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Newsletter Ausgabe 2-2017 vom
6. März 2017

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Hamburg prescht bei Bargeldbranchen vor

 

„Föderaler Wettbewerb im Nicht-Prüfen?" war vor gut 14 Jahren eines meiner ersten Editorials für das „Forum Elektronische Steuerprüfung" überschrieben. Daran fühlte ich mich gerade wieder erinnert. Um die „Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen bei einer Gaststätte bei Einnahmenüberschussrechnung" geht es in der Entscheidung des Hamburger Finanzgerichtes, über die wir nachfolgend berichten. Dasselbe Gericht hat 2016 auch geurteilt über „Zuschätzung im Rahmen der Außenprüfung eines Imbissbetriebs" und „Aufzeichnungspflicht von Barumsätzen bei Einnahmenüberschussrechnung". Zu solchen finanzgerichtlichen Auseinandersetzungen kommt es, wenn aus Unternehmenssicht die Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen zu viel Härte zeigt. Das scheint in Hamburg der Fall zu sein. Ein weiteres Indiz in dieser Richtung ist die Meldung (siehe Pressespiegel) „Hamburg macht beim Fiskaltaxameter Druck". Aus anderen Bundesländern ist mir eine solche praktische Entschlossenheit des Fiskus nicht bekannt. Sind die hanseatischen Betriebsprüfer nun die rigorosen Hardliner, denen vor Gericht die Schranken aufgezeigt werden müssen? Oder eher die Unternehmer unbelehrbare Sturköpfe? Werfen wir einen Blick in die Urteile: „Bei Fehlen von geordnet aufzubewahrenden Belegen ist eine Buchführung nicht ordnungsgemäß." „Geschäftsvorfälle müssen fortlaufend, vollständig und richtig verzeichnet werden. Eine veränderbare Excel-Tabelle genügt diesen Anforderungen regelmäßig nicht." Das ist die Problemebene, auf der gestritten wird: die althergebrachten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, nach denen Belege aufbewahrt werden müssen und radieren verboten ist. Von denen scheint manch in den Bargeldbranchen tätiger Unternehmer nur eine vage Vorstellung zu haben.

Föderaler Wettbewerb im Nicht-Prüfen auch aktuell in den Bargeldbranchen? Wohl kaum. Für einen produzierenden Mittelständler mag die Wahrscheinlichkeit einer (strengen) Betriebsprüfung ein Kriterium sein, sich im hessischen Wiesbaden oder wenige Kilometer weiter jenseits des Rheins im rheinland-pfälzischen Mainz anzusiedeln, für die Eröffnung einer Imbissbude sicher nicht. So sind ähnliche Finanzgerichtsurteile wie in Hamburg auch in allen Bundesländern demnächst verstärkt zu erwarten.

Ihr Gerhard Schmidt

Regelungsvorhaben: Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik bewertet Kassengesetz

Der Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) hat sich mit dem Ende Dezember 2016 in Kraft getretenen "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" auseinandergesetzt. Da das Gesetz nur einen groben Rahmen schafft, hängen der Erfolg der Umsetzung ganz erheblich von der noch ausstehenden Verordnung und den technischen Anforderungen ab. Der DFKA hat unter diesen Aspekten den Gesetzentwurf analysiert und daraus seine Anforderungen an die Verordnung abgeleitet.

Rechtsprechung:  Aufzeichnungspflicht von Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung - Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen bei einer Gaststätte bei Einnahmenüberschussrechnung

Bei Fehlen von geordnet aufzubewahrenden Belegen ist eine Buchführung nicht ordnungsgemäß. Die Aufbewahrungspflicht des Steuerpflichtigen von Unterlagen und Daten, die zum Verständnis und zur Überprüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen von Bedeutung sind, umfasst neben Unterlagen in Papierform auch alle Unterlagen in Form von Daten, Datensätzen und elektronischen Dokumenten, die dokumentieren, dass die Ordnungsvorschriften umgesetzt und deren Einhaltung überwacht wurde. Aufzubewahren sind insbesondere die elektronische Journaldatei, in der jede neue Buchung an das Dateiende angefügt wird und Änderungen oder Löschungen nicht möglich sind. So entschied das Finanzgericht Hamburg.

Literatur: Die moderne Betriebsprüfung (Georg Harle, Uwe Olles)

Die aktualisierte Neuauflage befasst sich u.a. ausführlich mit der gesetzlichen Neuregelung zum Manipulationsschutz bei Kassensystemen und erläutert insbesondere die neueren Grundsatzentscheidungen des BFH zum Zeitreihenvergleich, zu den Einzelaufzeichnungen und den Datenschutzaspekten im Rahmen des Datenzugriffs sowie eine Abhandlung über die in den meisten Bundesländern im Rahmen von Betriebsprüfungen eingesetzte summarische Risikoprüfung.

Literatur: E-Bilanz (Klaus von Sicherer, Eva Čunderlíková)

Das Werk befasst sich mit den theoretischen Grundlagen, die für die Erstellung der E-Bilanz von Bedeutung sind. Anhand einfacher Anwendungsfälle wird gezeigt, wie diese Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden sollen. Gleichzeitig werden typische Problemfälle und Herausforderungen bei der Erstellung der E-Bilanz aufgezeigt. Denn auch einige Jahre nach der Einführung der E-Bilanz bereitet die elektronische Pflicht zur Übermittlung der Bilanzen vielen Steuerpflichtigen noch große Probleme. Meist haben es die Steuerpflichtigen in der Übergangsphase versäumt, sich mit den Anforderungen der E-Bilanz vertraut zu machen. Die Autoren bieten in diesem Buch einen schnellen, fundierten Einstieg in die wichtigsten Fragen rund um die E-Bilanz.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 10.03. Webinar: IDEA Tipps und Tricks (Audicon)
* 20.03.-24.03. Hannover: CeBIT (Deutsche Messe)
* 04.04. Stuttgart: Praktikerseminar zur digitalen Betriebsprüfung im Rahmen der GoBD (Audicon)
* 17.05.-18.05. Düsseldorf: Elektronischer Rechnungstag (Kongress Media)
* 18.05. Webinar: Praktikerseminar zu statistischen Methoden in der Revision und Wirtschaftsprüfung (Audicon)
* 31.05.-01.06. Berlin: PraxisForum Digitale Prozesse: GoBD und Prüfungen (Gisa)

Audicon: Webinar zur neuen Version der E-Bilanz-Software XBRL Publisher

Die Audicon GmbH veröffentlicht im April 2017 eine neue Version ihrer E-Bilanz-Lösung XBRL Publisher, mit der es noch einfacher und komfortabler ist, die elektronische Bilanz zu erstellen. Anwender und Interessenten können sich in einem kostenlosen Webinar am 6. April 2017 über die Neuerungen informieren.

DATEV: So wirtschaftlich wie nie – die Prüfersoftware von DATEV

Die DATEV-Prüferlösung unterstützt Sie mit allem, was Sie für Ihre Prüferpraxis benötigen. Konkret heißt das: Unterstützung bei der Praxisorganisation, Prüfungsdurchführung mit Arbeitspapieren und integrierten digitalen Datenanalysen, IT-Prüfung sowie Berichtsschreibung.

GISA: Prominente Referenten beim GISA-Praxisforum 2017

Für unser PraxisForum Digitale Prozesse: GoBD und Prüfungen konnten wir u.a. folgende Referenten gewinnen: Matthias Tottmann (Landesbeamter der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen - Aufgabenschwerpunkte: Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften der Abgabenordnung, Datenzugriffsrecht, fachliche Begleitung der Software IDEA) sowie Prof. Dr. Wilfried Bernhardt (ehemaliger Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa sowie CIO des Freistaats Sachsen, seit 2015 Unternehmensberater, stv. Vorsitzender Nationales E-Government-Kompetenzzentrum e.V., daneben seit 2016 Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Internetrecht, insbesondere E-Government und E-Justice), der zum Themenbereich Digitalisierung und Cloud referieren wird.

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