Newsletter Ausgabe 5-2011 vom
17. Mai 2011
Inhalt:
MAGAZIN
MESSE
Editorial: Verfahrensdokumentation paradox
Die Verfahrensdokumentation ist das vielleicht interessanteste Phänomen im Kontext der elektronischen Steuerprüfung. Seit Veröffentlichung der GoBS 1995 müsste sie in jedem Unternehmen vorhanden sein. Ist sie aber nicht. Dann kamen 2001 die GDPdU. Da hieß es aus Expertenmund - von der Finanzverwaltung über die IT- bis zu den Steuerberatern - unisono: "Die Verfahrensdokumentation wird künftig große Bedeutung bekommen und von jedem Unternehmen gefordert werden." In der Praxis zeigte sich das kaum. Niemand hat ernsthaft danach gefragt. Nun sollen in Kürze die Anforderungen an den elektronischen Rechnungsaustausch reduziert werden. Auf die Rechnungssignatur kann verzichtet werden, wenn geeignete innerbetriebliche Kontrollverfahren existieren. Und wieder hören wir die Experten: "Die Verfahrensdokumentation ... ." Wird sich nun Entscheidendes ändern?
Richtig ist auf jeden Fall, dass elektronische Verfahren in Ablösung papierbasierter Verfahren immer stärker in den Fokus der Unternehmen und der Finanzverwaltung rücken. Doch auch deren Dokumentation?
Klare, sichere, vorschriftsmäßige Verfahren sind als solche in der Praxis schnell erkennbar (auch für den Außenprüfer). Was offensichtlich ist, muss nicht in einer Dokumentation noch einmal nachgelesen werden. Ein Bedürfnis zum Nachschlagen gibt es dagegen dann, wenn die Verfahren im Unternehmen diffus erscheinen. Doch dann hilft auch keine Verfahrensdokumentation. Ein Unternehmen, das nicht in der Lage ist, saubere Verfahren aufzusetzen, wird kaum eine Verfahrensdokumentation pflegen, in der die unklaren Verfahren eindeutig beschrieben sind. Wer dagegen saubere Verfahren hat, hat dazu immer auch irgendwelche Dokumente wie grafische Darstellungen von Geschäftsprozessen, Arbeitsanweisungen etc., auch wenn er noch nie auf die Idee gekommen ist, diese Dokumente explizit als Verfahrensdokumentation zu bezeichnen.
Damit haben wir unter steuerrechtlicher Perspektive eine paradoxe Situation: Wer eine Verfahrensdokumentation hat, hat dafür keinen Interessenten, wer einen Interessenten dafür hat, hat keine Verfahrensdokumentation.
Neben den externen Compliance-Anforderungen, zu denen die steuerrechtlichen gehören, gibt es noch die internen. Zu diesen Pflichten, die sich ein Unternehmen aus guten Gründen selbst auferlegt, gehört auch immer die Dokumentation von Verfahren. Diese Dokumentation schreibt das Unternehmen für sich selbst und kann daher den Umfang des Werkes und den Aufwand dafür exakt auf die Leserinteressen im eigenen Unternehmen widerspruchsfrei abstimmen.
Wird es diese Kongruenz von Schreib- und Leseinteresse bei der Verfahrensdokumentation irgendwann auch einmal unter steuerrechtlichem Aspekt geben? Noch hat das Paradoxon zu keinen Finanzgerichtsurteilen geführt, die einen Hinweis darauf geben könnten, dass sich hier etwas bewegt.
Ihr Gerhard Schmidt
Aus den OFDs/LfSts: Zeitnahe Betriebsprüfung rheinland-pfälzischer Finanzämter im Bundesvergleich Spitzenreiter
Wirtschaftliche Krisen und Globalisierung erfordern zunehmend eine engere Kooperation zwischen Finanzämtern und Unternehmen. Insbesondere große Unternehmen profitieren davon, dass in Rheinland-Pfalz Betriebsprüfer zeitlich nah zum aktuellen Wirtschafsjahr die steuerlich relevanten Daten prüfen. Im bundesweiten Vergleich liegen sie hier an erster Stelle. So konnte die Prüfung des Jahres 2009 bei Großbetrieben in vielen Fällen bereits in 2010 begonnen werden. Eine noch zeitnähere Prüfung durch die Finanzämter ist kaum möglich, da aus rechtlichen Gründen zunächst die Abgabe der Steuererklärung des Unternehmens abgewartet werden muss.
(IT-)Management: Serie "Steuersicher archivieren" - E-Mail-Kommunikation (Von Thorsten Brand, Stefan Groß, Ivo Geis, Bernhard Lindgens, Bernhard Zöller)
Es ist möglich, die E-Mail-Kommunikation auf den Ebenen des steuerlichen und handelsrechtlichen Archivierungsrechts und der damit zusammenhängenden Rechtsgebiete des Beweisrechts und des Arbeitsrechts rechtssicher zu gestalten. Die technische Lösung kann hierbei unterschiedlich sein und hängt nicht nur von der Aufbewahrungspflicht von steuerlich relevanten E-Mails ab.
Studien: E-Mail-Management Vergleichstest 2010 / 2011
Diese Studie soll dem Leser helfen, sich einen Überblick über das Thema E-Mail-Management und die angebotenen Softwarelösungen zu verschaffen. Um eine Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Lösungen zu erreichen, ohne in der Auswertung zu tief in die technischen Details einzusteigen, wurden praxisnahe Szenarien formuliert, die von den Herstellern demonstriert werden mussten.
Literatur: Handbuch Interne Kontrollsysteme (IKS) (Oliver Bungartz)
Korruption, Betrug und Datenskandale zeigen es immer wieder: Ein Internes Kontrollsystem (IKS) ist für den Erfolg von Unternehmen dringlicher denn je. Nur so gelingt es Ihnen, wirtschaftlichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden, Vorgaben effizient zu erfüllen und die Außendarstellung zu verbessern. Oliver Bungartz zeigt in dem Buch aus dem Erich Schmidt Verlag, wie Schritt für Schritt ein IKS erfolgreich aufgebaut und zielgerichtet eingesetzt werden kann.
Diskussion: Aktuelles aus der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung"
Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate
* Grundlagen der Analysesoftware ACL Version 9 (DATEV): 16.05. Frankfurt, 24.05. Nürnberg, 26.05. Köln.
* Praxisfälle ACL (DATEV): 07.06. Berlin, 09.06. Hamburg, 16.06. München, 20.06. Nürnberg, 21.06. Frankfurt, 22.06. Köln.
* Elektronische Kassenbetriebsprüfung (DATEV): 15.06. Mannheim, 16.06. Köln, 21.06. Bremen, 22.06. Hannover, 29.06. München, 30.06. Nürnberg, 30.06. Stuttgart.
* 6. PraxisForum GDPdU (GISA): 15./16.06. Berlin
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DATEV: Elektronische Kassenbetriebsprüfung - praktische Erfahrungen von Betriebsprüfern und Steuerberatern
Näheres zu diesem Thema erfahren Sie auf den Veranstaltungen im Juni und November 2011. Joachim Zimmermann, Dipl. Finanzwirt (FH) und EDV-Fachprüfer beim Finanzamt Waldshut-Tiengen, informiert Sie über die Anforderungen, Erfahrungen und Prüfungstechniken bei der Prüfung digitaler Unterlagen, insbesondere beim Prüffeld Kasse durch das Finanzamt. Steuerberater Olaf Ludwig zeigt praktische Einsatzmöglichkeiten der digitalen Datenanalyse mit DATEV ACLTM comfort, um böse Überraschungen bei der Betriebsprüfung im Vorfeld zu vermeiden.