27.11.2025
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Newsletter Ausgabe 04-2006 vom 07.04.2006Inhalt:MAGAZIN
MESSE
Editorial: Abzocke bei elektronischen Rechnungen?Für die Bundesrepublik wurden für 2003 17,6 Mrd. Euro an Steuerausfällen durch Umsatzsteuerbetrug geschätzt, davon 5 Mrd. Euro durch professionellen Karussellbetrug. Steigt die Umsatzsteuer demnächst um 3 Prozentpunkte, reiben sich die Umsatzsteuer-Betrüger die Hände: rund 3 Mrd. Euro bekommen Sie zusätzlich vom Staat geschenkt! Und woher nimmt sich der Staat dieses Geld? Von den rechtschaffenen Unternehmen. Gegen diese werden zunehmend rigoroser die Gesetze und Regelungen angewandt, die eigentlich zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität großen Stils geschaffen wurden, und die es ohne diese kriminellen Machenschaften gar nicht geben würde. Der Staat muss den Umsatzsteuerbetrug energisch bekämpfen, das ist unbestritten. Eine seiner Maßnahmen dazu ist, die formalen Anforderungen an Rechnungen immer höher zu schrauben, beispielsweise bei elektronischen Rechnungen die qualifizierte elektronische Signatur zu fordern. Kommt es zu einer Steuerprüfung haben die Prüfer bei elektronischen Rechnungen ein leichtes Spiel. Fehlt die qualifizierte elektronische Signatur als formales Rechnungskriterium, muss die gezogene Vorsteuer zurückerstattet werden. Als steuerehrlicher Unternehmer kann ich dies nur als staatliche Schikane und Abzocke begreifen. Mir ist bei intensivem Nachdenken noch nicht eingefallen, wie ich mit meinem Internet-Provider bei einer monatlichen Rechnung von unter 100 Euro einen Umsatzsteuer-Deal einfädeln könnte. Und selbst wenn ich die zündende Idee hätte, wie ich mir monatlich 16 Euro Vorsteuer im Komplott mit dem Provider ergaunere, würden die bei der Umsetzung anfallenden Kosten den Gewinn mehr als auffressen. Nur: Gewissenhafte Außenprüfer können sich dies alles vorstellen! Oder sie müssen sich dies von Amts wegen vorstellen, obwohl alle Sachverhalte dagegen sprechen. Als Anbieter von Online-Medien brauche ich halt einen Internet-Server und zahle mit der Rechnung dafür Umsatzsteuer, die mein Provider (einer der großen der Branche) korrekt abführt. Und ich darf die Vorsteuer nicht ziehen, weil ein für dieses Geschäft unwesentliches formales Kriterium nicht erfüllt ist? Wer als Rechnungsempfänger beim Lieferanten nicht hartnäckig sein Recht auf eine korrekte Rechnung einfordert, ist bei einer Außenprüfung der Dumme. Die Rechnungsaussteller machen es sich dabei oft sehr einfach: Sie sparen selbst kräftig Kosten durch den elektronischen Rechnungsversand und bürden zugleich dem Rechnungsempfänger zusätzliche Kosten und Risiken auf. Auch das ist für mich Abzocke bei elektronischen Rechnungen. Damit Sie wissen, wie Sie von den Vorteilen elektronischer Rechnungen als Absender wie Empfänger risikolos profitieren können, haben wir im Forum eine neue Rubrik speziell zu diesem Thema eingerichtet. Darüber hinaus haben wir angeregt durch den Beitrag von Magdalena Baumgärtel eine Schwarze/Graue Liste von problematischen Rechnungsversendern ins Leben gerufen. Damit möchten wir Sie vor den Rechnungsversendern warnen, die Ihnen als Rechnungsempfänger Risiko und Kosten bescheren. Die elektronische Rechnung scheint endlich auf breiter Front vor dem Durchbruch zu stehen. Wir werden Sie zukünftig noch ausführlicher informieren, wie auch Ihr Unternehmen davon Nutzen hat. Ihr Gerhard Schmidt Neue Rubrik: Elektronische RechnungenElektronische Rechnungen haben für Absender und Empfänger viele Vorteile. Um diese nutzen zu können, muss insbesondere der Rechnungsempfänger einiges beachten. Dazu gehört die Verifikation der qualifizierten elektronischen Signatur sowie die revisionssichere Aufbewahrung. In der neuen Forums-Rubrik Elektronische Rechnungen erfahren Sie, wie Sie gesetzeskonform und risikolos mit elektronischen Rechnungen verfahren müssen, um deren Vorteile nutzen zu können.
Elektronische Rechnungen: Gesetzeskonforme Rechnungsstellung Fehlanzeige (Magdalena Baumgärtel)Der Telekommunikations-Anbieter Arcor führt ab 1. April 2006 ein neues Rechnungsverfahren ein. Bis jetzt hat Arcor die Rechnungen inklusive Einzelverbindungsnachweis digital als PDF-Anhang zugeschickt - ohne qualifizierte digitale Signatur. Bei Anfrage nach einer gesetzeskonformen Rechnung schickte Arcor Zweitschriften postalisch zu. Ab dem 1. April 2006 gilt bei Arcor folgendes Verfahren: Arcor sendet eine Mail mit einem Link auf die Kunden-Service Seite. Hier werden die Rechnungen hinterlegt. Hier kann der Kunde sich einloggen und seine Rechnung Anschauen, Ausdrucken oder Versenden - rund um die Uhr. Die Bemühungen von Magdalena Baumgärtel beim Arcor-Kunden-Center um eine Auskunft waren nicht zufriedenstellend. Angeblich wird dieses Verfahren aus Gründen der Sicherheit eingeführt. Pech für alle KMU-Firmen, Freiberufler und Selbständige, die eine steuerrechtlich gesetzeskonforme Rechnung zum Vorsteuerabzug benötigen?
Schwarze/Graue Liste: Problematische Versender elektronischer RechnungenAuf dieser neuen Seite des Forums werden zukünftig Unternehmen aufgeführt, die elektronische Rechnungen versenden, welche bei ihren Kunden, den Rechnungsempfängern Probleme und Risiken verursachen können. Die Unternehmen wurden dem "Forum Elektronische Steuerprüfung" von dessen Besuchern gemeldet, weil sie negative Erfahrungen mit dem elektronische Rechnungen ausstellenden Unternehmen gemacht haben. Das Forum bemüht sich um eine Klärung bei den gemeldeten Unternehmen und dokumentiert deren Reaktion. Wenn Sie selbst schon schlechte Erfahrungen mit einem Aussteller elektronischer Rechnungen gemacht haben, teilen Sie uns das doch bitte mit.
Lösungen: Die E-Mail im Kontext der GDPdU (Stefan Groß / Ulrich Kampffmeyer)Die Kommunikation via E-Mail nimmt im Geschäftsleben einen so breiten Raum ein, dass die Frage, wie diese Dokumente im Hinblick die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) zu behandeln sind, in der Praxis von eminenter Bedeutung ist. Während reine Textverarbeitungsdokumente, die zur weiteren Verwendung ausgedruckt und in Papierform aufbewahrt werden - obschon sie ebenfalls mit Hilfe von DV-Anlagen erstellt werden - nicht der elektronischen Aufbewahrungspflicht nebst maschineller Auswertbarkeit unterliegen tendiert die Meinung bei E-Mails wie auch computerbasierten Faxmitteilungen zur gegenteiligen Auffassung. Stefan Groß und Ulrich Kampffmeyer klären auf.
Verfahrensdokumentation: Anmerkungen zur Definition der "Verfahrensdokumentation" (Siegfried Mack)Siegfried Mack setzt sich auf einer theoretischen Ebene mit dem Editorial des letzten Newsletters "Verfahrensdokumentation: Modell welcher Realität?" auseinander und beendet seine Erörterungen: Die Definition der Verfahrensdokumentation scheint auf den ersten Blick sehr überzeugend. Das liegt m. E. daran, dass die Bedeutungsfelder der verwendeten Begriffe sehr groß sind, die der Interpretierende nach seinem Wissen assoziativ einschränkt und so schnell zu seinem Bild gelangt. Tatsächlich aber zeigt diese Definition fast das gleiche Darstellungssyndrom wie die GoBS selbst: Sie ist sehr allgemein und verlangt noch einige Interpretationsarbeit, bis man zur einem wirklich verwertbaren Modell der Verfahrensdokumentation kommt bzw. zu einer Handlungsanweisung zur Erstellung desselben gelangt. Das Gute an dieser Definition besteht offenbar darin, dass sie eine Anstrengung zur begrifflichen Analyse herausfordert, deren Ergebnis einen Weg und Instrumente zur Konstruktion eines objektorientierten Dokumentationsmodells für die Verfahrensdokumentation liefert. Vielleicht auch zu objektorientiert formulierten GoBS?
Aus dem BMF: Schreiben zu Rechnungsangaben bei Empfang der Rechnung durch einen DrittenBMF-Schreiben vom 28. März 2006 (- IV A 5 - S 7280 a - 14/06 -): § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift des Leistungsempfängers in der Rechnung bei Empfang der Rechnung durch einen beauftragten Dritten
Veranstaltungen: Enterprise Signature Day 2006 (Rückblick)Mehr als 500 Teilnehmer informierten sich beim Enterprise Signature Day 2006 in Düsseldorf veranstaltet vom Signaturspezialisten AuthentiDate über Theorie und Praxis zum Thema digitale Signaturen in Geschäftsprozessen. Im Zusammenhang mit der elektronischen Steuerprüfung besonders interessant waren Lösungen für elektronische Rechnungen. Die waren zu sehen für Rechnungsaussteller wie für Rechnungsempfänger, für Unternehmen jeder Größe und für jedes Rechnungsvolumen. Auch kleinen Unternehmen als Rechnungsempfänger stehen heute einfach zu handhabende Lösungen zur Verfügung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Charakteristisch für diese Lösungen ist, dass sie den gesamten Lebenszyklus elektronischer Rechnungen im Auge haben, von der Erstellung durch den Absender bis zur revisionssicheren Archivierung durch den Empfänger. Da der Rechnungsempfänger die elektronische Signatur einer Rechnung verifizieren muss, der Rechnungsaussteller dies dem Empfänger verständlicherweise nicht abnehmen darf, bietet es sich an, einen Dritten in den Versandweg einer elektronischen Rechnung einzubinden, der die Verifikation der Signatur und deren Dokumentation übernimmt. Der Empfänger erhält dann zusammen mit der Rechnung die Dokumentation der Verifikation und muss beides nur noch archivieren. Doch auch dafür gibt es einfache Lösungen für Unternehmen jeder Größe.
Veranstaltungen: Innovative Ansätze gegen Wirtschaftskriminalität (Kongressbericht)Wie kann man Wirtschaftskriminalität wirksam bekämpfen? Dieser Frage widmeten sich rund 180 Experten aus Wirtschaft, Politik und Unternehmen auf dem Fachkongress "Innovative Ansätze gegen Wirtschaftskriminalität" am 29. März 2006 in Hamburg. Bei diesem branchen- und länderübergreifenden Austausch veranstaltet von der Techniker Krankenkasse (TK) und dem Institute Risk & Fraud Management der Steinbeis-Hochschule diskutierten sie, welche Strategien und Maßnahmen im Kampf gegen Betrug und Korruption auch in Zukunft wirksam sind. Wirtschaftskriminalität hinterlässt meist Spuren in der IT. Mit der geeigneten Software lassen sich diese Spuren finden. Dass dazu Software auf mathematisch-statistischer Methodenbasis zählt, wie Benfords Law und der Chi-Quadrat-Test, also Software, die auch im Kontext der elektronischen Steuerprüfung eingesetzt wird, ist nicht überraschend. Denn die Grenzen zwischen Steuerprüfung, Steuerfahndung und Wirtschaftskriminalität sind fließend.
Veranstaltungen: Termine im April und Mai* Digitale
Betriebsprüfung in SAP (Management Circle): 26.04. Köln Stritters Forums-Spitzen: ERP Enterprise Resource Planning System(e) ... bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie diesmal Ihren CIO oder Ihren IT-Leiter oder Ihren EDV-Mann für AllesGenial, der Zeitpunkt war schon lange günstig. Jetzt konnte endlich, endlich mal Vorstandsvorsitzender Schmidt-Schulze auf Neudeutsch CEO seinem unbequemen Handicap-Gegner Maier-Müller auf Neudeutsch ebenfalls CEO aber vom Mitbewerber XYZ zeigen, was ein richtiges IT-Handicap ist ... ! Wir nehmen uns diesmal des Dauerbrenner-Themas Standardsoftware vs. ERP-System vs. Revisionssicherheit an. Wenn Sie wissen wollen, was Stritter's Forums-Spitzen dieses Mal zu betrachten haben, dann klicken Sie schnell
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