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Newsletter Ausgabe 2-2013 vom
25. Februar 2013

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Big Data und elektronische Steuerprüfung?

 

Ich sehe die fetten Lettern auf mindestens jedem zehnten Messestand der in wenigen Tagen beginnenden CeBIT 2013 schon vor mir: Big Data. Nachdem beim Stichwort Cloud inzwischen nur noch alle lässig mit der Schulter zucken, bedarf es in der IT eines neuen Hype-Themas. Und so verspricht nun wohl jede Software, in der bisher lediglich in einer Datenbank ein paar Daten hin- und hergeschoben wurden, auch locker Big Data zu bewältigen.

Müssen wir uns nun auch im Kontext der elektronischen Steuerprüfung mit dem Thema beschäftigen? Der Datenhunger des Fiskus wird schließlich immer größer. Immer mehr Daten sind elektronisch abzuliefern (E-Bilanz) oder auf Anforderung bereitzustellen (GDPdU). Vielleicht kommen da schon einmal einige Terabytes zusammen, doch erst mit einigen Nullen mehr am Ende bei Petabytes oder Exabytes kommen wir in die Größenordnung von Big Data. Dann sind wir auch nicht mehr bei betriebswirtschaftlichen Anwendungen sondern in Gebieten wie der Klimaforschung oder der Kernphysik. Seit dem Start der elektronischen Steuerprüfung vor über einem Jahrzehnt haben sich die Anforderungen an die Analyse steuerlich relevanter Daten praktisch nicht geändert. Uns so brauchen wir im Schriftzug "Big Data" nicht mehr sehen als ein neues Gestaltungselement der Messebauer.

Ihr Gerhard Schmidt

Aus dem BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Das umfangreiche BMF-Schreiben vom 31.01.2103 beschäftigt sich unter anderem auch mit § 146: Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen und § 147: Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen. Insbesondere geht es um die neuere BFH-Rechtsprechung zum Verzögerungsgeld, die Bezeichnung von Medien zur Datenspeicherung und die Pflicht, vorzulegende Daten so zu organisieren, dass bei einer zulässigen Einsichtnahme in die steuerlich relevanten Datenbestände keine gesetzlich geschützten Bereiche tangiert werden können.

Rechtsprechung: Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen bei rechtswidrigem Auskunftsersuchen der Steuerfahndung

Der Steuerpflichtige hat ein Rehabilitationsinteresse, wenn die Steuerfahndung im steuerlichen Ermittlungsverfahren den Eindruck erweckt, dass trotz der Einstellung des Strafermittlungsverfahrens weiter wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt werde, hierdurch das Ansehen des Steuerpflichtigen erheblich gefährdet wird und mit einem Auskunftsersuchen durch die Veranlagungsstelle ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 4. Dezember 2012 entschieden.

Aus der Finanzverwaltung: Steuerfahndung im Norden deckt 2012 Steuerschaden von 149 Millionen Euro auf

Schleswig-Holstein hat den Kampf gegen die organisierte Steuerhinterziehung weiter verschärft. Die Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndungsstellen in Schleswig-Holstein hatten im Jahr 2012 insgesamt 3.256 Eingänge abzuarbeiten und führten 261 Durchsuchungen mit meist mehreren Durchsuchungsorten durch.

Literatur: Implementierung eines steuerlichen Risiko­management­systems (Nora Mundschenk)

Das Management steuerlicher Risiken gewinnt in Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Gesetzliche Vorschriften sind der Auslöser, aber die genutzten Systeme dienen vor allem zur Optimierung der Steuerposition. Der OECD Standard „COSO ERM“ eignet sich zur Ableitung eines Konzepts für interne Kontrollen und das Management von Steuerrisiken. Die Befragung von Steuerexperten in ausgewählten Unternehmen ermöglicht die Untersuchung von Prozessen sowie Instrumenten in der Praxis, um daraus Anforderungen für ein effizientes und effektives Steuer­risiko­management zu formulieren.

Diskussion: Aktuelles aus der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung"

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* Blockschulung IDEA/AIS TaxAudit Professional  (Audicon):  12.-15.03. Berlin, 16.-19.04. Frankfurt, 14.-17.05. Düsseldorf, 25.-28.06. München, 09.-12.07. Stuttgart, 20.-23.08. Hamburg, 10.-13.09. Köln, 08.-11.10. München, 26.-29.11. Stuttgart, 10.-13.12. Düsseldorf
* Praktikerseminar zur digitalen Betriebsprüfung (Audicon): 05.03. München, 16.09. Stuttgart, 28.11. Düsseldorf)
* CeBIT 2013  (Deutsche Messe):  05.-09.03. Hannover

Audicon: Audicon GmbH setzt beliebte E-Bilanz-Breakfasts fort

Seit Anfang des Jahres ist die E-Bilanz für rund 1,35 Mio. Unternehmen in Deutschland Pflicht. Eine zügige Umstellung auf die elektronische Bilanz ist damit unumgänglich. Die betroffenen Unternehmen und deren Berater stellt dies vor zahlreiche Herausforderungen - und nicht zuletzt auch vor einen enormen Zeitdruck. Einen optimalen Einstieg in das Thema E-Bilanz sowie die technischen und inhaltlichen Anforderungen bietet die Breakfast-Reihe der Audicon GmbH, die im April dieses Jahres in sechs deutschen Städten stattfindet.

DATEV: Prüfungsunterstützung bei der digitalen Datenanalyse

Sie möchten bei Ihrem Prüfungsauftrag Einzeldatensätze digital auswerten? Dafür benötigen Sie kein spezielles Wissen - nutzen Sie einfach das DATEV-Angebot der Prüfungsunterstützung vor Ort. Von der Planung über die Datenbeschaffung bis hin zur Auswertung des Datenmaterials stehen Ihnen die Spezialisten von DATEV zur Verfügung.

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