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Newsletter Ausgabe 9-2017 vom
13. Oktober 2017

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Verfahrensdokumentation – branchenspezifisch und parametrisierbar

 

Ist in Ihrer Verfahrensdokumentation beschrieben, wie mit Dokumenten mit fluoreszierendem Zollstempel umzugehen ist? Das scheint für die Betriebsprüfer aktuell ein Kriterium zu sein, anhand dessen sie die Qualität einer Verfahrensdokumentation beurteilen. Fehlt eine entsprechende Beschreibung – dann besteht kein Grund zur Klage. Denn fluoreszierende Zollstempel gibt es nicht. Dennoch tauchen Sie immer öfter in Verfahrensdokumentationen auf. Per Copy and Paste aus einer offensichtlich nicht sehr vertrauenswürdigen Vorlage. Irgendwie muss man sich ja schließlich behelfen, um vor dem Fiskus nicht ohne Verfahrensdokumentation dazustehen.

Unternehmensspezifisch sollte sie sein, die Verfahrensdokumentation, doch nicht allzu viel Arbeit bedeuten. Hilfreich sind dabei Musterdokumentationen oder Dokumentationsbaukästen. Als regelmäßiger Leser dieses Newsletters wissen Sie, was es hier alles gibt. Kürzlich ist mir ein weiterer interessanter Dokumentationsansatz begegnet. Das Angebot einer Verfahrensdokumentation für die Warenwirtschaft von Apotheken, parametrisierbar mit dem konkret dort eingesetzten Warenwirtschaftssystem. Der eigene Aufwand ist eher bescheiden, die Dokumentation dennoch auf das Unternehmen zugeschnitten.

Was allerdings nach wie vor verwundert: Warum machen Dienstleister derartige Dokumentationsangebote und nicht die Softwarehersteller? Eigentlich sollte es heute selbstverständlich sein, dass jeder Software, die steuerlich relevante Daten be- und verarbeitet, eine Verfahrensdokumentation beigefügt ist.

Ihr Gerhard Schmidt

Aus dem BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Der Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) wurde umfangreich geändert und an Gesetzesänderungen und BFH-Rechtsprechung angepasst. Im Kontext der elektronischen Steuerprüfung relevant ist die Festlegung des voraussichtlichen Prüfungsbeginns sowie der Antrag des Steuerpflichtigen auf Verschiebung des Prüfungsbeginns.

Aus dem BMF: Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2016

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2016 zusammengestellt. Insgesamt wurden rund 3,3 Millionen Einsprüche eingelegt.

Rechtsprechung: Keine Unterbrechung der Außenprüfung bei nur ein Prüfungsjahr betreffenden Prüfungshandlungen

Der BFH entschied: Auch sog. qualifizierte Prüfungshandlungen, die nur ein Prüfungsjahr betreffen, führen dazu, dass die Außenprüfung insgesamt - also auch bezogen auf andere Prüfungsjahre - als nicht unmittelbar nach dem Prüfungsbeginn unterbrochen i.S. des § 171 Abs. 4 Satz 2 AO gilt. Die Entgegennahme von Buchführungsdaten am Prüfungsort ist eine vom Prüfer veranlasste und damit für den Steuerpflichtigen erkennbar auf die Ermittlung des Steuerfalls gerichtete Handlung, die dem von der Rechtsprechung als qualifizierte Prüfungshandlung anerkannten Verlangen nach der Übergabe von Belegen und Unterlagen gleichsteht. Wurden Buchführungsdaten vor ihrem Ausdruck zunächst in ein Programm eingelesen und dann programmseitig einer Plausibilitätskontrolle unterzogen, liegt eine dem Prüfer zuzurechnende qualifizierte Prüfungshandlung vor.

Rechtsprechung: Schätzungsbefugnis bei ungeklärten Einlagen / fehlenden Rechnungsnummern

Lücken in der Rechnungsnummernabfolge können eine Schätzung nötig erscheinen lassen, wenn die vollständige Erfassung der Einnahmen nicht mehr als gewährleistet anzusehen ist. So entschied das Finanzgericht Hamburg.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 18.10. Bremen: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
* 18.10. Webinar: CaseWare Cloud: sicherer Datenaustausch mit den Mandanten (Audicon)
* 19.10. Köln: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
* 19.10. Webinar: CaseWare Switzerland: die neue Lösung für Schweizer Wirtschaftsprüfer (Audicon)
* 08.11. Dortmund: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
* 13.11. Dortmund: Summarische Risikoprüfung (SRP) und weitere Methoden der digitalen Betriebsprüfung (Datev)
* 14.11. Frankfurt: Summarische Risikoprüfung (SRP) und weitere Methoden der digitalen Betriebsprüfung (Datev)
* 17.11. Hamburg: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
* 17.11. Webinar: Process Mining und Datenanalyse mit Hilfe von IDEA Apps (Audicon)
* 21.11. München: Summarische Risikoprüfung (SRP) und weitere Methoden der digitalen Betriebsprüfung (Datev)
* 27.11. Hamburg: Summarische Risikoprüfung (SRP) und weitere Methoden der digitalen Betriebsprüfung (Datev)
* 28.11. Berlin: Summarische Risikoprüfung (SRP) und weitere Methoden der digitalen Betriebsprüfung (Datev)
* 05.12. München: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
* 13.12. Mannheim: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)

DATEV: Kostenfreie Infobroschüre für den Prüferalltag

In allen Bereichen der Wirtschaft ist die Digitalisierung in vollem Gange. Auch für Sie als Abschlussprüfer ergeben sich dadurch beste Chancen, noch effizienter und sicherer zu prüfen. Natürlich steht DATEV dabei partnerschaftlich zur Seite und begleitet Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zur digitalen, papierarmen und erfolgreichen Kanzlei. Die kostenfreie Ausgabe Wirtschaftsprüfung in der Praxis 02/2017 (Art.-Nr. 31283) widmet sich genau diesen Erfolgsfaktoren.

Audicon: Webinar-Tipp: Process Mining und Datenanalyse mit Hilfe von IDEA Apps

Heutzutage finden immer mehr Unternehmensprozesse IT-gestützt statt. Die „digitalen Fußspuren", die in den elektronischen Systemen anfallen, sind nicht direkt ersichtlich und können nur selten ohne Hilfsmittel analysiert werden. Wie Sie kritische Sachverhalte und potentielle Fraud-Fälle mit Hilfe von Process Mining aufdecken, darüber informiert die Audicon GmbH in einem kostenlosen Webinar.

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