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Newsletter Ausgabe 8-2017 vom
12. September 2017

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Maßhalten mit Hinzuschätzungen bei mangelhafter Kassenführung!

 

Über drei Urteile im Zusammenhang mit problematischer Kassenführung berichten wir im aktuellen Newsletter, über weitere in früheren Ausgaben. All diese Fälle haben nichts mit den regulativen Verschärfungen zu tun, die wir aktuell mit Kassengesetz und Kassensicherungsverordnung erleben. Die Fälle liegen Jahre zurück. In all den Urteilen zeigt sich eine klare Tendenz. Die Mängel in der Kassenführung lassen sich nicht ausräumen, Hinzuschätzungen bei den Steuern sind zulässig. Doch zu leicht darf es sich ein Betriebsprüfer dabei nicht machen und großzügig schätzen. Im Einzelfall das richtige Maß zu finden, mahnen die Finanzrichter an.

Noch ein kleiner Tipp: Wenn Sie keine Bareinnahmen haben, dann sparen Sie sich bei der Buchführung einfach eine klassische Kasse und suchen für die Verbuchung der Taxiquittung eine andere Lösung. So umgehen Sie alle Probleme der Kassenführung wie beispielsweise ein negativer Kassenbestand, der nie vorkommen sollte.

Ihr Gerhard Schmidt

Rechtsprechung: Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse

Eine Aufbewahrung von Tagessummen-Belegen mit Einzelaufzeichnung der Erlöse und Summenbildung kann, sofern im Betrieb keine weiteren Ursprungsaufzeichnungen angefallen sind, in Fällen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse bei Anlegung des im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfungsmaßstabs den formellen Anforderungen an die Aufzeichnungen genügen. Die Rechtsprechung, wonach Einzelaufzeichnungen der Erlöse in bestimmten Fällen aus Zumutbarkeitsgründen nicht geführt werden müssen, ist nicht auf Einzelhändler beschränkt, sondern kann auch auf Klein-Dienstleister anwendbar sein.

Rechtsprechung: Rechtmäßigkeit einer Zuschätzung zum Gewinn eines Taxiunternehmens

Das Finanzgericht München urteilte: Werden die Schichtzettel bei einem Taxiunternehmen nicht aufbewahrt, kann es zu einer Schätzung von Einnahmen kommen. Im Jahr 2009 fand in einem Taxi-Unternehmen eine Lohnsteuer-Außenprüfung statt, nachdem ein ehemaliger Fahrer das Unternehmen angezeigt hatte. Die Prüfer stellten das Fehlen von Schichtzetteln und Kassenbüchern fest und fanden ungeklärte Geldflüsse. Deshalb nahm das Finanzamt Schätzungen und Nachkalkulationen vor. Dagegen klagte das Unternehmen. Die Klage wurde vom Finanzgericht München abgewiesen. Die vom Finanzamt gewählte Schätzungsmethode hält das Gericht grundsätzlich in sich schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig.

Rechtsprechung: Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung bei einer Schubladenkasse eines Friseurs

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg befand über die ordnungsgemäße Kassenführung bei einer Schubladenkasse eines Friseurs mit dem besonderen Geschäftszweig „Haarverlängerung". Die Betriebsprüfung verwarf die Kassenaufzeichnungen und ermittelte den Gewinn durch Schätzung. Die Kassenführung war demnach nicht ordnungsgemäß, entschied das Gericht, hatte allerdings Bedenken gegen die vom Finanzamt durchgeführte Nachkalkulation.

Elektronische Rechnungen: Bundeskabinett beschließt E-Rechnungs-Verordnung

Zukünftig sollen private Unternehmen Rechnungen an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung weit überwiegend elektronisch stellen können. So sieht es die E-Rechnungs-Verordnung des Bundes vor, die am 06.09.2017 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Rechnungen sollen künftig nicht mehr ausgedruckt, kuvertiert und frankiert, sondern mit nur wenigen Klicks über ein webbasiertes Rechnungsportal des Bundes in dem einheitlichen Format XRechnung digital hochgeladen und an den Empfänger gesendet werden können.

Elektronische Rechnungen: Analyse der E-Rechnungs-Verordnung aus Sicht der Praxis (Stefan Groß und Jakob Hamburg)

Wenngleich noch Details in der Umsetzung zu regeln sein werden, so ist die nun in der E-Rechnungs-Verordnung erfolgte Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben durchweg positiv hervorzuheben. Dazu besteht die durchaus berechtigte Hoffnung, dass die XRechnung zugleich eine „Blaupause" für den B2B-Bereich darstellen könnte, da Unternehmen, die an die öffentliche Verwaltung fakturieren, dieses Format zugleich für ihre unternehmerischen Kunden nutzen könnten. Die beschlossene Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung ist über die Verwaltungsgrenze insoweit geeignet, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und den digitalen Reifegrad der deutschen Wirtschaft insgesamt zu fördern.

Checklisten: Kostenlose Übersicht "Aufbewahrungspflichten Betriebsprüfung"

Um bei Betriebsprüfungen immer auf der sicheren Seite zu sein, sollten die gesetzlichen Archivierungsfristen beachtet werden. Mit Archivierungs- oder Aufbewahrungsfrist ist der Zeitraum gemeint, in dem aufbewahrungspflichtige Schriftstücke geordnet archivieren werden müssen. Wie lange mus welches Dokument aufbewahrt werden? Eine Übersicht von Lexware, die kostenlos heruntergeladen werden kann, gibt Auskunft.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 13.09. Hamburg: Betriebsprüfung: Digitale Datenanalyse im Vorfeld, während und im Steuerstreit (Datev)
* 13.09. Berlin: Betriebsprüfung: Digitale Datenanalyse im Vorfeld, während und im Steuerstreit (Datev)
* 13.09. Eschborn: Betriebsprüfung: Digitale Datenanalyse im Vorfeld, während und im Steuerstreit (Datev)
* 15.09. Webinar: CaseWare Switzerland: die neue Lösung für Schweizer Wirtschaftsprüfer (Audicon)
* 19.09. Dortmund: Betriebsprüfung: Digitale Datenanalyse im Vorfeld, während und im Steuerstreit (Datev)
* 20.09. Hannover: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
* 21.09. Kassel: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
* 21.09.-22.09. Düsseldorf: audiconale 2017 (Audicon)
* 06.10. Webinar: Compliance und Fraud-Monitoring: Fachliche Anforderungen und technische Umsetzung (Audicon)
* 18.10. Bremen: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
* 18.10. Webinar: CaseWare Cloud: sicherer Datenaustausch mit den Mandanten (Audicon)
* 19.10. Köln: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
* 19.10. Webinar: CaseWare Switzerland: die neue Lösung für Schweizer Wirtschaftsprüfer (Audicon)
* 08.11. Dortmund: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
* 13.11. Dortmund: Summarische Risikoprüfung (SRP) und weitere Methoden der digitalen Betriebsprüfung (Datev)
* 14.11. Frankfurt: Summarische Risikoprüfung (SRP) und weitere Methoden der digitalen Betriebsprüfung (Datev)
* 17.11. Hamburg: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
* 17.11. Webinar: Process Mining und Datenanalyse mit Hilfe von IDEA Apps (Audicon)
* 21.11. München: Summarische Risikoprüfung (SRP) und weitere Methoden der digitalen Betriebsprüfung (Datev)
* 27.11. Hamburg: Summarische Risikoprüfung (SRP) und weitere Methoden der digitalen Betriebsprüfung (Datev)
* 28.11. Berlin: Summarische Risikoprüfung (SRP) und weitere Methoden der digitalen Betriebsprüfung (Datev)
* 05.12. München: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)
* 13.12. Mannheim: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)

DATEV: Mit DATEV gut vorbereitet für die nächste Prüfungssaison

Für den Bereich Abschlussprüfung bietet DATEV spezielle Fortbildungen und Schulungen an. Damit sind Sie für die nächste Prüfungssaison gut vorbereitet. Und wie Sie den Einsatz von DATEV Abschlussprüfung comfort optimieren und die Software noch effizienter nutzen können – dafür sorgt der vor Ort Kanzlei Check.

GISA: ERP-Vorsysteme und die GoBD-Journalfunktion: häufig vernachlässigt trotzdem wichtig

Die GoBD schreiben u.a. für jedes Buchhaltungssystem das Vorhandensein einer Journalfunktion vor. In Nebensystemen und eigenentwickelter Software ist diese häufig nicht vorhanden. GISA unterstützt seit über einem Jahrzehnt Unternehmen dabei, für Außenprüfungen dennoch valide Z3-Extrakte zu erstellen.

Audicon: Machen Sie Karriere: Audicon sucht Ihr Talent

Audicon wächst und wächst! Ein Umstand, der auch dazu führte, dass das Düsseldorfer Büro Mitte Juli den Standort „Medienhafen“ verließ und im neuen Le Quartier Central in Düsseldorf sein neues Büro bezog. Die alten Büros in den Düsseldorfer Gehry-Bauten wurden auf Dauer einfach zu klein für die stetig wachsende Zahl der Mitarbeiter. Und ein Ende ist lange nicht in Sicht: Für die Bewältigung unserer guten Auftragslage und zum weiteren Ausbau unserer Marktposition suchen wir neue, kreative Mitarbeiter – sowohl für unseren Standort in Düsseldorf als auch für das Büro in Stuttgart. Sie sind technikaffin, arbeiten gern im Team und sind auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung? Dann sind Sie richtig bei uns – werden Sie Teil eines starken Teams!

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