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Newsletter Ausgabe 11-2016 vom
2. Dezember 2016

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Ehrbarer Kaufmann und Compliance

 

Seit Jahrhunderten kennen wir den ehrbaren Kaufmann. Für ihn ist es selbstverständlich, Gesetze, Richtlinien und Kodizes einzuhalten, also compliant zu sein. Denn nichts anderes steckt im Geschäftsleben ja hinter dem Begriff Compliance. Ein im Prinzip entbehrlicher Begriff also, da ohne neue Bedeutung für die Wirtschaft? Nicht ganz, denn Compliance hat immer mit IT zu tun. Und IT kannte der Kaufmann von früher nicht. Bei Compliance geht es in den meisten Fällen um Anforderungen an die IT, die einzuhalten sind. Oder nur durch IT-Einsatz ist es möglich sicherzustellen, dass Anforderungen eingehalten werden.

Deutlich wird das in diesem Newsletter bei einem Blick in die vorgestellte Compliance-Studie von Ebner Stolz und bei dem von Stefan Groß verwendeten Begriff Tax Engineer. IT-Sicherheit und Datenschutz stehen danach im Mittelstand bei Compliance ganz oben. Und der Steuerberater als Gewährsmann der steuerlichen Compliance seiner Mandanten kommt heute nicht umhin, sich mit IT auseinanderzusetzen.

Wenn nun ein Unternehmen seinen Pflichten nicht nachkommt? Dann haftet das Management. Respekt vor Managerhaftung bei Compliance-Verstößen, das kennt der ehrbare Kaufmann nicht. Er wird geleitet von ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein für das eigene Unternehmen und für die Gesellschaft Umwelt und lebt in einem Wertekosmos, in dem gibt es eigentlich keine Compliance-Verstöße geben kann. Bemühen wir uns doch einfach um mehr Ehrbarkeit im Wirtschaftsleben, dann stellen sich viele Compliance-Fragen erst gar nicht.

Ihr Gerhard Schmidt

Aus der Finanzverwaltung: Merkblatt der OFD Karlsruhe „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung“

Mit dem nächsten Jahreswechsel enden bei den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für elektronischen Kassen alle Übergangsfristen. Wer eine veraltete, nicht aufrüstbare Kasse hat, muss sich eine neue anschaffen. Die OFD Karlsruhe hat aktuell in einem Merkblatt „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung" noch einmal alle wesentlichen Vorschriften zusammengestellt, mit dem Ziel, häufige Fehlerquellen in der Kassenbuchführung zu erkennen und zu vermeiden.

Rechtsprechung: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen wegen schwerwiegender Mängel der Kassenbuchführung in einem Schnellrestaurant

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Bremen zu elektronischen Registrierkassen ist das Finanzamt bei nichtordnungsgemäßer Kassenführung zur Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen auf Basis des Gesamtstornos von Betriebseinnahmen berechtigt.

Rechtsprechung:  Aufzeichnungspflicht von Barumsätzen bei Einnahmenüberschussrechnung

Auch bei der Einnahmenüberschussrechnung müssen Geschäftsvorfälle fortlaufend, vollständig und richtig verzeichnet werden. Im bargeldintensiven Bereich ist dafür regelmäßig die Führung von Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenbuch oder einem Kassenbericht notwendig. Eine veränderbare Excel-Tabelle genügt diesen Anforderungen regelmäßig nicht. So entschied das Finanzgericht Hamburg.

Rechtsprechung: Anspruch des Steuerpflichtigen auf Überlassung von Kalkulationen des Betriebsprüfers in elektronischer Form

Ein Unternehmer hat zwar einen Anspruch auf Offenlegung der Ergebnisse und Kalkulationen des Betriebsprüfers sowie der zugrunde liegenden Ermittlungen und der Prüfer muss die Daten angeben, die er für einen Zeitreihenvergleich verwendet hat. Doch es genügt, dass der Prüfer dem Unternehmer dies im Betriebsprüfungsbericht schriftlich mitteilt. Eine Verpflichtung zur Überlassung der Prüferdaten in elektronischer Form besteht nich. So urteilte der Bundesfinanzhof.

Rechtsprechung: Ablaufhemmung nach Antrag auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung

Der BFH urteilete: 1. Die Ablaufhemmung, die durch die Stellung eines (befristeten) Antrags des Steuerpflichtigen auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung eintritt, endet, wenn der Prüfer auch zwei Jahre nach dem Verschiebungsantrag nicht mit tatsächlichen Prüfungshandlungen begonnen hat. 2. Stellt der Steuerpflichtige während der Zwei-Jahres-Frist einen weiteren Verschiebungsantrag, beginnt die Zwei-Jahres-Frist erneut. 3. Ein Antrag auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung, der die Ablaufhemmung auslöst, kann erst angenommen werden, wenn die Finanzbehörde den Prüfungsbeginn in einer Weise festgelegt hat, die die Mindestanforderungen an die Annahme eines Verwaltungsakts erfüllt.

Steuerberater: Vom Steuerberater zum Tax Engineer (Stefan Groß)

Die digitale Transformation wird alles verändern, auch das Berufsbild des Steuerberaters. Gerade die Verbindung zwischen Steuern und Informationstechnologie eröffnet eine Reihe neuer Beratungsfelder, die es dem Tax Engineer ermöglichen, hochqualifizierte Beratungsprodukte zu etablieren. Zugleich transformiert sich damit das Berufsbild des Steuerberaters in die digitale Welt, was nicht zuletzt die Attraktivität für Berufseinsteiger deutlich erhöhen dürfte. Der Tax Engineer arbeitet an der Schnittstelle zwischen Steuern und Informationstechnologie, versteht die digitalen Geschäftsmodelle, spricht die Sprache der IT, transformiert bestehende steuerliche Regelungen in die digitale Welt und wirkt mit an der Fortentwicklung des Steuerrechts.

Management: Studie: Compliance - Handlungsoptionen im Mittelstand

Wie weit haben sich Unternehmen aus dem kleinen und dem gehobenen Mittelstand inzwischen des Themas Compliance angenommen und Compliance-Strukturen aufgebaut? Dieser Frage ging eine Studie nach, die die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ebner Stolz gemeinsam mit dem F.A.Z.-Institut durchgeführt hat. Den größten Handlungsbedarf für Compliance sehen die befragten Unternehmen im Datenschutz (98 Prozent), in der IT-Sicherheit (92 Prozent) sowie im Arbeits- und Steuerrecht (86 bzw. 82 Prozent). Es folgen mit einer etwas geringeren Häufigkeit die Bereiche Umweltrecht, Korruption und Kartellrecht.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* Datev Abschlussprüfung comfort - Arbeitspapierbearbeitung für Neuanwender (Datev): 05.12. Stuttgart
* Blockschulung IDEA/AIS TaxAudit Professional (Audicon): 06.12.-09.12. Berlin, 13.12.-16.12. Düsseldorf
* Praktikerseminar zu SAP-Berechtigungen (Audicon): 07.12.-08.12. Köln* Aufbauwissen in der digitalen Datenprüfung bei Beratung und Prüfung (Datev): 08.12. Frankfurt
* Einstieg in die Analyse von Bar- bzw. Registrierkassendaten (Datev): Frankfurt, 13.12. Dresden
* Datev-Fachtage Wirtschaftsprüfung (Datev): 12.01.-13.01. München

GISA: GoBD-Berücksichtigung bei der Jahresabschluss-Erstellung

Wenn der Jahresabschluss naht, zieht fast allen Büros noch einmal hektische Geschäftigkeit ein. Woran jetzt nicht jeder denkt: Auch beim Jahresabschluss sind die GoBD-Grundsätze zu berücksichtigen. Wie man bei den dabei relevanten Themen um das Zahlenwerk in puncto Effektivität und Effizienz angemessen vorgeht – dabei kann das GISA-Competence Center ECM und IT-Compliance beratend zur Seite stehen.

DATEV: Bindung im Kanzleidesign – eine Chance Mitarbeiter von Routinetätigkeiten zu entlasten

Mittels der neuen Dienstleistung „Bindung im Kanzleidesign“ kann ein beliebiges Dokument aus jedem druckfähigen Programm - nicht nur von DATEV – an das DATEV-Druckzentrum geschickt, professionell mit modernster Druck- Falz- und Bindetechnik gedruckt (Schwarz-Weiß + Farbe; A4 + A3 gefalzt) und im Anschluss in einer kanzleiindividuellen Mappe gebunden werden.

Audicon: Webinar-Tipp: Reporting quick & easy

Bei der Erstellung des Monats-, Quartals- oder Jahresreportings kommen Unternehmensmitarbeiter im Rechnungswesen oftmals ins Schwitzen. Wie Unternehmen den Herausforderungen begegnen und ihr Reporting schnell und einfach automatisieren können, darüber informierte die Audicon GmbH in einem kostenlosen Webinar.

Audicon: Audicon GmbH optimiert kommunale Prüfungssoftware

Gemeinsam mit Schüllermann & Partner sowie Concunia, zwei auf die kommunale Prüfung spezialisierten Partnern, steht Audicon seit Oktober 2016 kommunalen Rechnungsprüfern mit einer verbesserten Software-Lösung, einem neuem Serviceangebot und intensiver Beratung zur Seite.

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