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Newsletter Ausgabe 1-2016 vom
1. Februar 2017

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: 15 Jahre GDPdU: Datenanalyse-Arsenal des Fiskus immer ausgefeilter

 

Erinnern wir uns fünfzehn Jahre zurück: Die GDPdU traten gerade in Kraft. Die Finanzverwaltung hatte sich für die Datenanalysesoftware Idea entschieden. Mit dieser sollten die Außenprüfer nun rausgehen und die elektronisch aufbewahrten steuerlich relevanten Daten der Unternehmen prüfen. Idea ist ein mächtiges Werkzeug, doch man muss es beherrschen, um damit brauchbare Ergebnisse zu erzielen. Das taten die 13.000 Außenprüfer damals nicht, also wurden sie zu Idea-Schulungen geschickt. Kenner der Software taxieren die Halbwertszeit der Idea-Kenntnisse auf ein halbes Jahr. Das bedeutet, wer ein halbes Jahr nicht mit dem Programm gearbeitet hat, hat die Hälfte seines erlernten Wissens darüber wieder vergessen. Das hat sich bei den Außenprüfern dann auch so gezeigt. Nachschulungen wurden nötig. Und es wurde begonnen, für Standardprüffälle Idea-Makros zu entwickeln, die der Prüfer mit wenigen Mausklicks ausführen kann ohne sich selbst mühsam in vielen Einzelschritten durchhangeln zu müssen. Das Tor zum Einsatz mathematisch-statistischer Methoden in der Außenprüfung war weit aufgestoßen.

Während die meisten Prüfer sich damit begnügen, diese Methoden einfach mittels ihrer Prüfsoftware anzuwenden, haben einige den Ehrgeiz, die Palette mathematisch-statistischer Methoden in der Prüfung zu erweitern und zu immer treffsichereren Ergebnissen zu kommen. So hat Andreas Wähnert beispielsweise die „Summarische Risikoprüfung (SRP)“ entwickelt, ein systematisches, vorlagengestütztes (weitgehend automatisiertes), interaktives Prüfungsnetz zur Risikoabschätzung und strategischen Ausrichtung, zur einzelfallbezogenen Prüffeldselektion sowie zur Aufdeckung von Manipulationen.

Und nun erfahren wir im Newsletter der Bundesfinanzakademie, dass die Finanzverwaltung zukünftig auch „Monetary Unit Sampling (MUS)“ einsetzten wird, ein in der Wirtschaftsprüfung verbreitetes Verfahren, mit dem große Datenmengen bei kleiner Fehlererwartung effizient risikobewertet werden können. Wer sich mit diesem Ansatz genauer auseinandersetzten möchte, werfe einfach einen Blick in das Buch, das wir dazu gefunden haben.

Wir sehen: Die Digitalisierung der Steuerprüfung schreitet immer weiter voran. Als sie vor fünfzehn Jahren begann, gab es den Begriff der digitalen Transformation noch längst nicht. Mögen die Mühlen der Verwaltung auch langsam mahlen, so ist der Fiskus heute beim Einsatz von Datenanalysesoftware methodisch und praktisch besser aufgestellt als viele Unternehmen und deren steuerliche Berater. Das sollte diesen zu denken geben

Ihr Gerhard Schmidt

Aus dem BMF: Monetary Unit Sampling (MUS) – mathematisch-statistische Stichproben in der Betriebsprüfung

Große digitale Datenmengen in großen Unternehmen können mit den bisherigen Methoden der Betriebsprüfung nur unzureichend auf ihre Ordnungsmäßigkeit überprüft werden. Zukünftig setzt die Finanzverwaltung hier auf Monetary Unit Sampling (MUS), ein in der Wirtschaftsprüfung verbreitetes Verfahren, mit dem große Datenmengen bei kleiner Fehlererwartung effizient risikobewertet werden können. So im Newsletter IV/2016 der Bundesfinanzakademie nachzulesen. Mit MUS wurde zu den ebenfalls auf mathematisch-statistischen Methoden beruhenden „Indirekten Prüfungsmethoden" und der „Summarischen Risikoprüfung (SRP)"ein weiteres wirksames und zeitgemäßes Tool in den Werkzeugkasten der Prüfer aufgenommen.

Literatur: Monetary Unit Sampling (Bernd Giezek)

Die Anforderungen an die Jahresabschlussprüfung und den damit beauftragten Abschlussprüfer sind in den letzten Jahren, nicht zuletzt aufgrund des immer größer werdenden Prüfungsumfanges, ständig gestiegen. Selbst bei optimaler Gestaltung des Ablaufes kann der Wirtschaftsprüfer eine Vollprüfung in der Regel nicht vornehmen. Restriktionen hinsichtlich der Kosten und der Zeit machen eine Auswahlprüfung erforderlich. Das Monetary Unit Sampling hat sich mittlerweile zum Standardverfahren für die Prüfungspraxis entwickelt. Bernd Giezek stellt anschaulich die statistischen Grundlagen des Verfahrens vor und zeigt aktuelle Weiterentwicklungen auf.

Aus den OFDs/LfSts: Merkblätter der OFD Niedersachsen zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung aktualisiert

Fast alle Unternehmen, die Bargeld einnehmen, nutzen Registrierkassen oder PC-Kassensysteme. Der Einsatz der Technik hat eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Vorteilen, ist allerdings auch mit Pflichten verbunden. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen will mit zwei gerade aktualisierten Merkblättern (eines für Unternehmen, eines für Steuerberater) einen Überblick geben, um häufige Fehlerquellen in der Kassenbuchführung von vornherein zu vermeiden.

Rechtliches: Fiskus bittet ab 2017 zur Kasse (Stefan Groß, Max Oliver Sturm)

Steuerberater Stefan Groß und Max Oliver Sturm stelle die Neuregelung im Detail vor und zeigen auf, welche Änderungen sich nicht nur für bargeldintensive Branchen ergeben werden, welches Instrumentarium der Finanzverwaltung künftig zur Verfügung steht und welche Übergangsfristen gelten.

Rechtsprechung: Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Grundsatzurteil vom 20. Oktober 2016 entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung.

Literatur: Die Steuerfahndung (Michael Streck, Rainer Spatscheck, Peter Talaska)

Die Steuerfahndungsstellen rüsten personell und technisch auf; Betriebsprüfungen kippen zunehmend in Ermittlungsverfahren um; aus dem Ausland ist eine nahezu grenzenlose Informationsbeschaffung möglich: Immer öfter stehen die Fahnder vor der Tür – mit deutlich härter gewordenen Folgen für den Betroffenen. Um die Rechte Ihres Mandanten optimal zu wahren, müssen Sie gut vorbereitet sein. Aus diesem Buch erfahren Sie genau, was zu tun ist.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 08.02.-09.02. Düsseldorf: Praktikerseminar zu SAP-Berechtigungen (Audicon)
* 24.02. Webinar: Cloud-Integriertes Reporting mit FinancialSolutions (Audicon)
* 20.03.-24.03. Hannover: CeBIT (Deutsche Messe)
* 17.05.-18.05. Düsseldorf: Elektronischer Rechnungstag (Kongress Media)
* 31.05.-01.06. Berlin: PraxisForum Digitale Prozesse: GoBD und Prüfungen (Gisa)

Audicon: SmartExporter 2016 R1: jetzt auch DART-Segmente extrahieren

Das neue Release 2016 der Software-Lösung SmartExporter ermöglicht mit der Funktionalität directDART die Extraktion von Daten aus SAP®-Systemen im vom Betriebsprüfer angeforderten Umfang und Format auf Knopfdruck – ohne vorher DART-Extrakte zu erstellen. Des Weiteren bietet die neue Version die Möglichkeit, mehrere Quick-Filter für eine Kategorie zu definieren, wenn Sie beispielsweise Daten aus mehreren nicht aufeinanderfolgenden Buchungskreisen oder Geschäftsjahren auslesen möchten.

DATEV: Effiziente Berichtsschreibung

Wussten Sie, dass DATEV Bilanzbericht comfort Sie effizient bei der Anfertigung von Erstellungsberichten und ab DATEV Abschlussprüfung auch bei Prüfungsberichten nach BilRUG unterstützt?

GISA: Aktuelle rechtliche Neuerungen auf dem GISA-Praxisforum 2017

Mit jedem Jahresanfang tritt auch immer eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Selbstverständlich hat GISA diese Änderungen auf dem diesjährigen Praxisforum "Digitale Prozesse: GoBD und Prüfungen" am 31. Mai und 1. Juni 2017 in Berlin im Blick und bietet nicht nur Informationen zu den Inhalten, sondern liefert gleich den Praxisbezug.

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