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Newsletter Ausgabe 10-2017 vom
14. November 2017

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Wer ist bei der Verfahrens­dokumentation für was verantwortlich?

 

Zum Editorial des Newsletters 09-2017 „Verfahrensdokumentation – branchenspezifisch und parametrisierbar“ erreichte mich folgende Leserzuschrift eines Softwareherstellers: „Sie vertreten die Auffassung, dass eine Verfahrensdokumentation durch die Softwarehersteller erstellt werden sollte. Da bin ich grundsätzlich anderer Meinung! Die Verfahrensdokumentation soll die unternehmensspezifischen Abläufe beschreiben, und da ist die eingesetzte Software lediglich ein kleiner Teilaspekt. Was hat ein Softwarehersteller z.B. mit dem innerbetrieblichen Kontrollverfahren von Eingangsrechnungen zu tun? Garnichts! Die Verfahrensdokumentation verlangt aber die Beantwortung solcher Fragen. Diese können wir als Softwarehersteller gar nicht beantworten. Die eingesetzte Software ist dabei nur das Mittel zum Zweck, genauso wie andere Werkzeuge.“

Richtig, Software ist als Werkzeug zu betrachten. Wenn ich ein Verfahren dokumentieren möchte, in dem ich ein Werkzeug einsetzte, dann muss ich zunächst beschreiben, um was für ein Werkzeug es sich handelt. Wer kann das besser beschreiben als der Hersteller des Werkzeugs? Insbesondere wenn es sich dabei um komplexe Software handelt.

Ich selbst kann die betriebswirtschaftlichen Softwarewerkzeuge, die ich einsetze (Faktura und Portallösung zum Austausch mit dem Steuerberater) nur soweit beschreiben, wie ich einzelne Funktionen davon nutzte. Letztlich verlasse ich mich darauf, dass es sich um seriöse Softwarehersteller handelt, deren Software das tut, was ich mir vorstelle, dass sie tun sollte. Zur Semantik der Software kann ich jedoch so gut wie keine Angaben machen. Doch die Semantik, die Bedeutung dessen, was in meinen kaufmännischen Verfahren passiert, ist das, was der Betriebsprüfer aus der Verfahrensdokumentation herauslesen möchte.

Erst durch die Kombination der Beschreibung dessen, was eine Software kann (Klasse aller möglichen Verfahren) und der Beschreibung dessen, was der Anwender mit der Software macht (unternehmensspezifisches Verfahren), ergibt sich eine stimmige Verfahrensdokumentation. Dazu ist es notwendig, dass sowohl Softwarehersteller als auch Softwareanwender ihren Beitrag leisten.

Ihr Gerhard Schmidt

(IT-)Management: Aktuelle Studie zeigt: Künstliche Intelligenz wird Steuerbereich revolutionieren

Künstliche Intelligenz (KI) wird die Arbeit in Steuerabteilungen revolutionieren. Zu diesem Schluss kommen das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) und die internationale Steuerberatungsgesellschaft WTS bei ihrer gemeinsamen Studie, die konkrete Einsatzmöglichkeiten von KI-Technologien im Steuerbereich erforscht hat.

(IT-)Management: Modernisierung des IT-Grundschutzes des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgeschlossen

Die Modernisierung des IT-Grundschutzes des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist erfolgreich abgeschlossen. Das BSI präsentiert den neuen IT-Grundschutz erstmals im Rahmen der IT-Sicherheitsmesse it-sa vom 10. bis 12. Oktober 2017 in Nürnberg. Nach der grundlegenden Überarbeitung der gesamten Methodik bietet der neue IT-Grundschutz Einsteigern und Fortgeschrittenen eine modulare und flexible Methode zur Erhöhung der Informationssicherheit in Behörden und Unternehmen. Neue Angebote adressieren speziell kleine und mittelständische Unternehmen und Behörden.

Rechtsprechung: Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung bei Bestehen des Verdachts einer Steuerstraftat

Eine Außenprüfung darf auch dann angeordnet werden, wenn bereits der Verdacht einer Steuerstraftat besteht. So entschied das Finanzgericht Köln.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 17.11. Hamburg: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
* 17.11. Webinar: Process Mining und Datenanalyse mit Hilfe von IDEA Apps (Audicon)
* 21.11. München: Summarische Risikoprüfung (SRP) und weitere Methoden der digitalen Betriebsprüfung (Datev)
* 22.11. Soest: Kurvendiskussion I SRP & Co. - die digitale Offensive der Finanzverwaltung (Steuerseminare Rhein-Ruhr)
* 27.11. Hamburg: Summarische Risikoprüfung (SRP) und weitere Methoden der digitalen Betriebsprüfung (Datev)
* 28.11. Berlin: Summarische Risikoprüfung (SRP) und weitere Methoden der digitalen Betriebsprüfung (Datev)
* 05.12. München: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
* 13.12. Mannheim: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
* 11.01. Berlin: 4. FeRD-Konferenz (Forum Elektronische Rechnung Deutschland)
* 19.02. Neuss: Kurvendiskussion I SRP & Co. - die digitale Offensive der Finanzverwaltung (Steuerseminare Rhein-Ruhr)

DATEV: 59. IDW-Arbeitstagung – DATEV live dabei

Vom 15. bis 17.11.2017 findet in Baden-Baden die 59. IDW Arbeitstagung statt. Das Center Wirtschaftsprüfung aus dem Hause DATEV ist traditionell mit einem Info-Stand im Forum des Kongresshauses vertreten.

GISA: Neue EU-Datenschutz Grundverordnung hat auch Auswirkung auf Archivierung

Bisher wurde die Datenarchivierung in SAP-Systemen aufgrund des eingeschränkten Zugriffs auf archivierte Daten aus Sicht der elektronischen Steuerprüfung häufig abgelehnt oder sehr stark eingeschränkt. Jetzt wird die SAP-Datenarchivierung Pflicht, um die Anforderungen der EU-DSGVO einzuhalten. GISA unterstützt Sie gerne, sei es bei der Identifikation personenbezogener Daten in Ihrem SAP-System, bei der Erstellung eines Lösch- und Sperrkonzepts, bei der Durchführung von Lösch- und Sperrläufen oder auch bei der Sicherstellung der Anforderungen zur elektronischen Steuerprüfung. Sprechen Sie uns einfach dazu an.

Audicon: Webinar-Tipp: Steuerliches IKS und die GoBD

Erfahren Sie in dem kostenlosen Webinar „Anforderungen der GoBD-Praxis an das Steuerliche IKS", welche Schwerpunkte die Finanzverwaltung bei der Betriebsprüfung selbst legt und wie sich Unternehmen bei der Gestaltung ihres IKS darauf vorbereiten sollten. In circa 60 Minuten zeigt Ihnen unser Referent Dipl. Finanzwirt Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern, welche Anforderungen die GoBD-Praxis an ein Steuerliches IKS stellt und was Unternehmen im Rahmen einer Verfahrensdokumentation beachten müssen.

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