Anzeigen

Anbieter von Lösungen zur elektronischen Steuerprüfung
hmd Solftware
Verfahrensdoku
DATEV eG
Caseware
Home

Newsletter Ausgabe 3-2009 vom
13. März 2009

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: "Rabatt wie immer!"

Nein, es war kein Karnevalsscherz, wie eine Leserin vermutete: Die Frage "Was tun, wenn eine über XING verschickte Nachricht ein aufbewahrungspflichtiger Handelsbrief ist?", die ich kürzlich in der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung" aufgeworfen hatte. Schließlich ist XING ein Business-Netzwerk und soll unter Anderem der Geschäftsanbahnung dienen. Da liegt es doch nahe, dass nach einem zunächst rein informellen Nachrichtenaustausch irgendwann die Schwelle hin zur Anbahnung eines Handelsgeschäftes überschritten wird. Und dann kommen Aufbewahrungspflichten ins Spiel.

Wenn ein Geschäftspartner dem anderen in einem per Post verschickten Brief mitteilt "Wir gewähren Rabatt wie immer.", dann ist das eindeutig ein Handelsbrief. Wenn die Information per Email zugestellt wird, wird auch diese aufbewahrt werden müssen. Nun gibt es neben der Email aber noch weitere elektronische Kanäle, über die solche Mitteilungen ausgetauscht werden können. Über das Nachrichtensystem eines sozialen Netzwerks oder per Instant Messaging beispielsweise. Da werden doch wohl dieselben Aufbewahrungsanforderungen gelten, wie bei einer Email. Doch was ist, wenn "Rabatt wie immer!" als SMS auf einem Mobiltelefon landet? Oder als Sprachnachricht? Müssen diese dann auch aufbewahrt werden? Klar ist nur: Wäre das Telefonat direkt zustande gekommen und das Rabattangebot fernmündlich übermittelt worden, dann hätte das Gespräch nicht mitgeschnitten und der Mitschnitt aufbewahrt werden müssen.

Was also ist das Kriterium für die Aufbewahrungspflicht elektronisch übermittelter Informationen? Der Inhalt? Wohl kaum (siehe Telefonat). Die physikalische Art der Nachrichtenübermittlung (optisch oder akustisch)? Die Flüchtigkeit der Information während der Übermittlung (Schallwelle von Mund zu Ohr oder Zwischenspeicherung auf einem elektronischen Gerät)? Da ist handels- und steuerrechtlich wohl noch einiger Klärungsbedarf.

Die Unternehmen braucht das alles eigentlich nicht zu kümmern. Sie entscheiden schließlich in Eigenregie, was sie aufbewahren. Und die Kriterien dafür sind klar. Es sind zivilrechtliche. Das Eigeninteresse des Unternehmens setzt den Maßstab. Was darüber hinaus noch als Handelsbrief angesehen werden könnte? Das kam alles - wir sind schließlich modern und technisch auf der Höhe der Zeit - als Audio-Datei herein! Und die ist handels- und steuerrechtlich nicht aufbewahrungspflichtig. Oder?

Ihr Gerhard Schmidt

Prüfsoftware: Blick in den elektronischen "Folterkasten" des Fiskus (Peter tom Suden)

Die Prüfsoftware IDEA ist längst nicht das einzige elektronische Mittel, mit dem sich die Finanzverwaltung Informationen über steuerpflichtige Unternehmen beschafft. Das Internet ist eine riesige Datenbank mit unglaublichem Langzeitgedächtnis. Schon einfache Recherchen ergeben mehr, als die Steuerpflichtigen in ihren Steuerakten offenbaren. Dazu bedarf es nicht einmal einer Spezialsoftware wie Xpider, bereits Standardtools wie WebSite-Watcher liefern aufschlussreiche Informationen. Wenn schließlich - vermutlich 2013 - dem Fiskus neben der Anlage EÜR die Anlage BIL sowie die statistischen Daten auf Konten- und Buchungssatzebene zur Verfügung stehen, kann die Finanzverwaltung ihren risikoorientierten Prüfungsansatz voll entfalten.

Elektronische Rechnungen: openTRANS – Standard zum Austausch von Geschäftsdaten bei E-Business

Viele Geschäftsdokumente werden nach wie vor auf Papier ausgetauscht. Das bedeutet vielerorts manuelle Verfahren. E-Business dagegen heißt: automatisierte System-zu-System-Kommunikation mit Datenaustausch. Dadurch werden die manuellen Tätigkeiten bei der Bearbeitung von Geschäftsvorfällen auf ein Minimum reduziert. Funktionieren kann dies nur, wenn sich die Beteiligten eines einheitlichen Standards bedienen. Einen solchen zu schaffen, hat sich die Initiative openTRANS verschrieben. Unter der Regie des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation und in Kooperation mit der Universität-Duisburg-Essen BLI wurde die inzwischen zweite Version des XML-basierten Standards entwickelt, der Geschäftsdokumente wie Aufträge, Lieferscheine oder Rechnungen beschreibt.

Elektronische Rechnungen: Warum gelten für elektronische Rechnungen nicht die selben Maßstäbe wie für Papierrechnungen? (Oliver Klinger)

Ich bin anderer Meinung, als Peter tom Suden. Meiner Ansicht nach ist die Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur bei einer elektronischen Rechnung die berühmte Kanone, mit der auf Spatzen geschossen wird. Einer elektronischen Rechnung wird auf diese Weise ein Sicherheitsniveau zugeordnet, welches die im Vergleich dazu geradezu erschreckend unsichere Papierrechnung noch niemals hatte. Und dennoch werden Papierrechnungen seit Jahrzehnten in sämtlichen B2x-Szenarien anstandslos akzeptiert - sogar vom Gesetzgeber. Wäre heute die vom Autor angesprochene Beweis-, Beleg- bzw. Urkundsfunktion bei Papierrechnungen gegeben, müsste ich zustimmen.

Elektronische Rechnungen: Umsatzsteuerbetrüger lassen sich durch eine qualifizierte elektronische Signatur nicht behindern (Peter Rösch)

Das ist doch mal schön, wenn die EU etwas "zurückdreht" (siehe Artikel "Naivität der EU-Kommission ist erschütternd" von Peter tom Suden vom Februar 2009), was in Deutschland dann auch noch mit 120% erfüllt wurde. Ja, es ist Stand heute so, dass elektronische Eingangsrechnungen nur dann zum Vorsteuerabzug herangezogen werden dürfen, wenn sie eine qualifizierte elektronische Signatur haben. Wenn jetzt die EU das einführen würde, was Praxis ist, "Rechnung als eMail empfangen, ausdrucken, falten, zerknittern, Eingangsstempel drauf, lochen und kontieren", so wäre das ein Beitrag zum Umweltschutz, spart Porto und reduziert Vorfinanzierungszeiträume. Wäre das nicht schön?

Elektronische Rechnungen: Electronic Invoicing - Quo Vadis? - Kritische Anmerkungen zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission (Stefan Groß und Dr. Nils C. Hallermann)

Die Europäische Kommission hat am 29. Januar 2009 einen Richtlinienvorschlag angenommen, mit dem die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in Bezug auf die Regelung für die Rechnungsstellung geändert werden soll. Der Kern des Vorschlages zielt auf eine künftige Gleichbehandlung von Papier- und elektronischen Rechnungen ab, entsprechend würden Vorgaben betreffend einer elektronischen Signatur oder die eines EDI-Verfahrens obsolet. So charmant dieser Vorschlag klingt, selbst bei größtem Optimismus ist wohl kaum mit einer Änderung vor 2013 zu rechnen, wird doch die Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten der EU verlangt. Doch was hat die Praxis von diesem Regelungsvorstoß zu erwarten?

Rechtsprechung: Fehlerhafte Leistungsbeschreibung in Rechnung kostet den Vorsteuerabzug (BFH)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 8. Oktober 2008 V R 59/07 entschieden, dass die Leistungsbeschreibung "für technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996" in einer Rechnung nicht ausreicht, die damit abgerechnete Leistung zu identifizieren, wenn diese sich weder aus den weiteren Angaben in der Rechnung noch aus ggf. in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen weiter konkretisieren lässt. Daher berechtigte im Streitfall diese Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug.

Literatur: Risk, Compliance & Audit

Seit Februar 2009 erscheint die Zeitschrift Risk, Compliance & Audit (RC&A), das offizielle Organ der Risk Management Association e.V. (RMA), des Berufsverbandes der professionellen Risikomanager in Deutschland. Die redaktionellen Schwerpunkte liegen auf den Segmenten Corporate Governance, Risikomanagement, Betrugsbekämpfung/Compliance sowie Interne Revision.

Diskussion: Aktuelles aus der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung"

Veranstaltungen: Termine der nächsten Wochen

* Audit Challenge 2009 - Classic (Frankfurt School Verlag): 17.03. Frankfurt
* Audit Challenge 2009 - Next Level Auditing (Frankfurt School Verlag): 18.03. Frankfurt
* Konsolidierung in der Praxis - mit der DATEV-Lösung zur Konsolidierung (DATEV): 18.03. Köln, 25.03. Hannover, 01.04. München, 03.06. Hamburg, 05.06. Berlin
* Audit Challenge 2009 - Fraud Investigation & Prevention (Frankfurt School Verlag): 19.03. Frankfurt
* Elektronischer Rechnungstag 2009 - Seminar: (Kongress Media): 11.05. Köln
* Elektronischer Rechnungstag 2009 - Konferenz (Kongress Media): 12.05. Köln
* 11. Deutscher IT-Sicherheitskongress 2009 (BSI): 12.05.-14.05. Bonn
* 4. Praxisforum GDPdU (GISA GmbH): 03.06.-04.06.
* Praxistag Elektronische Rechnung (GS1 Germany): 18.06. Köln

Abstimmungen: Was ist für Sie das Haupthindernis für die Verbreitung der elektronischen Rechnung?

1. Die Pflicht zur qualifizierten elektronische Signatur. 2. Das zu komplizierte Verfahren. 3. Der (außer bei EDI) nach wie vor existierende Medienbruch (Daten - (PDF-)Dokument - Daten). 4. Der insgesamt zu geringe Nutzen. 5. Die - insbesondere bei KMUs - fehlende Lobby, die eigenen Interessen zu artikulieren und durchzusetzen. Stimmen Sie ab! Ergebnisse der Abstimmung vom Februar 2009 "Brauchen wir gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Datenanalysesoftware, um in Fällen wie bei der Bahn Prüfszenarien zur Korruptionsprävention mit personenbezogenen Massendaten zu verhindern?": 89% verneinen dies. 11% sind für entsprechende Regelungen.

Audicon: Audicon referiert auf Revisions-Veranstaltungen zum Thema Continuous Controls Monitoring

Die Audicon GmbH ist Gold Kooperationspartner der Audit Challenge 2009, die vom 17. – 19.03.2009 in Frankfurt stattfindet. Darüber hinaus ist der Spezialist für Datenanalyse, Audit und Reporting Bronzesponsor der EuroCACS Conference, die zeitgleich vom 15. – 18.03.2009 ebenfalls in der hessischen Hauptstadt tagt. Audicon unterstützt beide Veranstaltungen mit einem Fachvortrag zum Thema Continuous Controls Monitoring (CCM).

GISA: GISA veranstaltet das vierte Praxisforum GDPdU im Juni in Berlin

Bereits zum vierten Mal in Folge plant die GISA GmbH ihr Praxisforum GDPdU. Im Rahmen der digitalen Betriebsprüfung ist das Thema GDPdU aktueller denn je. Jedes steuerpflichtige, deutsche Unternehmen mit elektronischer Buchprüfung ist davon betroffen. Damit eine Außenprüfung nicht zur Überraschung wird, macht es sich das GISA Praxisforum zur Aufgabe, klar und verständlich über verschiedenste GDPdU-Aspekte aufzuklären. Auf der Agenda stehen diesmal unter anderem Anwendungsempfehlungen nach aktuellen Urteilen, GDPdU-Lösungsszenarien für Archivsysteme und Prüfungsszenarien in IDEA und AIS TaxAudit.

DATEV: Workshop: Konsolidierung in der Praxis – mit der DATEV-Lösung zur Konsolidierung

Für viele Unternehmen gewinnt das Thema Konsolidierung an Bedeutung. Vor allem Banken als Kreditgeber fordern vermehrt Gruppenabschlüsse. Denn nicht allein die wirtschaftliche Lage des einzelnen Unternehmens ist von Interesse, sondern die Firmengruppe mit ihren „bereinigten“ Beziehungen untereinander.

Newsletter
 hier abonnieren
Newsletter vom 13.03.2008 des "Forum Elektronische Steuerprüfung"

04.12.2024

powered by webEdition CMS
powered by webEdition CMS