Newsletter Ausgabe 09-2005 vom 13.09.2005
Inhalt:
MAGAZIN
- Editorial: Pommes - Cola - Chi-Quadrat
- Steuerberater: Haftung des Steuerberaters im Kontext der GDPdU
- Checklisten: Fragebogen zur Überprüfung der GDPdU-Konformität von Software
- Forschung: KMU-Projekt des BMWA zur Optimierung der Aufbewahrungspflichten - Abschlussbericht
- Rechtsprechung: Datenträger müssen ohne schriftliche Bestätigung durch den Prüfer überlassen werden
- Prüfsoftware: Kostenlose Direkt-Schnittstelle von DATEV-Rechnungswesen zu IDEA, ACL und Excel
- Literatur: IT-Sicherheit für den Mittelstand
- Veranstaltungen: Termine im September und Oktober
MESSE
- Mobius: Neue Version des ViewDirect Total Content Integrator
- UnITeK: Fragebogen zur Überprüfung der GDPdU-Konformität von Software
- SER: Fraunhofer IAO und SER arbeiten gemeinsam an der Zukunft
- XABAAR: Das XABAAR-Warehouse im Umfeld von Anwendern und Systemanbietern
- Audicon: Aktuelle Entwicklungen beim Datenzugriff aus der Sicht der Finanzverwaltung (B. Lindgens)
- hsp: Drucklistenarchivierung erwünscht
Editorial: Pommes - Cola - Chi-Quadrat
Bald wird der Imbissbudenbesitzer nicht nur souverän mit Friteuse
und Zapfhahn umzugehen wissen, sondern auch mit moderner Prüfsoftware.
Die Firma ESSEY (www.essey.de) hat
soeben eine Chi-Quadrat-Software speziell für die Gastronomie auf den
Markt gebracht. Ein Chi-Quadrat-Test deckt bekanntlich
Unregelmäßigkeiten in Zahlensystemen - beispielsweise in manuell
geführten Kassenbüchern - schonungslos auf. Nach einem Beschluss des
Finanzgerichts Münster kann die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung in
der Gastronomie durch einen Chi-Quadrat-Test widerlegt werden.
Konsequenz: Schätzung der tatsächlichen Einnahmen durch die
Finanzverwaltung. Soweit will es der Wirt nicht kommen lassen und kann
nun - andere Branchen und ihre steuerlichen Berater können sich daran
ein Beispiel nehmen - dem Betriebsprüfer technisch und argumentativ auf
Augenhöhe begegnen. Doch: Macht sich in Zukunft nicht gerade der
Gastronom in den Augen der Außenprüfer verdächtig, bei dem ein
Chi-Quadrat-Test glatt durchläuft?
Ihr Gerhard Schmidt
Steuerberater: Haftung des Steuerberaters im Kontext der GDPdU
Die meisten deutschen Unternehmen werden in steuerlichen Fragen von
einem Steuerberater betreut. Damit kommt den Steuerberatern im
Zusammenhang mit den GDPdU eine besondere Rolle zu. Welche Pflichten
hat der Steuerberater hier gegenüber seinen Mandanten? Wo können sich
für ihn Haftungsrisiken ergeben? Was muss der Steuerberater mindestens
leisten, um sich vor Haftungsproblemen im Zusammenhang mit den GDPdU zu
schützen? Genügt die einfache Information des Mandanten oder muss der
Steuerberater von sich aus weiter initiativ werden, wenn er z.B.
Kenntnis davon hat, dass sein Mandant Software mit steuerlich
relevanten Daten einsetzt? Diese Fragen hat das "Forum Elektronische
Steuerprüfung" an die Bundessteuerberaterkammer gerichtet. StB/vBP
Manfred Dehler, Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer und RA
Thomas Hund, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der
Bundessteuerberaterkammer, standen Rede und Antwort.
Checklisten: Fragebogen zur Überprüfung der GDPdU-Konformität von Software
Ist eine Software GDPdU-konform? Das können Unternehmen anhand eines
Fragebogens überprüfen. Alle relevanten Fragen werden darin gestellt.
Können steuerlich relevante Daten und Unterlagen im System
unveränderbar vorgehalten werden? Ist eine Datenträgerüberlassung
möglich? Lassen sich Prüfungszeiträume abgrenzen? Ist das System vom
Hersteller GoBS-konform dokumentiert? Liegt eine
Verfahrensdokumentation nach GoBS vor? Diese und viele weitere Fragen
werden erhoben. Die Fragen kann das Unternehmen selbst beantworten oder
durch seinen Softwarehersteller beantworten lassen. Entwickelt wurde
der Fragebogen von der UnITeK GmbH, Vaterstetten. Der von Vertretern
der Finanzverwaltung für gut befundene Fragebogen steht allen Besuchern
dieses Forums nach Registrierung kostenlos zur Verfügung.
Forschung: KMU-Projekt des BMWA zur Optimierung der Aufbewahrungspflichten - Abschlussbericht
Die Ergebnisse des Forschungsprojektes "Überprüfung der
Anforderungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hinsichtlich der
Aufbewahrungspflichten für digitale Unterlagen nach Handels- und
Steuerrecht" wurden im Rahmen einer Fachtagung mit Staatssekretär
Anzinger am 06.09.05 im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in
Berlin vorgestellt. Die vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen stießen
bei den Teilnehmern auf breites Interesse, so die Befreiung von der
Regelung zum Datenzugriff und zur elektronischen Archivierung für
Kleinbetriebe im Sinne der BpO (Betriebsprüferordnung), die Einführung
eines Rechts des Steuerpflichtigen, eine Betriebsprüfung zu beantragen,
sofern hierfür eine sachliche Rechtfertigung (insbesondere eine
Umstellung des EDV-Systems) besteht. Die Klarstellung hinsichtlich
Verwertungsverboten bei solchen Unterlagen, die die Finanzverwaltung im
Rahmen des EDV-Zugriffs erlangt, aber nicht hätte erlangen dürfen, die
Möglichkeit der Aufbewahrung von digitalen Unterlagen im Ausland, wenn
der Zugriff hierauf im Inland jederzeit sichergestellt ist, sowie eine
Pflicht zur Offenlegung, mit Hilfe welcher Daten und welcher Verfahren
die Finanzverwaltung zu Prüfungsfeststellungen gelangt ist und die
Durchführung von zeitnahen Betriebsprüfungen.
Rechtsprechung: Datenträger müssen ohne schriftliche Bestätigung durch den Prüfer überlassen werden
Ein Außenprüfer ist nicht verpflichtet, einem Betriebsinhaber eine
Bestätigung darüber auszustellen, dass er eine CD mit den Daten des
Unternehmens erhalten hat und diese CD "sicher vor unbefugtem Zugriff"
aufbewahren, sie nicht kopieren und nach Abschluss der Prüfung wieder
zurückgeben wird. Der Beamte an sich (und die vom Gesetzgeber
getroffenen Maßnahmen "zur Ausgestaltung des Steuergeheimnisses")
bürgen für Sicherheit. So entschied das Finanzgericht Thüringen im
April 2005.
Prüfsoftware: Kostenlose Direkt-Schnittstelle von DATEV-Rechnungswesen zu IDEA, ACL und Excel
Ein Weg, um Daten aus dem Programm DATEV-Kanzlei-Rechnungswesen mit
der Analysesoftware IDEA oder mit ACL verarbeiten zu können,
ist die bekannte DATEV-Archiv-CD. Ein weiterer Weg ist das
Programm RW2IDEA, ein Schnittstellen-Programm, welches die Daten auch
direkt online für die Weiterverarbeitung in IDEA, ACL oder Excel
bereitstellt. Dieses Programm erfreut sich schon seit einiger Zeit
großer Beliebtheit bei Steuerberatern und Betriebsprüfern und kann
jetzt in der neuen Version 2.3 auch die Daten der neuen
DATEV-Rechnungswesen-Versionen (ab v5.0) auf Microsoft-SQL-Basis
verarbeiten. Das Programm wird von der SPECTRUM
COMPUTER-SYSTEMHAUS GMBH, Hilden zum kostenlosen Download
angeboten.
Literatur: IT-Sicherheit für den Mittelstand
Das Buch von Ursula Coester und Mathias Hein aus dem
DATAKONTEXT-FACHVERLAG bereitet die wichtigsten Aspekte der
IT-Sicherheit speziell für den Geschäftsführer auf. Dabei stellt es
folgende Komponenten in den Mittelpunkt: Planung, Bedarfsanalyse,
Prozessanalyse, Implementierung, Produktivbetrieb sowie zyklische
Audits als Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Sicherheit.
Veranstaltungen: Termine im September und Oktober
* GDPdU-Infotag
(SAP): 16.09.05 Hamburg
* IDEA /AIS
TaxAudit / AIS TaxMart-Schnupperseminare (Audicon): 19.09.05 Frankfurt,
26.09.05 Hamburg, 10.10. München, 24.10. Köln
* DMS-EXPO (Messe
Köln): 27.-29.09.05 Essen
* iBOLT GDPdU
Daten auf Knopfdruck (Magic Software): 05.10. München, 18.10. Wien, 31.10.
Hamburg
*
GDPdU-Stategieworkshop (SAP): 06.-07.10. Walldorf
* Revisionssichere
Email-Archivierung (Baumgärtel-Seminare): 20.10. München
* SYSTEMS (Messe
München): 24.-28.10. München
Mobius: Neue Version des ViewDirect Total Content Integrator
Auf der DMS Expo in Essen vom 27. bis 29. September (Stand 2565)
präsentiert Mobius Management Systems mit Version 2.2 der
Total-Content-Management(TCM)-Software ViewDirect Total Content
Integrator (TCI) erstmals eine webbasierte Lösung, die den
einheitlichen Zugriff auf Inhalte in jedem Format und aus jeder Quelle
ermöglicht, und das über unterschiedliche Repositories und Plattformen
hinweg. Durch die Integration von fertigen Adaptern für IBM DB2 Content
Manager OnDemand, EMC/Documentum, Microsoft SharePoint und SQL Server
wurden die Zugriffsmöglichkeiten von ViewDirect TCI signifikant
erweitert. Zusätzlich enthält die neue Version ein
Software-Development-Kit (SDK), das eine schnelle Entwicklung von
Adaptern für jedes Quellsystem gestattet - egal, ob es sich dabei um
firmeninterne oder andere kundenspezifische Datenbestände und
Applikationen handelt.
UnITeK: Fragebogen zur Überprüfung der GDPdU-Konformität von Software
Die UnITeK GmbH hat einen Fragebogen entwickelt, mit dem die
GDPdU-Konformität von Software überprüft werden kann. Diesen Fragebogen
stellt UnITeK allen Besuchern des "Forum Elektronische Steuerprüfung"
kostenlos zur Verfügung (siehe redaktionelle Meldung oben).
SER: Fraunhofer IAO und SER arbeiten gemeinsam an der Zukunft
SER und das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und
Organisation (IAO) haben beschlossen, gemeinsam am "Büro der Zukunft"
zu arbeiten. Als Kooperationspartner beteiligt sich SER am IAO-Projekt
Office 21, das sich mit dem Wandel der Arbeitsbedingungen in den
nächsten fünf bis zehn Jahren beschäftigt. Die SER Solutions bringt in
das Forschungsprojekt exklusiv ihr Experten Know-how im Bereich des
Enterprise Content Managements ein, das die Produktivität in den Büros
durch vollständig digitale Prozesse erheblich steigert.
XABAAR: Das XABAAR-Warehouse im Umfeld von Anwendern und Systemanbietern
Selbst wenn man es auf den ersten Blick nicht sofort erkennt! Um
Datenbestände sicher und kontrolliert für Langzeit-Archivierung und
spätere Auswertungen verfügbar zu machen, bedarf es meist erheblichen
organisatorischen Aufwandes und kostenintensiver Programmierung. Die
GDPdU setzt zum Beispiel enge Rahmenbedingungen. Hier signifikant
Unterstützung zu leisten, Kosten zu senken und Zusatznutzen zu bieten,
ist Aufgabe der XABAAR-Systemplattform - des XABAAR-Warehouse. Das
XABAAR-Warehouse bietet als Systemplattform in unterschiedlichen
Konfigurationen umfassende Möglichkeiten für eine leichte und schnelle
Implementierung von Migrationslösungen für unterschiedliche
Auswertungsziele.
Audicon: Aktuelle Entwicklungen beim Datenzugriff aus der Sicht der Finanzverwaltung (B. Lindgens)
Obwohl das Zugriffsrecht der Finanzbehörden auf steuerlich relevante
Buchhaltungsdaten bereits seit dem 1. Januar 2002 besteht, haben sich
nach den Erfahrungen von Bernhard Lindgens vom Bundesamt für Finanzen
viele Unternehmen immer noch nicht auf die digitale Betriebsprüfung
vorbereitet. Doch allmählich wird die Zeit knapp. Dies machen neben
derbundesweit stetig ansteigenden Anzahl elektronischer Außenprüfungen
nicht zuletzt die ersten Urteile der Finanzgerichte deutlich.
hsp: Drucklistenarchivierung erwünscht
Es zeigt sich immer häufiger, dass die Finanzämter steuerrelevante
Unternehmensdaten aus Drucklisten nachfragen: Die Checklisten, die
Arbeitsgrundlage für die Betriebsprüfung sind, ermitteln das
Vorhandensein von FIBU-Kontendruck, OP-Listen, Lohnkonten usw. Auch
Audicon bildet in GDPdU-Projekten aus flachen Dateien wieder Listen,
z.B. Offene Posten Listen, nach. Wir empfehlen daher, alle Drucklisten
mit steuerrelevanten Daten sofort zu archivieren (positiver
Nebeneffekt: die Vorhaltung der Drucklisten in Papierform ist nicht
mehr erforderlich). Flache Dateien, wie Stammdaten oder andere
Unternehmensdaten, können hinzugesteuert werden. Ist SAP im
Einsatz, bietet sich eine DART-Ausgabe an - die entstehenden flachen
Dateien sollten aber auch in diesem Fall wieder zu Drucklisten
zusammengefasst werden. Die hsp GmbH bietet Ihnen mit der
multifunktionalen GDPdU-Lösung Opti.List beide Möglichkeiten!