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Newsletter Ausgabe 4-2009 vom
9. April 2009

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Zögern beim Verzögerungsgeld

 

Seit Beginn dieses Jahres darf es vom Betriebsprüfer verhängt werden, das Verzögerungsgeld von 2.500 bis 250.000 Euro. Diesen Wunsch der Finanzverwaltung hat der Gesetzgeber dieser im Jahressteuergesetz 2009 erfüllt. Nicht ganz. Denn der Fiskus wollte eine Muss-Bestimmung, die in den ersten Gesetzentwürfen auch so formuliert war. Ausgespuckt hat das Gesetzgebungsverfahren dagegen eine Kann-Regelung. Deren Anwendung ist eine Ermessensfrage. Die scheint die Finanzbürokraten völlig unvorbereitet getroffen zu haben. Haben sie sich doch auf eine schön einfache Schwarz-weiß-Welt gefreut: Kann ein Unternehmen bei einer Betriebsprüfung nicht wenigstens einen handgeschriebenen Zettel präsentieren, auf dem oben "Verfahrensdokumentation" steht, dann sind ohne Wenn und Aber beim kleinen Freiberufler der Mindestbetrag und beim DAX-Konzern der Höchstbetrag Verzögerungsgeld fällig. Und nun? Nun sind sie mit der bunten Welt des Lebens konfrontiert und müssen, falls sie überhaupt wollen, individuell begründete Entscheidungen treffen. Die Mitglieder der Finanzverwaltung, die dazu bisher öffentlich ihre Privatmeinung kundgetan haben, gehen sehr sorgfältig abwägend und gewissenhaft mit dem Thema um. Und offiziell? Da wird in der Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 2. Januar 2009 kein Wort über das Verzögerungsgeld verloren. Mit Absicht? Setzt die Finanzverwaltung einstweilen vielleicht nur auf die psychologische Wirkung des Verzögerungsgeldes? Der Blick in die Sanktionskiste des Fiskus war für die Unternehmen zuvor nicht wirklich beängstigend. Das hat sich nun geändert. Nun liegt auch ein durchaus respekteinflößendes Druckmittel darin. Doch irgendwann ist der psychologische Effekt, in jeder Prüfungsanordnung schon einmal auf ein mögliches Verzögerungsgeld hinzuweisen, verpufft. Dann brauchen wir Klartext.

Ihr Gerhard Schmidt

Lösungen: Die elektronische Geschäftswelt braucht Taxonomien (Gerhard Schmidt)

Die konventionelle Geschäftswelt ist bestimmt durch den Dokumentenaustausch auf Papier. Dabei ist die Information fest mit dem Informationsträger verbunden. Werden Dokumente elektronisch ausgetauscht, verliert die Information die feste Verbindung mit einem Informationsträger. Das sollte eigentlich kein Problem sein, denn entscheidend sind doch die von einem Informationsträger unabhängigen Informationsinhalte. Bei genauerem Hinschauen zeigen sich allerdings gravierende Probleme.

Elektronische Rechnungen: Schaffen die Niederlande die Signatur bei elektronischen Rechnungen ab? (Peter tom Suden)

"Endlich, Niederlande schaffen elektronische Signatur ab!" unter solchen Überschriften ging auch in Deutschland jüngst der Beschluss des niederländischen Finanzministers durch die Fachpresse, nach dem beim elektronischen Rechnungsaustausch mehr Freiheiten zugelassen sind und der eine vorbildliche Vereinfachung sein soll. Bei genauerem Hinsehen relativiert sich die Sache jedoch, so wie zuvor auch bei der Berichterstattung über die Vorschläge der EU-Kommission zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Rechnungsstellung.

Literatur: Praxisbuch IT-Dokumentation (Manuela Reiss und Georg Reiss)

IT-Profis bietet dieses Buch einen Leitfaden für die Erstellung und/oder Abnahme von IT-Dokumentationen. So können Sie sicher sein, dass nichts Wesentliches bei der Dokumentation vergessen wurde. Das Buch gliedert sich in einen Grundlagen- und einen Praxisteil. Zu den theoretischen Grundlagen gehört z.B. das Wissen um die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Standards wie ITIL und ISO, sowie die Sicherstellung der Revisionssicherheit. Im Praxisteil wird der Aufbau einer Dokumentation anhand von Beispielen erläutert und wie Sie die Office-Programme hierbei sinnvoll einsetzen. Die beiliegende CD enthält sofort verwendbare Vorlagen und Mindmaps.

Verlosung: Karten für "Elektronischer Rechnungstag 2009" am 12. Mai in Köln

Zwei kostenlose Eintrittskarten für den „Elektronischer Rechnungstag 2009“ am 12. Mai 2009 in Köln hat der Veranstalter den Lesern des Newsletters dieses Forums zur Verfügung gestellt. Der "Elektronische Rechnungstag" ist eine eintägige Konferenz mit ergänzendem Pre-Konferenz-Workshop zum Konzept und der Umsetzung von elektronischen Rechnungen im Geschäftsverkehr. Verschiedene Experten diskutieren anhand von Fachvorträgen und Best-Practice die Potentiale und Möglichkeiten, die sich Unternehmen heute durch die Einführung elektronischer Rechnungsstellung bieten.  Die Eintrittskarten werden am 30. April 2009 unter allen Interessenten verlost.

Diskussion: Aktuelles aus der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung"

Veranstaltungen: Termine der nächsten Wochen

* GDPdU Breakfast (Audicon): 28.04. Hamburg, 26.05. Düsseldorf, 28.05. München
* Prüfer-Zirkel "Digitale Datenanalyse in der Wirtschaftsprüfung" (DATEV): 05.05. Hannover, 06.05. Leipzig, 12.05. Düsseldorf, 13.05. Koblenz, 26.05. Stuttgart, 27.05. Nürnberg
* Elektronischer Rechnungstag 2009 - Seminar (Kongress Media): 11.05. Köln
* Elektronischer Rechnungstag 2009 - Konferenz (Kongress Media): 12.05. Köln
* 11. Deutscher IT-Sicherheitskongress 2009 (BSI): 12.05.-14.05. Bonn
* Records Management Roadshow 2009 (PROJECT CONSULT): 12.05. Frankfurt, 14.05. München
* Business Breakfast: „Mitarbeiterbespitzelung durch Datenscreening?“ (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft / PWC): 14.05. Köln
* Konsolidierung in der Praxis - mit der DATEV-Lösung zur Konsolidierung (DATEV): 03.06. Hamburg, 05.06. Berlin, 23.06. Köln, 25.06. Koblenz, 01.07. Heidelberg, 15.07. Augsburg
* 4. Praxisforum GDPdU (GISA GmbH): 03.06.-04.06. Berlin
* Praxistag Elektronische Rechnung (GS1 Germany): 18.06. Köln

GISA: Daten für die GDPdU mit dem GISA_XML-Konverter für Non-SAP Systeme

Dem Finanzamt stehen bei einer Außenprüfung drei Zugriffsmöglichkeiten auf steuerlich relevante digitale Unterlagen zur Verfügung. Neben dem unmittelbaren und mittelbaren Zugriff haben Prüfer die Möglichkeit, Daten per Datenträgerüberlassung anzufordern. Das ist die sogenannte Z3-Möglichkeit. Unternehmen müssen hierzu ihre Daten aus verschiedenen IT Systemen extrahieren und diese in einer maschinell auswertbaren Form dem Prüfer zur Verfügung stellen. Da einige Softwarehersteller keinen Support mehr für alte Produkte anbieten, müssen sich die steuerpflichtigen Unternehmen selber um Abhilfe kümmern, um dem Finanzamt einen angeforderten Z3 Datenträger zukommen lassen. Der GISA_XML-Konverter hilft Ihnen, aus Ihren IT Systemen diesen Datenträger zu erzeugen.

Audicon: GDPdU Breakfast zum Thema Archivierung und GDPdU Compliance für Versorger

Im April startet Audicon eine neue Staffel der GDPdU Breakfasts. Los geht es Ende April in Hamburg. Es folgen Termine in Düsseldorf und München. Bei einem gemeinsamen Frühstück werden die Teilnehmer mit kompaktem Praxis-Know-how versorgt und haben die Möglichkeit, Erfahrungen rund um die digitale Betriebsprüfung auszutauschen.

DATEV: Prüfer-Zirkel Abschlussprüfung informiert über die digitale Datenanalyse in der Wirtschaftsprüfung

Unter dem Motto: „Aller Anfang ist leicht!“ vermittelt Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Prüfer für Qualitätskontrolle Christian Hoferer, seine Erfahrungen der letzten Jahre mit der DATEV-Lösung zur digitalen Datenanalyse. Gezeigt wird, wie man mit überschaubarem Aufwand schnell fundierte Ergebnisse erzielen kann, wie sich Prüfungsprozesse straffen, verbessern und Ergebnisse für Folgeprüfungen schnell aufbereiten lassen. Erfahrene DATEV-Mitarbeiter demonstrieren am PC Schritt für Schritt die Vorgehensweise im Programm.

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