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Newsletter Ausgabe 11-2017 vom
14. Dezember 2017

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Das Einhorn und die Verfahrens­dokumentation

 

Haben Sie schon einmal ein Einhorn gesehen? Nein? Können Sie ja auch gar nicht, denn das Einhorn ist bekanntlich ein Fabelwesen. Es gilt als das edelste aller Fabeltiere und steht als Symbol für das Gute. Da hat das Einhorn viel mit der Verfahrensdokumentation gemein. Sie soll auch für das Gute stehen. Doch gesehen hat ein solch edles Dokument noch niemand. Die Finanzverwaltung versteht es fabelhaft, die Verfahrensdokumentation zu beschreiben. Vorgeführt hat sie uns allerdings noch keine. Und niemand kann daher wissen: Genau so sieht sie also aus, die Verfahrensdokumentation!

Doch alle sollen wir eine im Stall haben. Damit, wenn der Betriebsprüfer kommt, (der auch noch nie eine Verfahrensdokumentation gezeigt bekommen hat und auch nur in den fabelhaften GoBD und anderen belehrenden Texten darüber gelesen hat) wir sie ihm zeigen können, in der Hoffnung, dass er sagt „Ziemlich treffend, nur das Horn müsste noch etwas stärker schneckenartig gedreht sein.“ Oder dass er – was auch oft vorkommt – damit zufrieden ist, dass an der Stalltür ein Schild „Verfahrensdokumentation“ hängt und die Tür gar nicht aufmacht. Oder höchstens einen Spalt.

In vielen Fällen wären dann dort mehrere Tiere zu finden. Ein Nashorn etwa, weil es ein einziges Horn hat und ein Pferd, wegen seiner edlen Gestalt. Eichhörnchen eher nicht, auch wenn der Name das nahelegen würde. Sie finden schließlich die Nüsse, die sie ordentlich verbuddelt haben, im Ernstfall nicht mehr alle wieder.

Was tummelt sich denn da heute alles im Stall: eine Verfahrensdokumentation für das ersetzende Scannen, eine Verfahrensdokumentation für die Belegablage, eine Verfahrensdokumentation für jede elektronische Kasse, eine Verfahrensdokumentation für den gesamten Geschäftsprozess. Alles verbunden durch die Hoffnung, dass die Gesamtheit der einzelnen Teildokumentationen dem fabelhaften Gesamtdokumentationsideal des Fiskus entspricht.

Gespannt sein darf man auf den ersten Finanzgerichtsprozess zur Verfahrensdokumentation, wenn ein Finanzrichter argumentiert, warum ein ihm vorliegendes Dokumentationswerk ins Reich der Fabelwesen „Verfahrensdokumentation“ gehört – oder nicht.

Ihr Gerhard Schmidt

Steuerexperten: Digitalisierung hält Einzug in die Steuerabteilung

Wesentliche Ergebnisse der zweiten Ernst & Young-Studie zur Digitalisierung der Steuerfunktion sind: Nur 22 Prozent der Steuerabteilungen sind in Digitalisierungsstrategie eingebunden. Digitalisierung ist zwar als Thema in den Steuerabteilungen angekommen, doch die Umsetzung fehlt. 78 Prozent der Unternehmen haben Routineprozesse bei der Steuer noch nicht automatisiert. Rund drei Viertel der Entscheider kennen nicht die Möglichkeiten der Digitalisierung bei internationalen Fragen.

Geschenkidee: Die Scheinfirma (Bernd Wieland)

Im neuen Buch des Autors des Erfolgsromans "Die Zecke" eröffnet der zwangspensionierte Finanzbeamte Anton Brömer aus Frust und Langeweile in dem Keller seines Reihenhauses sein eigenes Finanzamt – original mit den alten Büromöbeln. Dazu gesellt sich noch der von seinen Kollegen ausgebootete Steuerberater-Senior Dr. Bretthauer. Gemeinsam verwalten sie die Scheinfirma „Kostas Automobile Im- und Export". Doch etwas geht schief: Versehentlich landet eine Umsatzsteuer-Voranmeldung mit einem Erstattungsbetrag von 3,5 Millionen Euro beim örtlichen Finanzamt und wird tatsächlich ausgezahlt. ...

Aus dem BMF: Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungs­widrigkeiten im Jahr 2016

Im Monatsbericht November 2017 hat das BMF die Ergebnisse der Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie der Steuerfahndung für das Jahr 2016 veröffentlicht. Danach wurden in den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bundesweit insgesamt circa 73.000 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten bearbeitet. Zudem wurden rund 4.800 Bußgeldverfahren abgeschlossen und Bußgelder in einer Gesamthöhe von über 112 Mio. € festgesetzt. Im selben Zeitraum erledigte die Steuerfahndung bundesweit insgesamt 36.667 Fälle. Dabei sind Mehrsteuern in Höhe von rund 3,2 Mrd. € festgestellt und Freiheitsstrafen im Gesamtumfang von 1.513 Jahren verhängt worden.

Rechtsprechung: Zulässigkeit mehrerer Anschlussprüfungen bei Kleinbetrieben

Auch bei einem Kleinbetrieb kann eine zweite Anschlussprüfung angeordnet werden. Das entschied das Finanzgericht Köln. Die §§ 193 Abs. 1194 Abs. 1 Satz 2 AO enthalten keine Regelungen zur Beschränkung der Anzahl von Außen- bzw. Anschlussprüfungen. Das Gericht überträgt damit die jüngste BFH-Rechtsprechung zu Anschlussprüfungen bei Mittelbetrieben auch auf Kleinbetriebe.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 11.01. Berlin: 4. FeRD-Konferenz (Forum Elektronische Rechnung Deutschland)
* 15.02. München: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 19.02. Neuss: Kurvendiskussion I SRP & Co. - die digitale Offensive der Finanzverwaltung (Steuerseminare Rhein-Ruhr)
* 27.02. Düsseldorf: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 27.02. Stuttgart: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 28.02. Leipzig: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 28.02. Hamburg: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 03.03. Berlin: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 05.03. Essen: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 05.03. Frankfurt: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 12.03. Köln: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 12.03. Nürnberg: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 14.03. Dresden: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 14.03. Freiburg: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 15.05.-16.05. Bonn: E-Rechnungs-Gipfel 2018 (Vereon)

DATEV: Verfahrensdokumentationen GoBD-konform erstellen - unterstützen Sie Ihre Mandanten

Das Zusatzmodul "Abschlussprüfung Verfahrensdokumentation" (Art.-Nr. 40314) unterstützt Sie mit Vorlagen und passenden Formulierungshilfen beim Erstellen einer Verfahrensdokumentation. Die Unterlagen basieren auf den Muster-Verfahrensdokumentationen der AWV, der BStBK und des DStV. Die Inhalte der Vorlagen wurden speziell für DATEV-Programme angepasst, z. B. für DATEV Unternehmen online.

Audicon: AudiconFactory: Neue Broschüre zum Thema Outsourcing in der Abschlussprüfung

In Anbetracht der zunehmenden Digitalisierung wird es auch für mittelständischer Kanzleien immer wichtiger, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Der Einsatz moderner Technologien spielt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle. Mit dem Outsourcing-Angebot AudiconFactory bietet die Audicon GmbH nun dem Mittelstand eine Möglichkeit, die Chancen der Digitalisierung wahrzunehmen.

GISA: Wie bringt man die Dunkelverarbeitung ans Licht?

Dort, wo Software immer mehr Routine-Tätigkeiten wie Erfassungen, Prüfungen oder gar Buchungen abnimmt, genügt es nicht mehr, Arbeits- und Organisationsanweisungen vorzulegen, um die Ordnungsmäßigkeit eines Verfahrens nachzuweisen. GISA achtet bei der Auswahl von Software-Partnern besonders auf die Transparenz der Verarbeitungsprozesse und die Qualität der mitgelieferten System- und Umsetzungsdokumentation.

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Newsletter vom 14.12.2017 des "Forum Elektronische Steuerprüfung"

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