07.02.2025
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Newsletter Ausgabe 12-2005 vom 09.12.2005Inhalt:MAGAZIN
MESSE
Editorial: Balance zwischen formaler und inhaltlicher PrüfungDer Unternehmer versteht die Welt nicht mehr. Da hat er seine Bücher immer penibel geführt, private Belege nie für die Firma gebucht, Interpretationsspielräume in der steuerrechtlichen Grauzone nicht zu den eigenen Gunsten ausgenutzt, aus per Email erhaltenen PDF-Rechnungen keine Vorsteuer gezogen, war also geradezu vorbildlich steuerehrlich und dann ... . Dann kommt der Betriebsprüfer und bemängelt in weiten Teilen die Ordnungsmäßigkeit seiner Buchführung. Schon gleich zu Beginn der Prüfung zeigte sich der Prüfer genervt. Den (verschlüsselten) Datenträger, den er bekam, konnte er auf seinem Notebook nicht entschlüsseln. Dabei enthielt er doch exakt alle Daten, die er angefordert hatte! Wir haben es hier mit einer Situation zu tun, bei der es inhaltlich nichts zu beanstanden gibt, formal jedoch einiges nicht korrekt ist. Und das kann eine Belastung des Prüfungsklimas zur Folge haben. Das gilt für beide Seiten, Prüfer und Geprüfte. Praktisch jede Buchführung ist formal nicht ordnungsgemäß. Welches Unternehmen kann schon behaupten, dass es die Anforderungen der GoBS erfüllt? Wie viele Unternehmen führen eine GoBS-konforme Verfahrensdokumentation? Viele können es nicht sein, wenn man auf die Verkaufszahlen der seit rund einem Jahr angebotenen Software zur Verfahrensdokumentation schaut. Auf der anderen Seite kann die Finanzverwaltung mit der Entschlüsselung verschlüsselter Datenträger ein formales Problem haben, sofern die Sicherheitsrichtlinien für die Prüfernotebooks die Datenübernahme von bestimmten GDPdU-konformen Datenträgern nicht zulassen. Formale Mängel können einen Hinweis auf inhaltliche Mängel geben - etwa die nicht zeitnahe Festschreibung der Buchführung - sie müssen es jedoch nicht. Damit unser verstörter Unternehmer keine Zweifel an seiner vorbildlichen Steuerehrlichkeit bekommt, gilt es für den Prüfer, in jedem Einzelfall eine ausgewogene Balance zu finden in der Würdigung der formalen und inhaltlichen Aspekten. Diese Balance zwischen Form und Inhalt sollten wir auch in der Advents- und Weihnachtszeit finden. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen schöne Feiertage: festlich und besinnlich! Ihr Gerhard Schmidt Prüfsoftware: Neue Prüfungswelt: Prüfungsmakros ein Erfahrungsbericht (S.Groß, M.Lamm, A.Georgius)Wirtschaftsprüfung ist heute ohne den Einsatz von EDV nicht mehr vorstellbar. Zwar liegt die Prüfung auf Knopfdruck noch in weiter Ferne, aber Prüfungsmakros werden, so führen Stefan Groß, Martin Lamm und Alexander Georgius in ihrem Artikel aus, zweifelsohne dazu beitragen, die Wirtschaftsprüfung effizienter zu gestalten. Das langwierige Suchen wird so zu einem schnellen Finden. Richtig programmiert verstehen die Makros jede Art von maschinenlesbaren strukturierten Daten, können beliebig erweitert werden und passen sich den individuellen Datenstrukturen eines Unternehmens an. Dabei ist neben der technischen Entwicklung und Bereitstellung stets ein besonderes Augenmerk auf die inhaltliche Ausgestaltung zu legen. Hier ist der Sachverstand des Wirtschaftsprüfers gefragt, entsprechend sinnvolle Prüfungsschritte aus seinem Erfahrungsschatz abzuleiten.
Prüfungspraxis: Festschreibungsdaten der Finanzbuchhaltung auf DATEV-Archiv-CDIm letzten Newsletter hatten wir berichtet, dass die Prüfer bei Betriebsprüfungen kontrollieren, ob die Finanzbuchhaltung zeitnah festgeschrieben wurde. In diesem Zusammenhang wurde erwähnt, dass bei Rechnungswesen-Archiv-CDs der DATEV das Festschreibedatum nicht auf der CD enthalten ist. Wir möchten klarstellen, dass dies nur auf Rechnungswesen-Archiv-CDs zutrifft, die vor 2003 erstellt wurden. Das Festschreibedatum wird bei Buchungen, die ab Kalenderjahr 2003 erfasst sind, mit den Buchführungsdaten auf der Rechnungswesen-Archiv-CD ausgegeben. Hier hat ein Betriebsprüfer bei der Datenträgerüberlassung mittels Rechnungswesen-Archiv-CD also die Möglichkeit, diese Information mit auszuwerten. Ein Übergang auf den (un-)mittelbaren Datenzugriff am System des Steuerberaters ist nicht notwendig. Aus dem BMF: Schreiben zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software)Wesensmerkmal eines ERP-Systems, so das BMF-Schreiben vom 18.11.2005, ist die Funktion zur umfassenden Integration und Steuerung verschiedener Unternehmensaktivitäten. Dabei bilden alle Module zusammen - wegen ihres einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs - ein Softwaresystem (d.h. ein Wirtschaftsgut). Dies gilt auch, wenn die Module zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder von unterschiedlichen Softwareherstellern erworben werden, es sei denn, der Steuerpflichtige weist nach, dass einzelne Module nicht in das Gesamtsystem zur Steuerung der Geschäftsprozesse integriert werden, also selbstständig nutzbar sind. Die selbe Logik trifft naheliegender Weise auch auf ein ECM-System zu, das ebenfalls einen einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang hat, oder manche GDPdU-Lösung, deren selbstständige Nutzung kaum sinnvoll ist.
Veranstaltungen: Termine Dezember und Januar* IDEA /AIS
TaxAudit / AIS TaxMart-Schnupperseminare (Audicon): 12.12. Köln Mobius: Mobius und Sun Microsystems bieten gemeinsame Compliance-LösungMobius Management Systems und Sun Microsystems stellen eine gemeinsame Lösung für die zuverlässige und kosteneffektive Archivierung von Information sowie für den schnellen Zugriff auf Daten vor. Die IT-Spezialisten haben die Mobius-Total-Content-Management(TCM)-Suite ViewDirect TCM in das Sun-Microsystems-Archivsystem StorEdge 5310/5310C integriert. Damit lassen sich alle herkömmlichen Unternehmensdokumente, E-Mails und Daten in jeglichem Format aus jeder Quelle effizient verwalten. Durch die einfache Bereitstellung von Inhalten werden Geschäftsprozesse unterstützt. Außerdem garantiert die leistungs- und kapazitätsstarke Lösung Integrität, Zuverlässigkeit und Langzeitnutzung, so dass mit Compliance verbundene Risiken und Kosten minimiert werden.
SER: Auf Automation verlegt: Rudolf Haufe Verlag nutzt SER InvoiceMaster50 Mitarbeiter im Rechnungswesen des Rudolf Haufe Verlags werden Eingangsrechnungen bald auf eine ganz neue Art bearbeiten. Mit dem SER InvoiceMaster werden manuelle Tätigkeiten wie die Datenerfassung automatisiert und die Rechnungsprüfung per Workflow gesteuert. So erreicht der Verlag eine Reduktion der Bearbeitungszeiten, Steigerung der Prozesssicherheit und organisationsübergreifende Informationstransparenz.
hsp: hsp GmbH in neuen RäumlichkeitenDie hsp GmbH, Entwickler der multifunktionalen GPDdU-Lösung Opti.List, wird sich zum Jahreswechsel vergrößern. Nachdem der Vertrieb von Opti.List durch den Einsatz von Vertriebspartnern in in diesem Jahr überregional verstärkt wurde, wird hsp selbst in größere Räumlichkeiten ziehen, um Platz für zusätzliche Mitarbeiter zu schaffen. Kontaktdaten ab 01.01.2006: hsp GmbH, In de Tarpen 51, 22848 Norderstedt. Tel. 040 534 369 0, Fax 040 534 369 20, E-Mail info@hsp-software.de.
Audicon: Zusatznutzen durch den Einsatz der Prüfsoftware IDEA und AIS TaxAudit in der Revision und im ControllingImmer wieder fragen Kunden, welchen Zusatznutzen unsere Prüfsoftware IDEA und AIS TaxAudit in der Revision oder im Controlling hat: - Durch IDEA und AIS TaxAudit steht eine zentrale Analysesoftware für alle Systeme zur Verfügung; hierdurch sind systemübergreifende Analysen möglich. - Die Rechengeschwindigkeit von IDEA übersteigt die der internen systemabhängigen Tools bei weitem. - Im Gegensatz zu systemeigenen Tools können wiederkehrende Prüfpunkte aufgezeichnet und automatisch beziehungsweise zeitgesteuert ausgeführt werden. Hierbei liegt der Vorteil eindeutig darin, dass Daten automatisch aus verschiedenen Systemen zusammengefasst und ausgewertet werden können. Dies bedeutet für den Revisor/Controller, dass durch die automatisierten Analysen nur noch die Ergebnisse ausgewertet werden müssen. Dies ist eine erhebliche Zeitersparnis. - Mit der AIS TaxAudit werden ganze Buchungssysteme auf breiter Basis schnell und einfach getestet. - IDEA und AIS TaxAudit bieten die komplette Qualitätskontrolle der Finanzbuchhaltung. - Überprüfung der Umsatzsteuerverprobung mit AIS TaxAudit. - Überprüfung der Vorsteuerabzüge bei EU und Nicht-EU Geschäften mit AIS TaxAudit. - IDEA ist vor 20 Jahren vom kanadischen Rechnungshof speziell für die Revision entwickelt worden. - Mit dem IDEA Audit-Trail lässt sich - z.B. zur Beweisführung vor internen Prüfverfahren oder vor externen Prüfern. - Schritt für Schritt fälschungssicher dokumentieren, wie man zu den eigenen Ergebnissen gelangt ist. - IDEA gewährt absolute Datenkonsistenz - importierte Daten können weder verändert noch gelöscht werden.
NITAG: Von der Verfahrensdokumentation zum Compliance ManagementIn Rahmen der Weiterentwicklung des DocSetMinder bringt die Norddeutsche IT-Audit GmbH in Januar die Version 1.2 auf den Markt. Das ursprünglich für die Erstellung der GoBS/GDPdU konforme Verfahrensdokumentation konzipierte Werkzeug ist durch die Erweiterungen zum Compliance Management Software avanciert, der den Unternehmen die Einhaltung von Gesetzten und Richtlinien signifikant erleichtert. Neben den bereits verfügbaren Dokumentationsmodulen GoBS/GDPdU Verfahrensdokumentation, IT-Infrastruktur, QM ISO 9001 Handbuch und IDW PS 330 werden weitere angeboten. Als Ergebnis der Zusammenarbeit der Vater ProCon GmbH und der w.econ Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfgesellschaft stehen die Module BDSG-Bundesdatenschutzgesetz und IT-Grundschutz zur Verfügung. In der Entwicklung befinden sich weitere Module, u.a. Verrechnungspreisdokumentation und ITIL - IT Infrastructure Library, die bis zur CeBIT 2006 erhältlich sein werden.
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