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Newsletter Ausgabe 02-2003 vom 04.04.2003Inhalt:
Dass wir die wenigen Unternehmen, die wir in dieser Stadt haben, intensiver prüfen als in Bayern, ist für mich nicht einzusehen." Äußerte sich Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin am 27. März 2003 gegenüber dem Tagesspiegel". Damit verzichtet das Land Berlin wohl auch erst einmal auf die elektronische Steuerprüfung, denn aus Bayern war zu hören, dass dort kein Geld da ist, die Steuerprüfer mit Notebooks auszustatten. Und solange die Bayern nicht elektronisch prüfen (können), wird sich Berlin im föderalen Wettbewerb doch keine Standortnachteile einhandeln, selbst wenn, wie die Statistik zeigt, durch Prüfungen erhebliche Summen in die Staatskassen fließen. Vielleicht liegen die Steuerberater angesichts dieser Einstellung der Bundesländer doch nicht so falsch, wenn sie die elektronische Steuerprüfung erst einmal ignorieren und bagatellisieren und abwarten. Wer jetzt GDPdU-konforme IT-Lösungen realisieren will, dem nutzt der Überblick über den aktuellen technischen Stand von Datenspeichersystemen oder der Leitfaden zur GoBS- und GDPdU-konformen Verfahrensdokumentation. Ihr Gerhard Schmidt
Was sind meine steuerlich relevanten Daten? Das muss jeder Steuerpflichtige für sich selbst klären, denn die Finanzverwaltung macht dazu keine eindeutigen Aussagen. Hilfestellung gibt hier eine in erster Version bereitgestellte Checkliste, die die steuerlich relevanten Daten nach der Anwendungssoftware klassifiziert, in der sie vorkommen (können). Für jede Software wird angegeben, welche damit administrierten Daten immer steuerlich relevant, potenziell steuerlich relevant und nie steuerlich relevant sind. Der Anwender kann damit die GDPdU-relevanten Daten bestimmen, die er langfristig speichern muss. Die Besucher des Forums und die Nutzer der Checkliste sind eingeladen und aufgefordert, durch Ergänzungen, Anmerkungen, Präzisierungen oder Korrekturen an der Weiterentwicklung der Checkliste mitzuwirken.
Seit dem 1. Januar 2003 finden elektronische Steuerprüfungen auf der Grundlage der "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" statt. Viele Steuerberater und ihre Mandanten sind dafür immer noch nicht gerüstet. Die Gründe: Versäumnisse aus der Vergangenheit, fehlende Vorstellung über die neuen Dimensionen der Außenprüfung, mangelndes Problembewusstsein oder die Scheu vor notwendigen IT-Maßnahmen. Viele warten erst einmal ab, was sich in der Prüfungspraxis tatsächlich ändert. Doch diese Einstellung ist hoch riskant, denn in drei Jahren lassen sich die Versäumnisse von gestern und heute nicht mehr revidieren.
Der langfristigen Speicherung von steuerlich relevanten Daten kommt bei der elektronischen Steuerprüfung große Bedeutung zu. Der Arbeitskreis "Speichertechnologien" des BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V.) hat den aktuellen Stand von Datenspeichersystemen dokumentiert und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Storage-Medien herausgearbeitet.
Das BMF hat seine Zusammenstellung Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung" Anfang März aktualisiert. Neben Präzisierungen mehr im Detail wurden dabei zwei neue Fragen im Abschnitt "Aufbewahrungs- und Archivierungsanforderungen" ausgenommen: Unter welchen Voraussetzungen ist ein Archivsystem "GDPdU-konform"? Wie ist die Nutzbarkeit der Auswertungsprogramme (Auswertungstools) des betrieblichen DV-Systems sicherzustellen?
Die rechtliche Grundlage für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ergibt sich aus dem HGB, in dem Grundzüge wie Ordnungsmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit, Unverfälschbarkeit und andere Vorgaben definiert sind. Das eigentliche Dokument mit den Vorgaben zum Thema Verfahrensdokumentation sind die "Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS, 7.11.95)". Die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU, 16.7.2001)" regeln die Archivierung selbsterstellter originär digitaler Dokumente und erweitern die Zugriffsregelungen auf Dokumente im Rahmen einer Steuerprüfung. Die Verfahrensdokumentation dient im wesentlichen dazu, den Nachweis der Erfüllung dieser allgemein definierten Anforderungen zu erbringen.
Mehrsteuern von rund 25 Mrd. DM jährlich resultierten aus den Betriebsprüfungen der letzten Jahre. Das zeigen die Statistiken über die Steuerprüfungen der letzten Jahre. Statistiken über die Mehrsteuern durch Steuerprüfungen, die Zahl der zu prüfenden Betriebe, die durchgeführten Prüfungen und die bundesweit eingesetzte Betriebsprüfer
Wem das Durchstöbern des Forum Elektronische Steuerprüfung" im Internet zu mühselig ist, um sich im Zusammenhang einen Überblick über den digitalen Datenzugriff zu verschaffen, der greift vielleicht gerne zur Broschüre des DIHT Die Digitale Steuerprüfung - Neue Formen des Datenzugriffs der Finanzverwaltung ab dem 1. Januar 2002". Auf 64 Seiten im Format A5 erhält man für 6,- Euro einen gut lesbaren Einstieg in die Thematik.
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