Newsletter Ausgabe 1-2016 vom
27. Januar 2016
Inhalt:
MAGAZIN
MESSE
Editorial: Digitalisierung und Recht
Wenn wir lesen, dass das Finanzgericht Münster entschieden hat, dass ein eingescanntes Dokument keine Beweiskraft hat, schütteln wir erst einmal verwundert den Kopf. Mit dem Thema ersetzendes Scannen sind wir doch eigentlich durch. Sind wir auch. Auf den zweiten Blick zeigt sich aber, dass das Finanzgericht nicht über nach Steuerrecht aufzubewahrende Unterlagen entschieden hat, sondern über einen die Familienkasse betreffenden Fall. Da hat die Behörde nach dem Scannen die Originalunterlagen vernichtet und hat nun das Nachsehen. Was also in einem Rechtsbereich inzwischen selbstverständlich ist, ist in einem anderen problematisch. Auch beim ersetzenden Scannens von Rechnungen haben wir nur im Hinblick auf das Steuerrecht klare Verhältnisse. Doch eine Rechnung hat ja noch weitere rechtliche Dimensionen, etwa handels-, zoll-, zivil- oder strafrechtliche. Hier haben wir für das ersetzende Scannen keine für die Praxis so erfreulich klare Orientierung wie aus dem Steuerrecht.
„Braucht unser Recht einen ‚Digitalen Neustart‘?“ fragt sich angesichts dieser diffusen Situation die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister seit dem letzten Jahr. Und der federführende Justizminister aus Nordrhein-Westfalen gibt diese Frage in einer Online-Umfrage erst einmal an uns weiter. Sagen wir ihm doch einmal unsere qualifizierte Meinung! Ob es etwas nützt?
Ihr Gerhard Schmidt
Experten erläutern die GoBD: Was bedeutet „Unveränderbarkeit“?
Die Umsetzung der in den GoBD beschriebenen Anforderungen an die Unveränderbarkeit ist stets in Abhängigkeit von den individuellen Rahmenbedingungen sowie der Umsetzung im Unternehmen zu beurteilen. Dabei gilt zunächst, dass es nicht die EINE Lösung zur Sicherstellung der Unveränderbarkeit gibt. Über einen reinen Hard- und Softwareschutz hinaus bedarf es insbesondere entsprechender organisatorischer Regelungen zur Sicherstellung der Prozess-Sicherheit, welche letztlich in Arbeitsanweisungen und einer Verfahrensdokumentation niedergelegt sind.
Checklisten: E-Mails und GoBD: 10 Merksätze für die Unternehmenspraxis
Unternehmen müssen zahlreiche rechtliche Vorgaben bei der Buchführung beachten. Eine zentrale Frage ist in diesem Zusammenhang, wie die Unternehmen mit steuerrelevanten E-Mails umgehen sollen. Der Digitalverband Bitkom und der Verband elektronische Rechnung (VeR) haben die wichtigsten Anforderungen an die elektronische Post in ihrem gemeinsam ausgearbeiteten Leitfaden „E-Mails und GoBD – 10 Merksätze für die Unternehmenspraxis“ zusammengestellt.
Fragen und Probleme: Schätzungen in der Betriebsprüfung – Was bleibt vom Zeitreihenvergleich?
Steuerberater, Finanzrichter und Finanzbeamte diskutierten am 18.01.2016 in Münster im Rahmen der Veranstaltungsreihe BRENNPUNKT.STEUERPRAXIS intensiv über „Schätzungen in der Betriebsprüfung – Was bleibt vom Zeitreihenvergleich?“. Anlass für die Veranstaltung war die derzeit viel diskutierte Entscheidung des X. Senats des Bundesfinanzhofs vom 25.03.2015 (Az. X R 20/13), die deutliche Grenzen für mathematisch-statistische Schätzungsmethoden gesetzt und die Finanzverwaltung zur Transparenz durch Offenlegung und Erläuterung ihrer Schätzungsergebnisse verpflichtet hat.
Rechtsprechung: Reichweite einer Schätzung nach der sog. 30/70-Methode
Mit Urteil vom 4. Dezember 2015 hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass aus dem Ergebnis einer Getränkekalkulation bei einem Restaurant nach der sog. 30/70-Methode nicht ohne Weiteres auch auf den Außerhausverkauf von Speisen geschlossen werden kann.
Rechtsprechung: Eingescanntes Dokument hat keine Beweiskraft
Kann nicht mehr festgestellt werden, ob eine Unterschrift unter einer Zahlungsanweisung tatsächlich vom Kindergeldberechtigten stammt, weil die Familienkasse die Originalunterlagen nach Einscannen zwecks Erstellung einer elektronischen Kindergeldakte vernichtet hat, kann sie sich nicht mehr auf das Dokument berufen. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem Beschluss vom 24. November 2015 entschieden.
Rechtliches: Braucht unser Recht einen "Digitalen Neustart"?
Braucht unser Recht ein Update? Ist der bisherige Rechtsrahmen der zunehmenden Digitalisierung gewachsen? Antworten auf diese Fragen soll ein Online-Voting des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen geben, das dieFederführung einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe zum Digitalen Neustart übernommen hat. Im Jahr 2016 sollen erste Ergebnisse vorliegen. Schon wenige Mausklicke helfen der Justiz, ein Meinungsbild zu wichtigen Fragen des digitalen Wandels zu gewinnen: Brauchen wir einen besseren Schutz des Persönlichkeitsrechts im Internet? Hatten Sie schon einmal rechtliche Probleme im Rahmen von Verträgen über digitale Inhalte? Zu diesen und anderen Fragen kann mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt werden.
Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate
* CeBIT (Deutsche Messe): 14.03.-18.03. Hannover
DATEV: Digitalisierung im Prüfungsprozess
Auch im Prüfungsprozess sind neue Prüfmethoden und die Anwendung elektronischer Arbeitsprozesse kurz- und mittelfristig nicht mehr wegzudenken. Wer sich frühzeitig auf digitale Arbeitsprozesse und –methoden in seiner Kanzlei einlässt, profitiert unter anderem von mehr Wirtschaftlichkeit, hoher Sicherheit und einem schnellen Überblick über alle Prozessschritte bei der Abschlussprüfung.
Audicon: Neue Screencasts: Datenextraktion in einer Betriebsprüfung
Betriebsprüfungen werden zunehmend digitalisiert, Unternehmen sind verpflichtet, dem Betriebsprüfer die Daten in dem von ihm geforderten Format vorzulegen. Mithilfe der Audicon Software-Lösung SmartExporter lässt sich die Datenextraktion aus SAP®-Systemen einfach durchführen.