Newsletter Ausgabe 11-2014 vom
30. November 2014
Inhalt:
MAGAZIN
MESSE
Editorial: Das Warten auf die GoBD ist zu Ende
Nun sind sie nach über zweieinhalb Jahren Formulierens, Erörterns, Diskutierens und Feilens endlich veröffentlicht, die GoBD. Wieder ein Text für Jahrzehnte, wie die Vorgänger GoBS und GDPdU? Wohl kaum. Der Finanzverwaltung scheint klar zu sein, dass sie angesichts der rapiden Veränderungen in der elektronischen Welt mit der Aktualität ihres Schreibens nicht allzu lange hinterherhinken darf. Und so ist, zumindest sehen das Teile der Wirtschaft so, mit der Veröffentlichung der GoBD gleich die erste Runde ihrer Weiterentwicklung eingeläutet.
Ob die GoBD tatsächlich keine neuen Anforderungen enthalten , sondern lediglich eine Präzisierung der Anforderungen an die Buchführung und die Aufzeichnungen sind, so wie es die Finanzverwaltung sieht, oder ob durch die GoBD nicht doch neue Herausforderungen auf die Wirtschaft zukommen, damit werden wir uns in nächster Zeit noch genauer beschäftigen.
Womit ich mich persönlich nicht genauer beschäftigen werde ist, die Langform für das Akronym GoBD auswendig zu lernen. Bei den GDPdU ging mir diese nach einiger Zeit dann doch ganz flüssig von den Lippen. Bei den GoBD muss ich kapitulieren.
Ihr Gerhard Schmidt
Aus dem BMF: Neufassung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" veröffentlicht
Am 11.07.2019 hat das BMF eine Neufassung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD )" veröffentlicht. Das um fünf auf nun 42 Seiten gewachsene BMF-Schreiben löst die erste Fassung vom 14.11.2014 ab. Es ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen.
Aus dem BMF: GoBD: Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung
Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" sehen vor, dass im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung - neben den aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten - auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form durch das geprüfte Unternehmen bereit gestellt werden. Die angeforderten Strukturinformationen sind jedoch vor allem kleineren und mittleren Unternehmen häufig nicht bekannt. Da gerade die Datenträgerüberlassung dem geprüften Unternehmen erhebliche Probleme bereiten kann, werden Informationen zur Datenträgerüberlassung als Hilfe bereitgestellt.
Aus dem BMF: Gemeinsames Konzept von Bund und Ländern zur "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens"
Das gemeinsame Konzept von Bund und Ländern zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verfolgt ehrgeizige Ziele: 1.Kommunikationsprozesse und Arbeitsabläufe strukturell neu gestalten. 2. Mit verstärktem IT-Einsatz das steuerliche Massenverfahren optimieren. 3. Die Aufgaben der Steuerverwaltung nachhaltig, effektiv und wirtschaftlich erfüllen. Die erforderliche Neuausrichtung der Arbeitsabläufe und Prozesse bedarf in vielen Punkten eines Umdenkens und Betretens neuer Wege. Der vorgelegte Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens bietet die Grundlage für eine breite Diskussion mit allen Betroffenen.
Aus der Finanzverwaltung: Baden-Württemberg verbessert Betriebsprüfung für mittelständische und große Betriebe
Der baden-württembergische Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid will die Prüfung mittelständischer und großer Betriebe durch die Finanzverwaltung optimieren. Mit dem neuen Projekt „Zeitnahe Betriebsprüfung“ soll die Prüfungspraxis für Wirtschaft und Verwaltung effizienter gestaltet werden.
Geschenkidee: Von Steuereyntreibern und anderen Blutsaugern (Ralf Sikorski und Vanessa Sikorski)
Bartsteuer, Jungfernsteuer, Spatzensteuer – klingen diese historisch belegten Steuerarten nicht so, als wären sie den Märchen eines Hans Christian Andersen oder den Sammlungen der Gebrüder Grimm entsprungen? Nun, was diese versäumt haben, holen Vanessa und Ralf Sikorski jetzt nach! Sie betten die skurrilsten Steuern und Abgaben vergangener Jahrhunderte in märchenhafte Geschichten, wobei sie ebenso viel Phantasie zeigen, wie die Herrschenden beim Schröpfen ihrer Untertanen. Und weil er um den Wissensdrang seiner Leser weiß, erzählt Ralf Sikorski auch die „wahren Geschichten“ zu den in diesem Buch versammelten Steuern.
Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate
* Digitale Datenanalyse – Fach- und Praxiswissen kompakt (Datev): 02.-04.12 Sindelfingen
* Businessfrühstück zur elektronischen Abrechnung (Bitkom): 19.12. München
* CeBIT (Deutsche Messe): 16.-20.03.2015 Hannover
Audicon: Whitepaper zur E-Bilanz: kostenloser Download
Alles zum aktuellen Stand der E-Bilanz: Welche Auswirkungen hat die elektronische Bilanz auf das Buchungsverhalten von Unternehmen? Welche Strategien zur Umsetzung gibt es - und wo liegen die Vor- und Nachteile von Maximal-, Minimal- und Neutralstrategie? Diese und weitere Fragen beantwortet das Whitepaper "Volle Fahrt für die E-Bilanz", das auf der Website der Audicon GmbH zum kostenlosen Download bereitsteht.
DATEV: DATEV-Lösung unterstützt skalierte Abschlussprüfung nach IDW-Prüfungsstandards
In den letzten Jahren hat sich bei den Rahmenbedingungen und in der Praxis der Wirtschaftsprüfung viel geändert. Im Zentrum steht dabei die Weiterentwicklung des Prüfungsverfahrens hin zu mehr Effizienz, Effektivität und Wirtschaftlichkeit. Vor diesem Hintergrund hatten im November 2011 das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) und die DATEV eine Kooperation unter dem Titel "think small first" geschlossen. Ziel der Zusammenarbeit ist die Entwicklung einer effizienten Softwarelösung, die eine skalierte, risikoorientierte Prüfung unterstützt. Nun hat das IDW offiziell erklärt, dass "...das mit dem "Zentraldokument" und mit den inhaltlich und prozessual überarbeiteten IKS-Arbeitspapieren umgesetzte Prüfungsverfahren der DATEV (...) bei sachgerechter Anwendung eine nach den Verhältnissen des Einzelfalls ausgestaltete, d.h. skalierte Durchführung der Abschlussprüfung entsprechend der IDW-Prüfungsstandards..." unterstützt (siehe kompletten Wortlaut der IDW-Stellungnahme am Ende der Meldung).