07.02.2025
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Newsletter Ausgabe 11-2006 vom 20.11.2006Inhalt:MAGAZIN
MESSE
Editorial: Grenzen für den Datenhunger der PrüferÜber die wenigen bisherigen Urteile der Finanzgerichte im Kontext der elektronischen Steuerprüfung konnte man getrost die Schultern zucken. Dass eine Bank Kontendaten auf Datenträger überlassen muss, wie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im Januar 2005 befand, oder dass Datenträger auch ohne schriftliche Empfangsbestätigung durch den Prüfer diesem überlassen werden müssen (Thüringer Finanzgericht von im April 2005), wen wunderts? Dass die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung in einem Schnellimbiss durch einen Chi-Quadrat-Test widerlegt werden kann, wie das Finanzgericht Münster im November 2003 entschied, ist schon ein interessanteres Urteil. Streng mathematisch gesehen gibt es berechtigte Zweifel, ob im konkreten Fall das Zahlenmaterial aus dem Unternehmen eine so eindeutige Interpretation hergeben konnte. Auf eine höherinstanzliche weitere Klärung hat der Kläger leider verzichtet, wohl weil sich inzwischen auch ohne mathematisch-statistische Methoden die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung widerlegen ließ. Mit dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom Juni diesen Jahres wird es endlich spannend. Es stößt zu einer der Kernfrage der elektronischen Steuerprüfung vor: Was sind steuerlich relevante Daten? Umstritten waren in diesem Fall die Daten der Kostenrechnung, die das Finanzamt pauschal verlangte. Das Gericht hat hier sorgfältig differenziert und klargestellt: nicht alle Daten der Kostenrechnung sind steuerlich relevant und hat dem Unternehmen Recht gegeben. Mehr von solchen Urteilen! Ihr Gerhard Schmidt Rechtsprechung: Kein beliebiger Prüferzugriff auf KostenstellenIm Rahmen einer digitalen Betriebsprüfung verlangten die Außenprüfer vom Unternehmen den digitalen Zugriff auf sämtliche Kostenstellen. Dieser weigerte sich unter Hinweis darauf, dass er bereits den Kostenstellenplan und zusätzlich einige Kostenstellenrechnungen (für den Bereich Beteiligungen und Warenbewertung) vorgelegt hatte. Das Gericht gab ihm jetzt voll und ganz Recht. Die Richter des FG urteilten, dass es für die Kostenstellenrechnung keine allgemeine Aufbewahrungs- und Vorlagepflicht gebe, da sie freiwillig für betriebsinterne Bedürfnisse geführt würde und sich die erforderlichen Daten bereits aus der Finanzbuchhaltung ersehen ließen. Allenfalls unterlägen solche Kostenstellen dem Datenzugriff, die für die Bewertung von Wirtschaftsgütern oder Passiva von Bedeutung seien. Alles andere ist für die Betriebsprüfer tabu. Verfahrensdokumentation: Modell für die Verfahrensdokumentation nach GoBS III (Siegfried Mack)In Teil I seines Modells für die Verfahrensdokumentation nach GoBS leitete Siegfried Mack den Begriff der D-Objekte, der Objekte des Dokumentationsmodells her. Teil II untersuchte, wie D-Objekte im Unternehmen identifiziert werden, und beschäftigt sich mit der Dokumentation der Organisation, deren Aufgaben, den Mitarbeitern und deren Funktion im Zusammenhang mit IT-Anwendungen. Gegenstand von Teil III ist nun die konzeptionelle Auseinandersetzung mit Stichpunkten, Eigenschaften, Methoden, Ereignissen, Geschäftsvorfällen, IT-Ereignissen und Governance. Problemerörterung: Die GoBS - Ladenhüter, visionär-pragmatische Regelung oder Grund zum Handeln? (Walter Steigauf)Wer kennt sie schon, die GoBS von 1995, die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungs-Systeme? fragt Walter Steigauf in seinem Beitrag. Und: Geben die GoBS Grund zum Handeln? Seine Antwort: Nein, es wäre der falsche Ansatz. Grund zum Handeln sollte das Bestreben der Unternehmen sein, ihre IT-Infrastruktur und die darauf gestützten Prozesse zielführend, wirtschaftlich und vor allem sicher abzubilden. Im Zeitalter des interdisziplinären Datenaustausches und der globalen Kommunikation eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die GoBS stellen einen Forderungsrahmen dazu auf, IT-Service Management (ITSM) liefert den Handlungsrahmen. Aktiv werden müssen die Unternehmen aus freien Stücken. Lösungen: E-Mail Archivierung auf dem Vormarsch (Magdalena Baumgärtel)In vielen Unternehmen ist die Erkenntnis bei der Geschäftsführung angekommen, dass unterlassene IT-Investitionen in die Verbesserung der Geschäftsprozesse die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens aufs Spiel setzen. Ein Gebiet wurde bis jetzt allerdings stiefmütterlich behandelt: Die E-Mail-Archivierung. Nicht so auf den diesjährigen Herbstmessen, der DMS in Köln und der Systems in München, wie Magdalena Baumgärtel feststellte. Die Fachexperten und DMS Hersteller, die noch vor zwei Jahren E-Mail-Archivierung als irrelevant bezeichneten, hätten die Geschäftspotentiale und die Tatsache, dass mehr als 70 % der E-Mails geschäftsrelevant und damit archivierungswürdig sind, inzwischen erkannt. Marktübersicht: Dokumenten-Management-Systeme - Hersteller und ProdukteIm Oktober ist die neue Marktübersicht zu Dokumenten Management Systemen (DMS) des VOI Verband Organisations- und Informationssysteme e.V. erschienen. Damit möchten die Initiatoren das Thema DMS mit mehr Transparenz versehen und Investitionshemmnisse abbauen. Mit dieser herstellerneutralen Marktübersicht werden Interessenten umfassende Informationen zu Herstellern und Produkten zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig werden die Funktionsschwerpunkte der Systeme beschrieben, um eine Auswahl zu erleichtern und Entscheidungsaufwand und Projektzeiträume zu verkürzen. In der aktuellen Marktübersicht erhält der Leser auf 675 Seiten umfangreiche Informationen von 52 Anbietern zu 55 Dokumenten Management Systemen. Diese umfassen nicht nur Aspekte wie Unternehmensgröße und Umsatz sondern vor allem auch technische und funktionale Facetten.
Veranstaltungen: Termine bis Januar* Digitale Betriebsprüfung in SAP (Management Circle): 27.11.-28.11. Frankfurt, 29.01.-30.01. München |
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