weiterhin bestehende Möglichkeit der „offenen Ladenkasse".
Literatur: IT-Prüfung, Sicherheitsaudit und Datenschutzmodell (Aleksandra Sowa (Hrsg.))
Das Buch erläutert leicht verständlich die modernen Grundlagen der Revisionsarbeit. Erstmalig für praktische Anwendung systematisiert, führt es in Systeme der Security Intelligence, kognitiven Sicherheit und Schwarmintelligenz ein. Zudem stellt das Herausgeberwerk eine Anleitung für Prüfer im Umgang mit neuen Themen, wie Standard-Datenschutzmodell (SDM), Sicherheitsaudits in der industriellen Produktion und IoT-Umgebung sowie die Handhabung von Hinweisen zur Wirtschaftskriminalität und zu Compliance-Verstößen in den Jahresabschlussprüfungen vor. Damit können Revisoren diese Themen als systematische Prüfungen, Tests und Audits erfassen und umsetzen.
Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate
* 26.04. Webinar: XBRL Publisher 18.1 - E-Bilanz, Tax Accounting und mehr (Audicon)
* 15.05.-16.05. Bonn: E-Rechnungs-Gipfel 2018 (Vereon)
* 06.06.-07.06. Berlin: Fachtagung Digitale Datenanalyse (Datev)
* 12.06.-13.06. München: Fachtagung Digitale Datenanalyse (Datev)
* 19.06.-20.06. Frankfurt: Fachtagung Digitale Datenanalyse (Datev)
* 26.06.-27.06. Hamburg: Fachtagung Digitale Datenanalyse (Datev)
* 28.06. Köln: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
* 04.07.-05.07. Dortmund: Fachtagung Digitale Datenanalyse (Datev)
* 11.07.-12.07. Stuttgart: Fachtagung Digitale Datenanalyse (Datev)
* 08.10.-09.10. Berlin: Exchange Summit 2018 (Vereon)
* 27.11. Berlin: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
Audicon: Kostenlose Online-Präsentation: GoBD - steuerliches Kontrollsystem und Verfahrensdokumentation in einem mit der IDEA App GoBD
Erfahren Sie, wie Sie mit der IDEA basierten Software IDEA App GoBD effizient und kostengünstig die geforderte Implementierung von steuerlichen Kontrollen, die Überwachung des Buchführungsprozesses und eine entsprechende Verfahrensdokumentation umsetzen und damit insoweit die Anforderungen der GoBD erfüllen.
DATEV: Bindung im Kanzleidesign
Beeindrucken Sie bei Ihren Kunden nicht nur mit inhaltlicher Qualität, sondern auch mit dem äußeren Erscheinungsbild im Corporate Design Ihrer Kanzlei. Heben Sie sich von der „Masse" ab und überlassen Sie auch beim ersten Eindruck nichts dem Zufall. Mit der Dienstleistung „Bindung im Kanzleidesign" entlasten Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter von aufwendigen Druck- und Bindearbeiten, sondern sparen für Ihre Kanzlei auch Raum- und Hardwarekosten durch weniger Platzbedarf für einen eigenen (Farb-)Drucker. Drucken und binden aus jedem Dokument: Diese Dienstleistung steht Ihnen über das DATEV-Druckzentrum für Auswertungen und Dokumente aus allen DATEV-Programmen, Microsoft Office, PDF-Dokumenten oder Programmen anderer Anbieter zur Verfügung.